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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1901
- Sprache
- Deutsch
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1680 Nichtamtlicher Teil. 49, 27. Februar 1901. neben all der mühevollen und zeitraubenden Thätigkeit des Suchens und Prüfens und Wählens der Stoffe! Handelt es sich um lebende Schriftsteller, so wäre hier schon be sondere Vereinbarung umständlich genug; kommen gar Schrift stellererben in Frage, so steigerte sich die Schwierigkeit bis ins unendliche. Einer solchen Forderung gerecht zu werden, erscheint gar nicht durchführbar. In dieser ganzen Frage ist doch entschieden dies fest zuhalten: Ein Lesebuch mit dem mannigfaltigsten Bildungs material und dem ausgesprochenen Zwecke der Heran bildung der Jugend zum Gebrauche eines möglichst guten, reinen, richtigen Deutsch trägt einen völlig anderen Charakter als ein Buch, das Literaturdenkmäler giebt und zur Charakterisierung der Entwickelung des deutschen Schrift tums dient, zu diesem Zwecke aber natürlich originalgetreu sein muß. Und nun noch ein Wort hinsichtlich der poetischen Stücke eines Lesebuches. Hier liegt die Sache ganz anders als bei der Prosa. Hier handelt es sich um Erzeugnisse gehobenster dichterischer Anschauung und Einpfindung, in reine und schöne Form gekleidete Geistesprodukte, bei denen etwaige Mängel und Flecken des wahren Dichters Helles Auge selbst schon entdecken und beseitigen würde. Ganz selten nur wird sich hier dennoch der Fall findenj, daß eine leise Aenderung nötig erscheint. Auch um sachlich Bedenkliches, die jugendliche Seele Befremdendes könnte es sich manchmal handeln. Wir glauben hiermit den Gegenstand zur Genüge er örtert zu haben. Es gilt, hier nicht bloß im Interesse des deutschen Verlagsbuchhandels, sondern ganz wesentlich auch im Interesse der deutschen Jugend kräftig vorzugehen gegen eine zu peinliche und höchst bedenkliche Auslegung des Ge setzesparagraphen vom Schutze des geistigen Eigentums. Für die Schule eine Ausnahmestellung! - (Es folgt eine lange Reihe von Proben unrichtiger oder unklarer Ausdrucksweise bei Schriftstellern und Dichtern von Ruf, Zum Teil auch bei Klassikern.) Kleine Mitteilungen. Vom Reichstage. Urheberrecht. — Nach Schluß der ersten Lesung des Verlagsrechtsgesetzes am 21. d. M. hat die XI. Kom mission des Reichstags noch eine von den Abgeordneten vr. Arendt, Dietz, I)r. Esche, Ur. Müller (Meiningen), Or. Oertel, Or. Spahn, Wellstein eingcbrachte Resolution folgenden Inhalts angenommen: -Der Reichstag wolle beschließen, die verbündeten Regie rungen zu ersuchen, bei der weiteren Ausgestaltung der auf den Schutz der Werke der bildenden Künste sich beziehenden Ge setze zu erwägen, ob nicht bei der neuen Herausgabe von Werken der Litteratur und Tonkunst, deren Urheberrecht nicht mehr geschützt ist, sowie bei Aufführung solcher Werke von den Verlegern oder gewerbsmäßigen Unternehmern von Aufführungen eine Abgabe erhoben werden kann, deren Ertrag zur Unter stützung von bedürftigen Schriftstellern und Komponisten des Inlandes, sowie deren bedürftigen Hinterbliebenen und Ver wandten zu verwenden ist.» In dieser Resolution kehrt der Gedanke wieder, den der vor wenigen Wochen in derselben Kommission beantragte Zusatzpara- graph 64». zum Urheberrechtsgesetz verwirklichen sollte. Im Börsen blatt No. 34 vom 9. Februar hat Herr Robert Voigtländer, Leipzig, den Antrag vom buchhändlerisch-technischen Standpunkte beleuchtet und seine Unausführbarkeit nachgewiesen. Alle Buch händler und insbesondere diejenigen, die sich unmittelbar bedroht fühlen, seien darauf hingcwiesen. Ferner genehmigte die Xl. Kommission noch eine Resolution, die der Abgeordnete I)r. Müller (Meiningen) eingebracht hatte: -Der Reichskanzler wird ersucht, baldmöglichst, dem vor liegenden Gesetze entsprechend, Entwürfe über den Schutz von Werken der bildenden Künste, von Photographien, sowie von Mustern und Modellen (Reichsgesetz vom 9., 10. und 11. Januar 1876) vorzulegen und im Anschlüsse daran das Verlagsrecht be züglich der Werke der bildenden Künste, Photographien, Muster und Modelle gesetzlich zu regeln.» Zum Verlagsrecht. — Der Eingabe, die Herr Otto sich außer den dort genannten Redaktionen noch die der »Sozialen Praxis», der -Deutschen Landwirtschaftlichen Presse» und des -Dabeim» angeschlossen. Für den Fall, daß Redaktionen anderer Sache dann der XI. Reichstagskommission und dem Herrn Staats sekretär des Reichsjustizamts sofort direkt Mitteilung gemacht würde, möglichst unter gleichzeitig!: Kcnntnisgabe an Herrn Otto denzen zur neueren Geschichte Oesterreichs am 19. Februar die konstituierende Sitzung in Wien abgehalten, zu der auch die auswärtigen Mitglieder aus Prag, Graz und Innsbruck er- Herr Minister vr. A. Rezek, zu dessen Stellvertreter der Direktor des k. u. k. Kriegsarchivs Feldmarschall-Lieutenant L. von Wetzer gewählt. Die Geschäftsleitung liegt nach wie vor in schichtSforschung in Wien, Professors l)r. E. Mühlbacher. Von den Arbeiten der Kommission, deren Thätigkeit während ihres provi sorischen Bestandes vornehmlich auf die Feststellung des in den Privatarchivcn Oesterreichs vorliegenden Quellenmaterials gerichtet war, ist besonders die Inventarisierung der vielfach reichhaltigen und geschichtlich bedeutsamen Adelsarchive hervorzuheben, die mit den zuletzt in Böhmen unter Leitung des Professors Goll in Prag vorgenommenen Erhebungen in diesem Jahre zu Ende geführt werden wird. Von größeren wissenschaftlichen Unternehmungen und Verläßlichkeit genügenden Edition dringend bedürfen, sowie auf Anregung des Professors von Zwiedinek in Graz Vorarbeiten für die Herausgabe der Korrespondenz Kaiser Ferdinands l., mit dessen Regierungsantritt die neuere Geschichte Oesterreichs beginnt, beschlossen. Außerdem wurde die Veröffentlichung der bereits be arbeiteten Korrespondenz Kaiser Leopolds l. mit dem Grafen Pötting (1662 bis 1674) rn Erwägung gezogen. Die Akademie der Wissenschaften hat den Publikationen der Kommission bereits ihre Unterstützung zugesichert. Briefmarkenblocks. — Die Postdirektion Budapest hat eine Neuerung eingeführt, die den Zweck hat, daß jedermann einen kleinen Briefmarkenvorrat in handlicher und den Inhalt schützender Form bei sich führen kann. Es sind Hefte mit Brief marken, sogenannte Blocks, deren einzelne Blätter aus je sechs, durch ein Blatt Oelpapier noch besonders geschützten Briefmarken bestehen. Jedes Heft enthält vier Blätter, somit vierundzwanzig Briefmarken. Das Schutzblatt des Blocks zeigt die Farbe der Markengattung und enthält einen Auszug aus dem Briefpost- tarif. Jeder Block ist um zwei Heller teurer als der Gesamtwert der in ihm enthaltenen Briefmarken. Ein wertvolles Bild. — Die Versteigerung eines an geblich von Raphael stammenden Gemäldes hat am 23. d. M. in der Pfandkammer in der Neuen Schönhauserstraße zu Berlin stattgefunden. Der Gläubiger, ein Herr M. aus Wies baden, hatte auf das Gemälde -I». vieres a.u »sin, äits äs 1'in- Schuldner, der Witwe des verstorbenen Professors Nicole, nicht beizutreiben war, so wurde das Gemälde gepfändet und jetzt zwangsweise versteigert. Das Bild wurde seiner Zeit von Professor Millionär Vanderbilt 1200000 ^ für das Gemälde geboten haben, er starb aber, während die Verhandlungen über den Kauf noch schwebten. Der Versteigerung des Gemäldes am 23. Februar, die
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