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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1901
- Sprache
- Deutsch
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil 1679 Nichtamtlicher Teil Urheberrecht und Schul-Lesebuch. (Vgl. Börsenblatt Nr. SL, 47.) Gegen die non der Reichstagskommission in der ersten Lesung beschlossene Fassung des K 24 des Urheberrechts-Ge setzes (ngl. Börsenblatt Nr. 38, Beilage), die durch Ein schränkung der Zulässigkeit von Aeuderungen im Texte von Lesestiicken die Bearbeitung von Schul-Lesebllcheru erschwert, wenden sich die Herausgeber des bekannten »Döbelner Lese buchs« (Leipzig, B. G. Teubner), in deren Namen Professor vr. G. Hey eine ausführliche Begründung der Notwendig keit solcher Aeuderungen giebt. Wir entnehmen dem Schrift stück das Folgende' Ohne weiteres wird wohl zuzugeben sein, daß ein Lese stück, besonders aus einem größeren Ganzen herausgenommen, nicht selten im Eingänge eine Aenderung, im weiteren aber Kürzungen, Streichungen sich gefallen lassen muß, um gleich von vornherein Klarheit und im weiteren wünschenswerte Knappheit und gehörige Abrundung zu erhalten. Dabei kann es aber leider nicht immer sein Bewenden haben. Wie viele unserer Schriftsteller haben denn eigens für die Jugend geschrieben und sich eines völlig einwandfreien, mustergiltigen Ausdrucks befleißigt? Wie viele sind es denn, die wir in dieser Beziehung als wirklich klassisch bezeichnen dürfen? Ein größerer Teil der Lesestücke muß ja Schrift stellern entnommen werden, die das Publikum im allgemeinen, nicht die Jugend gerade im Auge gehabt haben. Bei den mannigfaltigen Wissens- und Bildungsfächern, die in einem Lesebuche Vertretung finden müssen, hat man Schriftsteller der verschiedensten Gattungen und Gebiete heranzuziehen, und darunter sind nicht allzu viele, bei denen der Text vollkommen unbeanstandet bleiben kann Es kommen auch nicht bloß Stoffe aus der Gegenwart in Frage, sondern doch auch solche aus früherer Zeit, bei denen mehr fach die altertümliche, nicht mehr übliche Ausdrucksweise um der Verständlichkeit willen dem neueren Sprachgebrauchs an gepaßt werden muß — natürlich mit Ausnahmen; im all gemeinen wird man bei einem Abschnitte von Goethe oder Schiller nur im ganz besonderen Falle eine leichte Ausdrucks änderung wagen. Wenn man heutzutage endlich zu der Ueberzeugung gekommen ist, daß das Deutsche den Mittelpunkt des Unter richts zu bilden habe, daß aber der Mittelpunkt des deutschen Unterrichts das Lesebuch sein müsse, so ergiebt sich ganz von selbst, welch hohe Forderungen wie hinsichtlich des Inhalts so auch in der Form das deutsche Lesebuch zu erfüllen hat. Unter Berücksichtigung nun des Zweckes, dem das Lesebuch dient — und das ist das Maßgebende und Ausschlag gebende — Mustergiltiges, Vorbildliches in Inhalt und Form zu bieten, muß, was gegen Einfachheit, Richtigkeit, An gemessenheit, Glätte und Schönheit des Ausdrucks verstößt, was oft in der Eile des Schreibens hart, ungelenk, schief, unzutreffend, nicht sach- und sinngemäß ausgedrückt ist, was ein Autor bei Ueberarbeitung seines Werkes selbst sicher noch seilen, glätten und bessern würde, alles dies muß notwendig geändert und gebessert werden. Wir huldigen dem Grundsätze: Für unsere Jugend ist das Beste gut genug; um aber eben dieses Beste im Lesebuche zu bieten, bedarf es gar nicht so selten der Besserung des Textes nach der formalen Seite. Wir stehen damit zugleich auf dem Boden des All gemeinen Deutschen Sprachvereins, der es sich zur Aufgabe gestellt hat, den Sinn für die Reinheit, Richtigkeit, Deutlich keit und Schönheit unserer Muttersprache allgemeiner zu be leben. Daß zur Erreichung dieses edeln Zieles ganz vor nehmlich auch auf die Jugend eingewirkt werden muß, indem man ihr Vorbildliches in die Hand giebt, daß insbesondere der Lehrer des Deutschen wie durch eigenen guten, gewählten Ausdruck und Vortrag, so auch mit Hilfe des mustergiltigen Lesebuchs darauf hinzuwirken die Pflicht hat, das wird niemand leugnen können. Nicht minder treten wir mit dem Allgemeinen Deutschen Sprachverein entschieden dafür ein, die Muttersprache von unnötigen fremden Bestandteilen zu reinigen, und thun dies, indem wir im Lesebuche überflüssige Fremdwörter, zumal auf der unteren Stufe, ausmerzen und möglichst rein deutschen Ausdruck durchführen. Es könnte nun der Einwand erhoben werden: Wozu wählt man den» befferungsbedürstige Stücke? Man sollte doch von solchen Schriftstellern, bei denen Unebenheiten und Unrichtigkeiten sich finden und Textänderungen sich als nötig erweisen, einfach absehen und andere von besserer, un tadeliger Art dasür wählen. Wie schwer das ist, weiß nur der Lesebuchherausgeber Es ist eine unumstößliche Thatsache: Selbst gute, anerkannte Jugendschriftsteller halten sich nicht durchweg rein und frei von Verstößen gegen den guten, richtigen, geschmackvollen Ausdruck, und genau so steht es auch mit vielen unserer fachwissenschaftlichen Schriftsteller, die zu meist mehr Gewicht auf die Sache als aus die Form legen. Nach alledem darf die Behauptung aufgestellt werden: Ein Lesebuch, das, für Unter- und Mittelklassen einer höheren Lehranstalt bestimmt, mustergiltig sein soll, läßt sich nicht Herstellen, ohne daß mancherlei Textänderungen in Prosaabschnitten vorgenommen werden. Diese Ansichten sind nicht durch schulmeisterliche, pedan tische Anschauungen und Bedenklichkeiten diktiert; Kleinlich keit und Engherzigkeit kann nimmermehr uns Herausgebern des »Döbelner Lesebuches« zum Vorwurfe gemacht werden, gegen einen solchen verwahren wir uns von vornherein aufs nachdrücklichste. Nun kommt freilich viel darauf an, wie geändert wird. Selbstverständlich ist, daß mit möglichst leiser, schonender Hand gebessert wird, daß der Herausgeber einen gewissen Takt und eine gewisse Feinfühligkeit beweist, daß er nicht als korrigierender gestrenger und pedantischer Schulmeister sich zeigt, sondern in die Stelle des sich korrigierenden Autors selber sich versetzt; selbstverständlich ist, daß er das Charakte ristische, Individuelle des gewählten Abschnittes treulich wahrt und dessen Eigenart nicht antastet und verletzt. Bei solchem rücksichts- und maßvollen Verfahren kann doch unmöglich ein Schriftsteller sich verletzt fühlen und das Recht seines geistigen Eigentums als angetastet und ge schädigt betrachten. Muß es ihn nicht vielmehr mit einer gewissen Befriedigung erfüllen, wenn er seine Geisteserzeug- niffe für die deutsche Jugend als Geistesnahrung geboten sieht? Und wie kann er daran Anstoß nehmen wollen, wenn man noch ein weniges dazu thut, um diese Speise möglichst schmackhaft, in reinlichem, womöglich tadellosem Zustande mit anregender, nachhaltiger Wirkung der Jugend zu reichen? Das Recht, von dem so der Lssebuchbearbeiter Gebrauch macht, ist kein Unrecht, ist keine kecke Antastung fremden Eigentums, ist in einem höheren Interesse fest begründet; es handelt sich hier um eine Pflicht der Jugend gegenüber. Freilich könnte wohl der Autor von dem Lesebuch herausgeber beanspruchen, daß dieser sich mit ihm ins Ver nehmen setze und bei Textänderungen seine Genehmigung einhole. Was wäre dies aber für ein peinlicher Zwang! Welche Unsumme von Mühe erwüchse so dem Herausgeber 221'
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