Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.10.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-10-07
- Erscheinungsdatum
- 07.10.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18991007
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189910071
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18991007
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-10
- Tag1899-10-07
- Monat1899-10
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
234, 7. Oktober 1899. Nichtamtlicher Teil. 7297 gegen ist nichts zu erinnern; der Vorschlag, daß der Schutz sich lediglich auf solche Reichsaugehörige zu erstrecken hätte, die ihre Werke in Deutschland erscheinen lassen, ist unannehm bar; die hierin enthaltene Begünstigung des deutschen Verlags buchhandels steht mit dem Gedanken in unversöhnlichem Widerspruch, daß den Staatsangehörigen der Schutz des aus schließlichen Rechts ihrer geistigen Erzeugnisse gebührt, und er ist auch, soweit zu sehen, nicht im Ernste gemacht worden. Was nun die Nicht-Reichsangehörigen betrifft, die nicht einem der Länder angehören, die vormals einen Bestandteil des Deutschen Bundes bildeten, so ist die Voraussetzung für die Gewährung des Urheberschutzes, daß der betreffende Ausländer sein Werk im Jnlande erscheinen läßt. An dieser Voraussetzung muß auch schon mit Rücksicht auf die zurück gebliebenen Rechtszustände auf dem Gebiete des Urheberrechts mancher Länder unbedingt festgehalten werden. Das Er scheinen des Werkes innerhalb des Reichsgebietes kann mit dem Erscheinen desselben außerhalb desselben zeitlich Zu sammentreffen, oder es kann auch dem letzteren vorhergehen; in dem einen wie in dem anderen Falle giebt das Gesetz dem Ausländer den Schutz; hingegen versagt es ihm diesen, wenn das Erscheinen im Auslande dem Erscheinen im Jn lande vorhergeht. Es könnte scheinen, als ob hierin eine Härte gegen den Ausländer liege und als ob der Gesetzgeber sich insoweit auf den Boden einer allzu engherzigen, den heutigen internationalen Verhältnissen und Anschauungen nicht entsprechenden Auffassung stellte; allein dies ist nicht der Fall, das Festhalten an dem Moment der Priorität, bezw. der Simultanität in zeitlicher Hinsicht erscheint als Konsequenz der Grundansicht des Gesetzgebers und ist darum gleich dieser zu billigen. Bemerkenswert ist, daß der Entwurf in Ansehung dieses Punktes die Uebersetzung dem Original gleichstellt. Die im Jnlande zuerst erschienene Uebersetzung genießt den gleichen Schutz wie das im Jnlande zuerst erschienene Originalwerk. Praktische Gründe haben diese Regelung als angezeigt er scheinen lassen; hätte man die vor dem Original erschienene Uebersetzung nur als solche behandelt, so wäre zwar diese geschützt gewesen; aber die Veranstaltung einer anderen Uebersetzung von dem ungeschützten Original hätte jedem freigestanden. Gilt die zuerst in Deutschland erschienene Uebersetzung als Originalwerk, so ergiebt sich hieraus ohne weiteres die Unzulässigkeit der Veranstaltung einer Ueber setzung von der im Auslande erschienenen Ausgabe, mag diese auch vom Verfasser als eigentliches Original erachtet werden. Zweifellos erscheint es, daß der Ausländer keinen Anspruch auf den Schutz hat, wenn er die Uebersetzung zuerst in einem anderen Lande erscheinen läßt. Gleichgiltig ist es hierbei, ob es sich um die deutsche oder eine andere Ueber setzung handelt. Wir sind der Meinung, daß an diesen Vorschlägen nichts geändert werden sollte, da diese durchaus allen Interessen gerecht werden und insbesondere auf die materiellen Interessen des Verlagsgeschäfts gebührende Rücksicht nehmen. Der gleichen Meinung sind wir bezüglich der Vorschläge, die sich auf die Angehörigen der vormals zum Deutschen Bunde ge hörenden Länder beziehen; der Entwurf hat insoweit das bisherige Recht aufrecht erhalten, was durchaus den litte- rarischen Verhältnissen und den Wünschen der Mehrheit der Interessenten entspricht. Uebrigens bedarf es nur der Be merkung, daß die fortschreitende Vermehrung der Staaten, die mit dem Reiche Litterarverträge abgeschlossen haben, bezw. dem Berner Vertrag beigetreten sind, den praktischen Wert dieser auf die internationalen Verhältnisse sich be ziehenden Vorschriften wesentlich zu vermindern geeignet ist. Die jüdische Litteratur und ihr Bibliograph CH. D. Lippe.*) Der durch sein schon früher veröffentlichtes umfangreiches «Bibliographisches Lexikon der gesammten jüdischen Litteratur- rc. bekannte Bibliograph und Buchhändler Lippe hat nach beinahe zwei Jahrzehnten endlich eine Fortsetzung seiner Bibliographie er scheinen lassen, der er eine 26 Seiten umfassende kenntnisreiche Einleitung über den jetzigen Stand der jüdischen Litteratur und des jüdischen Gelehrtentums vorausschickt. Wir erfahren aus dieser zunächst, daß er schon 1887 eine lieferungsweise Herausgabe des zweiten Bandes begonnen hatte, daß aber nach dem Erscheinen von drei Lieferungen schweres, jahrelanges Leiden der Arbeit ein leidiges Halt geboten hat. Wie der erste Band, soll auch der vor liegende vorwiegend dem Nutzen der Buchhändler, Verleger und Autoren dienen. Wohl allzu bescheiden weist der Verfasser den Gedanken, auch den Fachgelehrten nützlich sein zu können oder zu wollen, von der Hand. Das Werk wird sich um so mehr von Nutzen erweisen, als im vorliegenden Bande auch die einschlägigen Werke christlicher Autoren Aufnahme gefunden haben. Wie ver traut der Verfasser mit der Entwickelung der jüdischen Litteratur ist, geht aus seiner Einleitung genugsam hervor. Da er hier auch in wenigen Zeilen ein anschauliches Gesamtbild der Geschichte des jüdischen Volkes und seiner Litteratur entwirft, so darf es gewiß an dieser Stelle Platz finden: -Die Geschicke und die Wanderungen unseres Volkes im Laufe der Jahrtausende sind ganz analog den Geschicken, Wandlungen und Wanderungen der Wissenschaft seiner heiligen Lehre. Eines der wirksamsten Mittel zur Erhaltung und Konservierung unseres unablässig verfolgten und gehetzten, aber immer lebenskräftigen Volkes wollen namhafte jüdische und nichtjüdische Geschichtsforscher eben in der fortwährenden Wanderung und Zerstreuung desselben finden. Aus der palästinensischen Heimat expulsiert, fand es eine zumeist ruhige und freundliche Heimstätte in Babylonien. In Spanien, ad wajorsin cksi Zioriara, gebrannt und gebraten und endlich vertrieben, fand es bei den monotheistischen Moslems gast freundliche Aufnahme; aus Frankreich und Deutschland ver trieben, wurde es von d?n klugen polnischen Königen wohl wollend ausgenommen und durch entsprechende Privilegien bleibend und gesetzlich geschützt. Ganz kongruent waren die Wanderungen der jüdischen Lehre und Wissenschaft im Verlauf der Zeiten. Aus ihrer Urheimat verbannt, errichteten sie ihre berühmten Akademieen in Babylonien und im Lande der Parther. Von Babylonien wanderte die Lehre nach Spanien. Von Spanien nach Frankreich (Provence). Von da nach Deutschland und Oester reich (Galizien-Mähren). Mit Mendelssohn begann eine neue, die jüdische Geister weckende und befruchtende Blütezeit der jüdischen Litteratur! — Dieser in Deutschland sich entwickelnden Litteratur- bewegung danken wir viele unvergängliche Denkmäler der jüdischen Litteratur und Wissenschaft. Allein unstet wie seine Träger hat die Auswanderung der Wissenschaft auch aus Deutschland begonnen. In dem letzten Dezennium scheint die Schöpfungskraft der jüdischen Theologen dort erschlafft und erschöpft worden zu sein, und an Stelle rüstigen geistigen Schaffens ist eine geisttötende Stagnation der rabbinischen Geister getreten.» Schon 1874 wies der Verfasser in seiner damals herausgegebenen Zeitschrift für hebräische Bibliographie («rwum», -Der Sammler») auf die rege Pflege der jüdischen Litteratur in Rußland und Polen hin. In seiner vorliegenden Abhandlung macht er einige besonders hervorragende litterarischc Verlagsunternehmungen namhaft, so die vor einigen Jahren in Warschau ins Leben getretene hebräische Kommanditgesellschaft -Achiasaf». Diese von äußerst fähigen Männern geleitete Verlagsgesellschaft verfolgt den Zweck, -die besten und erlesensten Geistesprodukte unserer hervorragendsten Gelehrten der letzten Vergangenheit und Gegenwart in klassisch- *) Vergleiche v'inn willwn rwx Ob. v. Lipps's Liblio- Arapbisobss Lsxison äsr Zssammtsn jüdisobsn unä tbsoioZisob-rabbinisobsn Litsratur dsr OsFsvvvart mit Linsobiuss cisr 8obriktsn übsrludsnundducisntbum. ^ebnjäbriAsr, rssx. asbtrsbnjäbrigsr Lüsbsr- und 2sitsobriktsn- OataioA (1881 bis 1899) nsu srsebisvsnsr und nsu aukAsisKtsr äitsrsr Lüsbsr, mit bssovdorsr 8srüobsiobti§unA allsr einsobiaAiASn Lubiibationsn und Lüsbsr niobtjüdisebsr Autors». Nit wö^iiobst Asnausr LorsisbnunA dsr Hawsn, cisr Vsrkasssr, cisr VsrlöAsr, Lorinat, gsitsiwabl und Lrsiss, nebst ^.drsss-^.n2sixsr, snt- baitsnd: Lin lsxioaiisob Avordnstss 8obswa dsr ^.drssssn von Labbinsn, Lrsdi^srn, Lroksssorsn, ^.utorsn und ksdaotorsn aus käst allsn IVsittbsllen. Lin Land- und biasbss biaAsbueb rur OrisntiruvA kür Luobbäncilsr, öibiiotbsicars, Rabbinsn, 6s- wsindsn und Lrsunds dsr jüdisob-bsbr. Literatur, kisus 8sris: Lrstsr Land. (gr. 8". XXXIl, 496 8.) IVisn 1899, VsriaA v. Ob. O. Lipps's LuobbandiunA. 971
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder