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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060714
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190607142
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060714
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-07
- Tag1906-07-14
- Monat1906-07
- Jahr1906
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
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161, 14. Juli 1906. Amtlicher Teil. 6851 0. Halbmonatlich die Grüne Liste, d. i. eine auf grünem Papier gedruckte Liste der seit dem letzten Erscheinen dieser Bei lage durch Anzeigen in der entsprechenden Abteilung des Börsen blattes zurückverlangten Neuigkeiten, nach dem Alphabete der Verleger geordnet. Format, Laden- und Nettopreis, sowie Rücknahme frist sind anzugeben, soweit diese Angaben in der Anzeige des Verlegers enthalten sind. Die vom Januar bis zur Ostermcsse erscheinenden Nummern der Grünen Liste enthalten außerdem ein Verzeichnis der Ver leger, die laut ihrer Anzeige im Börsenblatte von ihrem ge samten Verlage zur Messe keine Disponenden gestatten. Sonstige Beilagen werden nicht angenommen. Sejugsbedingungen. 8 4. Das Börsenblatt wird nur an Buchhändler, entweder durch die Bestellanstalt des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, oder unter Band durch die Post versandt. Das Börsenblatt kann ohne die in 8 3 genannten Beilagen nicht bezogen werden, auch eine Teilung in der Art der Zusendung ist nicht statthaft. Die Mitglieder des Börsenvereins und die nach Z 13 der Satzungen anerkannten Vereine erhalten ein Exemplar des Börsen blattes mit Beilagen für den Jahrespreis von zehn Mark, weitere Exemplare zum eigenen Gebrauche für fünfzehn Mark unter der Verpflichtung, das Börsenblatt Nichtbuchhändlern nur mit Genehmigung des Vorstandes und solchen Buchhändlern, deren Ausschließung aus dem Börsenvereine beschlossen wurde, überhaupt nicht mitzuteilen. (§ 4, Ziffer 6 der Satzungen.) 8 5. Buchhändler, die dem Börsenvereine nicht angehören, können das Börsenblatt mit den Beilagen mit Genehmigung des Vor standes und gegen Uebernahme der Verpflichtung, wie sie in Z 4, Abs. 2 den Mitgliedern auferlegt ist, zum Jahrespreise von zwanzig Mark erhalten. Die Verabfolgung geschieht mit dem ausdrücklichen Vorbehalte, unter Rückzahlung des verhältnismäßigen Betrages die Lieferung jederzeit einstellen zu können. 8 6. Die Bezugszeit ist das Kalenderjahr, nur ausnahmsweise die Zeit je vom Beginne des 2., 3. oder 4. Vierteljahres an bis zum Jahres schlüsse. Abbestellungen innerhalb der Bezugszeit können nicht an erkannt werden. Die Lieferung erfolgt nur auf Verlangen und gegen bar durch die Geschäftsstelle. 8 7- Aufträge auf Zusendung unter Band übernimmt die Geschäftsstelle nur für tägliche Zusendung und nur für die ganze Dauer der Bezugszeit. Außer dem Postgelde wird dafür eine Gebühr von 5 Mark jährlich berechnet. Das Postgeld wird in der Regel von der Geschäftsstelle verauslagt und nach Schluß jeden Vierteljahres durch Barfaktur erhoben. Gehilfen können den die Stellen-Angebote enthaltenden Bogen des Börsenblattes unberechnet und für je 4 Wochen unter Band beziehen gegen vorherige Bezahlung von 1 Mark Versendungs kosten. Der Bezug kann an jedem Tage begonnen werden. In derselben Weise können diejenigen Seiten des Börsen blattes, die Verkaufs-Anträge, Teilhaber-Gesuche u. dergl. enthalten, bezogen werden gegen Bezahlung von 2 für je 4 Wochen. 8 8. Die Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses für das Börsenblatt erhalten je ein Freiexemplar; über anderweitige Ge währung von Freiexemplaren entscheidet der Ausschuß. Allongen. 8 s. Für die Abteilungen »Fertige Bücher«, »Künftig erscheinende Bücher« und »Vermischte Anzeigen« sind mehrspaltige Anzeigen zu lässig. Auf dem Umschläge werden nur viertel-, halb- und ganz seitige Anzeigen ausgenommen, die viertelseitigen nur halbbreit. Die erste Seite wird nur ungeteilt vergeben. Marktschreierische Satzanordnung, Abbildungen, weiße Schrift auf schwarzem Grunde, sowie übertrieben auffällige Verzierungen und Umrahmungen, sind unzu lässig (vergl. auch Z 15); dagegen sind auf den Umschlagseiten Abbildungen und freiere typographische Anordnung gestattet. Gestattet ist ferner auch im Börsenblatt selber die Aufnahme von Verlags zeichen. Unverständliche Anzeigen, die zum Zwecke der bloßen Er regung von Aufmerksamkeit beispielsweise nur einen Namen oder Titel anküudigen, ohne die Bezugsquelle anzugeben, sind zurück zuweisen. In der Abteilung »Angebotene Bücher« ist für die TitelBorgis oder größere Schrift, in der Abteilung »Gesuchte Bücher« dagegen nur Borgis-Antiqua gestattet, die Anzeigen werden aber in beiden Abteilungen nach Petitzeilen berechnet. Mitglieder des Börsenvereins und die nach Z 13 der Satzungen anerkannten buchhändlerischen Vereine zahlen für ihre eigenen An zeigen 10 Pfennige für die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum. Wenn Mitglieder Anzeigen für Nichtmitglieder aufgeben, so haben sie für diese 30 Pfennige für die Petitzeile zu zahlen. Für Nichtmitglieder oder Nichtbuchhändler beträgt der Anzeigenpreis 30 Pfennige. In der Abteilung »Gesuchte Stellen« kostet auch für Nicht mitglieder des Börsenvereins die Petitzeile nur 10 Pfennige. Für Anzeigen, in denen die Geschäftsstelle des Börsenvereins zur Annahme von Angeboten genannt wird, ist eine einmalige Gebühr von 25 Pfennigen zu entrichten. Bekanntmachungen der im Z 2 ^ 2 genannten Unter stützungsvereine werden einmal unberechnet ausgenommen; un berechnete Wiederholungen derselben Anzeige bedürfen der Ge nehmigung des Ausschusses. Auf den Umschlagseiten zahlen Mitglieder des Börsenvereins 20 Mk. für eine viertelseitige, 38 Mk. für eine halbseitige, 72 Mk. für eine ganzseitige Anzeige und 100 Mk. für die erste Seite; für Nichtmitglieder betragen diese Preise 30 Mk., 58 Mk., 112 Mk. und 150 Mk. Eine ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen (siehe nebenstehenden Zeilenmesser). Der Betrag der Anzeigenrechnungen ist sofort zahlbar und wird von der Geschäftsstelle durch Barfaktur eingezogen. Rabatt kann nicht gewährt werden. Zeilen- mcsser. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 8 iv. Anzeigen für das Börsenblatt selbst (vom Umschlag abgesehen), die an Wochentagen bis 10 Uhr vormittags bei der Geschäftsstelle eingehen, werden in der Regel in der am nächsten Tage er scheinenden Nummer abgedruckt. Eine Verpflichtung zur Auf nahme von Anzeigen an bestimmten Tagen oder an be stimmter Stelle wird nicht übernommen. Anzeigen für die Umschlagseiten können nur nach der Reihenfolge des Eingangs und nur nach Maßgabe des verfügbaren Raumes berücksichtigt werden. Anzeigen-Aufträge sind an die Geschäftsstelle des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zu richten. 899'
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