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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1875
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1875-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1875
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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Börse und der große Saal des Schützenhauses, in welchem das Fest-! mahl stattfindet, werden mit besonderer Sorgsalt festlich dccorirt sein. Als Ehrengäste sind cingeladen die sächsischen Minister des Innern, des Cultus und dcS lönigl, Hauses, Generalpost-Director Stephan und Geh, Obcrpostrath Dambach in Berlin, Rector und Exrcctor der Universität und die Rectoren der höheren Schulen Leipzigs, die Präsidenten des Reichs-Ober - Handelsgerichts, die Spitzen der königlichen Behörden Leipzigs und der städtischen Ver waltung, Vertreter der Tages- und speciell buchhändlerischen Presse u, s, w. Das Fest wird also jedenfalls einen ernsten und würdigen Charakter tragen und wir glauben deshalb die buchhändlcrischen Theilnehmer darauf aufmerksam machen zu dürfen, daß es diesem Charakter nur angemessen sein wird, wenn auch sie sowohl bei der Festseier in der Börse als beim Festmahl in entsprechender Fest kleidung erscheinen. Namentlich auswärtigen College» dürste diese Notiz nicht unwillkommen sein, Voraussichtlichwerdenauchdiezeitig genug erfolgenden Anmeldungen zum Festmahl von Buchhändlern, die nicht Mitglieder des Börsenvereins sind, volle Berücksichtigung finden können. Seit Anfang Februar d, I, hat sich in Leipzig ein Verein unter dem Namen „Buchhändler-Casino" gebildet, dessen Mit gliederzahl in der kurzen Zeit seines Bestehens auf 70 angewachsen ist. Die gesellige, zwanglose Vereinigung zwischen Prinzipal und Gehilfen ist vorläufig der einzige Zweck des Vereins; ein Zweck, der, wenn auch vielleicht von manchen Seiten als „sehr schwer er reichbar" betrachtet, doch gewiß von jedem klarblickenden Kollegen als sehr zeitgemäß und event. von großem Nutzen für das Wohl unseres ganzen Standes anerkannt werden muß. Wir wünschen deni jungen „Casino" von Herzen Glück, und namentlich hoffen wir von den jüngeren Herren Chefs, welche sich noch immer nicht zum Beitritt entschließen konnten (warum der Entschluß so schwer, ist uns nicht begreiflich), dadurch auch ihrerseits die gute Sache gefördert zu sehen. 4V, N. Das Börsenblatt Nr, 66 bringt einen Bericht über Gründung einer Gehilscn-Anthcils- u, Versorgungs-Casse durch Hrn, Georg Masson in Paris, Es wird darin der Wunsch ausgesprochen, es möchten auch andere Herren diesem Beispiele folgen. Auch in Deutschland gibt es bereits eine derartige Gehilfencasse, Hr, Theo dor Ackermann in München erklärte nämlich am letzten Deccmbcr v, I, seinen Gehilfen, er habe eine bestimmte größere Summe dcpo- nirt, deren Zinsen, sowie ein gewisser Procentsatz des im Lause des Jahres bewirkten Umsatzes, alljährlich am I, Juli unter die zur Zeit anwesenden Gehilsen vertheilt werden solle, jedoch so, daß der Reservesonds stets durch einen Theil der verfügbaren Summe ver mehrt werde, — Möge diese edle Stiftung recht viele Nachahmer finden! dl. Zur Rechtspraxis. — Wer schriftstellerische Werke oder einzelne Hefte eines erst im Erscheinen begriffenen schrift stellerischen Werkes und sonstige Maaren ohne Bestellung an einen oder mehrere andere Orte außer seinem Wohnorte versendet, um solche daselbst durch Andere für seine Rechnung verkaufen zu lassen, ohne einen Hausirgewerbeschein zu besitzen, ist, nach einem Erkenntniß des preußischen Ober-Tribunals vom 25. Februar er,, wegen Hausirgewerbcstener-Desraudation zu bestrafen. Dagegen bedarf Derjenige, welcher Subscribenten auf erscheinende Zeit schriften und Bücher aussuchen läßt, keines Hausirgcwcrbeschcines, Dem Einsender des Artikels „Zur Geschichte der Pflicht exemplare in Preußen" in Nr. 68 d. Bl, kann ich aus meiner Praxis eine entgegenstehendc Beobachtung darthun. Auch ich war prinzipieller Gegner der Besteuerung des Buchhandels durch die Abgabe zweier Gratisexemplare an die König!, und Universitäts- Bibliothek und habe mich demgemäß andauernd mahnen lassen, doch stets ohne Erfolg, Das ging Wohl zwei Jahre hindurch, bis ich im Jahre 1872 eine polizeiliche Aufforderung erhielt, binnen 8 Tagen die Pflichtexemplare an die Universitäts-Bibliothek abznliefern bei Androhung einer Strafe von 10 Thlrn, im Unterlassungsfälle, In teressant ist, daß der Aufforderung ein Verzeichniß von einigen 50 nicht eingereichten Werken meines Verlags beigesügt war, ein Verzeichniß, das der Verleger selbst nicht genauer hätte ausstellcn können, Berlin, O, Loewenstein. Die unlängst zu Paris beendete Versteigerung der ersten und größeren Hälfte derGuizot'schenBtbliothck hatte ein Gesammt- erträgniß von 43,000 Fr, Zuletzt kam noch eine interessante Reihe von Sammlungen periodischer Blätter unter den Hammer, und es erzielten: das „ckonrual dos ltöbnts" (vollständig von 1789 bis zum 31. December 1874) 2220 Fr,, die „Uovuo dos dour Äondos" von 1831—1874 1500 Fr., der alte amtliche „Äouitonr" von 1789— 1859 1000 Fr,, das „ckourual des Z-crants" von 1816—1866 370 Fr,, die „Ldinbnrxb Rorioev" von 1802—1866 207 Fr, Die Sammlung des „douruul dos Oöbats" ist von niemand Anderm als von dem gegenwärtigen Herausgeber dieses Blattes selber erstanden worden; denn die Redaction des „ckvuruul dos vöbats" besaß bisher selbst kein vollständiges Exemplar, und die Jahrgänge 1789 — 1801 sind überhaupt gar nicht mehr aufzusinden, „Die reichsrechtliche Literatur seit Entstehung des norddeutschen Bundes — 1867 bis Ende 1874 — in lexicalisch- chronologischer Ordnung aufgestellt von vr. W. N, Schulze" (8. 95 S, 11b M, ord ) ist der Titel eines soeben bei Th, Stauffer in Leipzig erschienenen Kataloge?, der namentlich für den Buchhandel von Wichtigkeit ist. Wir Alle wissen ja, wie groß die Zahl der auf diesem Gebiete erschienenen Bücher ist und wie sehr dieselbe tagtäg lich anwächst, und jeder Sortimenter hat es gewiß schon schmerzlich empfunden, wieviel Zeit ihm das Nachschlagen nach den in diese Kategorie gehörigen Schriften kostet. Diesem Uebelstand Hilst der genannte Katalog vollständig ab; fragt heute z, B, ein Käufer nach den neuesten Schriften über Bank-, Actien-, Cautionswcsc», über Civilehe, Freizügigkeit, Gewerbeordnung, Haftpflicht, über Polizei, Post-und Telcgraphenwescn, über den Reichstag u, s, w,, so kann ihm der Sortimenter jetzt sofort die ganze Literatur des betreffenden Gegenstandes chronologisch geordnet vor Augen führen Laden preise und Verleger sind beigesügt und da der Katalog somit für uns ganz mundrecht gemacht ist, so glauben wir ihn aus voll-, Uebcr- zeugung als Nachschlagcbuch dem Buchhandel empfehlen zu können; derselbe ist übrigens auch im Publicum ciner großen Verbreitung fähig, da Behörden, Juristen und praktische Geschäftsmänner den selben kaum entbehren können, — c. Aus dem Reichs-Postwesen. — Nach der Vorschrift der Postordnung sind die Freimarken in die obere rechte Ecke der Adresse der Postsendungen zu kleben; es werden indeß häufig statt einer einzigen Freimarke von, dem Francobetrage entsprechendem, Ncnnwerthe mehrere Freiniarken von geringcreni Nennwerthe auf ganz verschiedene Stellen der Adresse, sogar über die Schriftzügc hin über, aufgeklebt. Da hierdurch die Deutlichkeit der Adresse leidet und das Stempelgeschäft erschwert wird, so ersucht das General-Postamt, die Freimarken stets in die rechte obere Ecke zu kleben und die Ver wendung mehrerer Marken für solche Werthe, für die es eine Marke gibt, thunlichst zu vermeiden.
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