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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1908-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1908
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- Deutsch
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103, 5. Mai 1908. Nichtamtlicher Teil. «örs-mbl-ut s. d. Dtschn. Suchhandrl. 4997 Z 105 b Absatz 2 der Reichsgewerbeordnung gestattet aber auch an anderen Orten, Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe am Epiphaniastage fünf Stunden lang zu be schäftigen und diese Beschäftigung, wenn örtliche Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr nötig machen, bis auf 10 Stunden auszudehnen. Die Beschränkung des Geschäftsverkehrs durch die Feier des Epiphaniasfestes ist hiernach eine sehr geringe und kann inner halb des Rahmens der bestehenden Gesetzgebung im Bedllrfnis- falle noch mehr verringert werden. Eine Häufung von Feiertagen um die Jahreswende ist zweifellos vorhanden. Es darf aber hierbei nicht übersehen werden, daß dieser besonders festrcichen Zeit eine für Handel und Gewerbe besonders anstrengende und verdienstreiche Zeit voraus geht, die mit dem Weihnachtsgeschäfte zusammenhängt. Beispiels weise beginnen die nach H 138a der Reichsgewerbeordnung zu genehmigenden Überstunden der erwachsenen Arbeiterinnen in den Dresdner Schokoladefabriken schon im September und dauern bis in den Dezember. Es kam vor, daß im November in diesen Fabriken bis zu 77000 Überstunden bewilligt wurden. Es ist deshalb nach Weihnachten ein gesteigertes Ruhebedürfnis sehr erklärlich. Zu berücksichtigen ist auch, daß diese Festtage in eine Zeit fallen, in der landwirtschaftliche Arbeiten viel weniger verrichtet werden können als in der wärmeren Jahreszeit. (Abg. Hübner: Sehr richtig!) Der Ausfall eines Lohntags für die gegen Tagelohn Arbeiten- d en ist ein Umstand, der das Ministerium des Innern veranlaßte, über die Frage der Verlegung des Epiphaniasfestes die Ansicht der am meisten beschäftigten sächsischen Gewerbegerichte zu hören. Hierbei ergab sich, daß die den Gewerbegerichten angehörenden Arbeitgeber durchweg für die Verlegung eintratsn, während die Arbeiterbeisitzer gerade in Hauptindustrieorten, wie Chemnitz, Zwickau, Reichenbach i. V., einmütig, in Meerane fast alle für die Beibehaltung des Festes sich aussprachen. (Zuruf: Sehr richtig!) Dieser Umstand fällt um so mehr ins Gewicht, da die Mehrheit der Arbeiter nach Arbeitstagen entlohnt wird, also durch den Wegfall der Arbeit am Epiphaniastage eine Lohneinbuße erleidet. Auch ist zu erwähnen, daß die beiden großen Verbände der Handlungsgehilfen sich für die Beibehaltung des Epiphaniassestes ausgesprochen haben. Ich möchte bei dieser Gelegenheit einschalten, meine Herren, daß einer von den befragten Arbeitern, und zwar ist es, wenn ich nicht irre, ein Arbeiterbeisitzer des Gewerbegerichts in Chemnitz gewesen, noch ganz besonders darauf aufmerksam gemacht hat, daß die Postbeamten gerade in der Zeit, die um Weihnachten und Neujahr fällt, ganz außerordentlich herangezogen werden, und daß gerade für die Postbeamten die Feier des Epiphaniasfestes, das ja nur noch in Württemberg und Sachsen begangen wird, ein ganz besonderer Festtag ist. Sie sind ja nicht ganz frei, aber sie haben nur einen Bestellgang und sind in der Lage, sich die übrige Zeit auszuruhen. Auch von diesem Gesichtspunkte aus märe es nicht zu empfehlen, dieses althergebrachte Fest verschwinden zu lassen. Meine Herren! Ein außerordentlich feiner süddeutscher Kenner des Volkslebens und Volksempfindens bemerkte vor einiger Zeit, als man in Württemberg die Verlegung des Epiphaniassestes plante: -Die Wohlhabenden machen sich ihre Privatfeiertage selbst in Gestalt von Bade- und Erholungsreisen. Turner, Sänger, Naturforscher halten ihre Feste mit vierten und fünften Feier tagen, ohne über Verringerung des Nationalwohlstandes zu klagen. Auch die Geistlichkeit hat ihre Pastoralkonferenzen und Festwochen. Aber das arme Volk soll ja nicht zuviel Feste haben, die ihm einst die Kirche schenkte. Die Aufhebung solcher Festtage gehört mit zu alledem, was unser Geschlecht zu einem nüchternen, seufzenden, seine Ketten schüttelnden macht.« DaS Eptphaniasfest hat tiefe Wurzeln im sächsischen Volkstume. Wenn auch in Leipzig wegen der Messe am Epiphaniastagc die Kirchen meist weniger besucht werden, so ist der Kirchenbesuch an diesem Tage in anderen Gegenden ein sehr starker. (Sehr richtig!) Und der Ertrag der Epiphaniaskollckte zum Besten der Heiden mission erhebt sich mit etwa 34 000 ^ weit über die sonstigen Kollekten, die 25 000 ^ nicht übersteigen. Mit vollem Rechle wenden wir neuerdings den Volksbräuchen und anderen Gegen ständen der Volkskunde eine planmäßige Erforschung und Für- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. sorge zu. Über die religiösen Weihnachtsspiele im Vogtlands und Erzgebirge, die einen Geist schlichter Frömmigkeit und ge sunden Humors widerspiegeln, die echte Weihnachtsstimmung und Weihnachtsfreude Hervorrufen (Abgeordneter Hübner: Sehr richtig!) und die Stille des winterlichen Dorflebens in er frischender Weise unterbrechen, berichtete im vorigen Jahre die treffliche Sohnreysche Zeitschrift »Das Land». Und in diesen Weihnachtsspielen tritt der Epiphaniasgedanke besonders kräftig hervor. Einer der feinsten Kenner und edelsten Vertreter sächsischen Wesens, unser unvergeßlicher Meister Ludwig Richter, hat die Dretkönigspiele, die doch nur ein volkstümlicher Widerschein des kirchlichen Epiphaniassestes sind, in verschiedenen Bildern fest gehalten. Wenn sie mit dem Feste verschwänden, würde ein Stück echten Volkstums untergehen. Das Epiphantasfest verdient daher, als eine hygienische und soziale Reserve und als ein wertvolles Stück unseres Volkstums erhalten zu werden.» (Bravo!) Aus diesen Gründen, m. H., vermag sich das Ministerium des Innern nicht für eine Verlegung des Epiphaniassestes aus zusprechen. (Bravo!) Nach längerer Debatte wurde der Deputations antrag jedoch in namentlicher Abstimmung gegen 9 Stimmen angenommen. * A. Rörich L Eo. in Wie«. — Zu dem Konkurs dieser Wiener Musikoerlagsfirma, den wir heute nach der offiziellen Bekanntgabe der -Wiener Zeitung- unter den »Gerichtlichen Be kanntmachungen- auf S. 4999 dieses Blattes melden können, entnehmen wir der Wiener -Neuen Freie Presse-: Die Firma gehörte in früheren Jahren zu den angesehensten Verlagsfirmen für Zither- und Männerchöre. Vor einigen Jahren übertrug sie den größten Teil ihres Verlagsgeschäfts der Firma Bosworth L Co. in Leipzig, London, Paris und Wien. Seither beschäftigte sie sich beinahe ausschließlich mit dem kommissions weisen Verlage von Musikwerken. Die Passiven dürften gegen wärtig kaum 10000 Kronen betragen. Die Aktiven sollen zum größten Teile an eine Leipziger Musikaliendruckerei verpfändet sein. In früheren Jahren sind Musikstücke sehr bekannter Kompo nisten von der Firma verlegt worden, unter anderm Zitherstücke von Haustein, Weingartner und Wanjek, dann Männerchöre von Kirchl, Koschat rc. * Ei« ReichSkaufmanasgericht. — Das Kaufmannsgericht zu Frankfurt a. M. hat sich an den Reichstag mit dem Anträge gewandt, der Schaffung eines Reichskaufmannsgerichtes möglichst bald näher zu treten. Diesem Wunsche haben sich noch eine Reihe anderer Kaufmannsgerichte angeschlossen. Die Petitions- Kommission schlägt vor, die Petition dem Reichskanzler als Material zu überweisen. LimPlizisfimuS-Prozeß — In Nr. 81 und 82 des Börsen blattes vom vorigen Jahre wurde eine Verurteilung des Redakteurs Gulbransson in München zu drei Monaten Gefängnis wegen verleumderischer Beleidigung des Reeders Adolf Woermann in Hamburg mitgeteilt. Der Anklage lag bekanntlich eine Ab bildung in Nr. 39 des -Simplizissimus- vom 12. Dezember 1908 zugrunde, die die Überschrift trägt: -Die Leiche des Afrika kriegers-. Der Text lautete: -Wir können Vätern nicht begraben: Woermann gibt die Leiche nicht heraus, bis das Lagergeld bezahlt ist.» Durch das Bild und die darunter stehende Bemerkung fühlte sich Adolf Woermann beleidigt. Das Hamburger Landgericht ver warf am 2. Mai als Berufungsinstanz nach mehrstündiger Ver handlung das schöffengerichtliche Erkenntnis und verurteilte Gulbransson wegen einfacher Beleidigung zu einer Geldstrafe von 500 ^ oder 50 Tagen Gefängnis. * Das Ende der doppelten Geldrechnung in Österreich. (Vergl. Börsenbl. Nr. 96.) — Obwohl die -neue- Kronenwäh rung schon viele Jahre eingeführt ist, wurde im geschäftlichen Verkehr in Österreich vielfach bis heute noch nach der alten -Öster reichischen Währung-, nach Gulden und Kreuzern, gerechnet. Der Grund, warum sich die Allgemeinheit nicht an die neue Währung ge wöhnen wollte, liegt wohl hauptsächlich darin, daß der Einheitswert 649
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