Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-05-12
- Erscheinungsdatum
- 12.05.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080512
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190805124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080512
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-05
- Tag1908-05-12
- Monat1908-05
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
109, 12. Mai 1908 Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 5305 Feier seines fünfundzwanzigjährigen Jubiläums am 1. Oktober 1907 zeigte ihn in ungeschwächter Arbeitsfreudigkeit. Seit dem Tode von Hanns Sebald traten die jetzigen Inhaber der Firma, Frau Elise Sebald, Herr Or. jur. Gustav Ulrich Sebald und Herr Karl Sebald jr., an die Spitze des umfangreichen, altehrwürdigen Geschäfts. Ihnen seien zu dem seltenen Fest die herzlichsten Glückwünsche ausgesprochen. Postzeiluugs-Brrlag. — Die neueste Verfügung des Reichs postamts ist geeignet, den Vertrieb von Zeitungen und Zeit schriften durch die Post in eine neue Bahn zu leiten. Bisher war nur dem Publikum gestattet, die Einziehung von Zeitungs geldern bei der Postanstalt schriftlich zu beantragen durch kosten loses Einlegen eines Bestellzettels oder einer Karte in den Briefkasten, demzufolge der Briefträger umgehend die Bestellung auf die Zeitung gegen Entrichtung des Zeitungsbezugsbetrags einschließlich etwaiger Bestell- und Nachlieferungsgebühr entgcgennahm. In richtiger Erkenntnis, daß diese Bestimmung im Publikum wenig bekannt ist, hat das Reichspostamt von jetzt ab gestattet, daß künftig auch die Verleger auf diese Art Zeitungsgelder durch das Postbestellpersonal einziehen lasten dürfen. Die Unkenntnis dieser Postbestimmung seitens des Pu blikums hat manchem Verleger schon einige Abonnenten gekostet, denn aus der Praxis ist genügend bekannt, daß Verleger zum Verlagspostamt kamen mit Postkarten, deren Text Postabonne ments auf Zeitungen oder Zeitschriften bildeten. Unter Kreuz band die Zeitungen zu senden und den Bezugspreis mittels Postnachnahme zu erheben, wurde zu teuer, weil meist die Be steller den Bezugspreis der Zeitung mit angaben. Deshalb konnte die Auskunft nur lauten: »Schreiben Sie dem Bezieher eine Post karte, daß er bei seinem Postamte oder seinem Briefträger die Be stellung aufgeben soll, oder überweisen Sie das Exemplar an den gewonnenen Bezieher und schreiben Sie ihm, daß er den Bezugs preisbetrag Ihnen übersenden soll.» Interessehalber sind manch solche Fälle postseitig im Auge behalten worden, meist aber mit negativem Erfolge; von der in Frage kommenden Postanstalt, in deren Bestcllbezirk der künftige Bezieher wohnte, ging keine Be stellung auf diese Zeitung bei der Verlagspostanstalt ein. Ein Zeichen, daß der nervöse Bezieher lieber auf die Zeitung ver zichtete, als die kleine Mühe auf sich zu nehmen. Die großen Vorteile dieser recht zeitgemäßen Verfügung des Reichs - Postamts werden von den Verlegern erst in der Praxis empfunden werden. Heute kann nur Aufgabe sein, das wichtigste herauszunehmen. Praktisch wird sein: der Verleger fertigt sich Formulare an, vielleicht des Inhalts: -Ort, Datum An lagen. Der Unterzeichnete Verleger übersendet anbei Be stellung . . . von de . . . in de . . . Anlage . . . bezeichnte . . . künftige . . . Bezieher . . . auf die in seinem Verlage erscheinende Zeitung — Zeitschrift —, welche in die Postzeitungspreisliste eingetragen ist. Es wird gebeten, den Bezugsbetrag von de ... Bezieher . .. durch das dortige Bestellpersonal erheben zu lassen. Hochachtungsvoll! Der Verlag der x Zeitung. re.» Diese Karte und die von dem Bezieher oder mehreren bei ihm einge gangenen Bestellungen aus einem Postorte legt der Verlag in einen Briefumschlag und adressiert den Brief an das Kaiserliche Postamt des Ortes im Deutschen Reiche, in dem der oder die künftigen Abonnenten wohnen. Das Wettere nehmen dann diese Postanstaltcn wahr. Der Briefträger geht zu dem Besteller, läßt sich gegen Quittung den Bezugsbetrag zahlen, klärt ihn auch auf Befragen über den Post zeitungsbezug auf, und die Postanstalt bestellt beim Verlagspostamt der Zeitung oder Zeitschrift dieses Exemplar. Ein großer Vor teil jür den Verleger, wohl der größte, liegt darin, daß nun der Abonnent in das Zeitungsbuch der Postanstalt eingetragen ist. Bis zum 15. des letzten Monats der laufenden Bezugszeit der Zeitung oder Zeitschrift bekommt der Briefträger des Reviers, in dem der Bezieher wohnt oder seine Zeitung erhält, von seinem Postamte einen ausgefertigten Bestellzettel mit Quittung versehen auf die neue Bezugszcit ausgehändigt. Der Briefträger begibt sich alsdann zum Bezieher, dem er bisher die Zeitung gebracht hat, und fragt ihn, ob er die Zeitung weiter lesen will. Bejahenden Falls läßt er sich den im nntgebrachten Bestellzettel angegebenen Betrag zahlen und quittiert auf dem abzutrennenden Abschnitt. Wird der Bezieher nicht angetroffen oder kann der Briefträger Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. den Betrag bei der ersten Befragung oder Vorzeigung des Bestell zettels nicht bekommen, so wird die Vorzeigung wiederholt, es sei denn, daß bei der ersten Vorzeigung die Erneuerung der Zeitungsbestellung endgültig abgelehnt worden ist. Wird die Zeitung oder Zeitschrift während der Bezugszeit derselben auf diese Weise bestellt, so befragt auch der Briefträger den Bezieher, ob er die in derselben Bezugszeit bereits erschienenen Zeitungs nummern nachgeliefert haben will und erhebt bejahendenfalls dafür eine Gebühr von 10 -ß. Bequemer kann dem Bezieher das Neuabonnement postseitig gar nicht gemacht werden, er braucht keinen Schritt darnach zu laufen und hat keine Unkosten, und der Verleger hat den Nutzen, daß gewissermaßen durch Befragen oder Vorzeigung des Bestell zettels für seine Zeitung animiert wird; natürlich hat sich der Briefträger dabei nur rein dienstlich zu verhalten, was irgend welche Empfehlung oder Aufforderung von vornherein ausschließt. Wohl zu merken ist, daß Abonnenten einer Zeitung oder Zeitschrift, sür die vom Verleger ein Exemplar sür die lausende Bezugszeit als Exemplar für einen gewonnenen Bezieher durch die Post überwiesen worden ist, wegen der Neu bestellung für die kommende Bezugszeit postseitig nicht befragt werden. Dies geschieht nur an direkte Postabonnenten, zu denen nunmehr auch solche Bezieher gehören, die, statt gleich bei der Post zu bestellen, beim Verlag zum Postbezug bestellt haben. Daß der Verleger in solchem Falle den Namen des Beziehers erfährt, soll ja eigentlich nach dem Postgesetz nicht sein; der Verleger wird sich aber auch kaum den künftigen Bezieher notieren. Ein Mißbrauch dieser neuen Einrichtung wird, soweit jetzt zu übersehen ist, kaum möglich sein, denn sollte tatsächlich ein Verleger Bestellungen fingieren, so würde dieser Betrug schon im ersten Falle an den Tag kommen, weil der angebliche künftige Bezieher sofort erklären würde, daß er die Zeitung nicht beim Verlag bestellt hat, diese Karte rc. auch nicht von ihm herrührt. Jedenfalls ist aber die Reichspostverwaltung mit dieser neuesten Einrichtung der Ausbreitung der deutschen Zeitungen und Zeitschriften in besonderem Grade förderlich gewesen. Ober-Postassistent Langer. KaPitalSrrhShung. — Die Firma Süddeutsche Monats hefte G. m. b. H. in München hat nach Beschluß der General versammlung vom 10. April 1908 das Stammkapital weiterhin um 15000 auf 112500 erhöht. (Dtschr. Reichsanzeiger.) Hat»-e»Kregister-Eintragu«g. — In das Handelsregister 6 des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte, Abteilung 122, wurde am 23. April 1908 unter Nr. 5245 eingetragen die Firma: Musikverlag Sang und Klang Gesellschaft mit be schränkter Haftung. Sitz Berlin. Gegenstand des Unternehmens ist: Verlag von Musikalien, insbesondere des Musikalbums -Sang und Klang im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert-. Das Stammkapital beträgt 20 000 Zu Geschäftsführern sind bestellt: Julius Henius, Verlagsbuchhändler, Berlin, und Or. jur. Max Henius, Verlagsbuchhändlcr, Berlin. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsoertrag ist am 14. April 1908 festgestellt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeden Geschäftsführer selbständig vertreten. Außerdem wird hier bei bekannt gemacht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger. * Chemigraphie. — Im vergangenen Jahre haben die ver einigten chemigraphischen Kunstanstalten Mejo L Springer in Leipzig-R. und Mejo L Martert in Dresden-A. ein Plakat -Rasterproben- zum Versand gebracht (vergl. Börsenblatt 1907, Nr. 209) das bei allen Firmen, die Autotypien nötig haben, als belehrender Kontor-Wandschmuck gern ausgenommen wurde. Zu noch besserer Erläuterung dieses Hilfsmittels ist soeben von ge nannten Firmen ein Heftchen auf den Markt gebracht, daS lehrt, in welcher Weise und wann ein feiner oder gröberes Auto angewendet werden muß. Dieses geschmackvoll ausgestattete Heftchen, -Anwendungsblätter zu unseren Rasterproben- betitelt, 689
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder