Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1923
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- 1923-07-21
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- 21.07.1923
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. > 168, 21. Juli 1923. Ich habe Ihnen nun noch zu Punkt 6 zu sagen, daß die dort aufgcsiihrten Namen noch nicht endgültig sein sollen; denn nach tz 4> d der neuen Satzung haben bei außerordentlichen Ausschüssen Vorstand und Wahlausschuß die Zusammensetzung festzu- stellen, und di« Zusammensetzung des Ausschusses muß davon abhängig gemacht lverdcn, wie der Vorstand zusammengesetzt sein wird. Die Namen, die hier gedruckt ausgesucht sind, gelten also dem Vorstaird als Wünsche, die die Antragsteller geäußert haben, aber noch nicht als endgültig gewählt. Zu Punkt 7 der Tagesordnung: Antrag des Herrn Gustav Klipper auf Ergänzung des 8 4 s der Buchhändlerischen Verkehrsordnung, hat nun Herr vr. Springer ebenfaUs einen Antrag gestellt, der wohl am besten dahin zu präzisieren ist: Eine Herabsetzung der Schleis- selzahl gilt nicht als Preisherabsetzung, und bei solchen Barken, die «inen festen Preis haben, muß Entsprechendes gelten. Im übrigen soll dieser Antrag dem im Punkte 6 genannten Ausschuß zur Revision der Verkehrsordnung als Material übergeben werden mit dem Hinweis, daß, wenn die Mark sich etwa schon im Laufe dieses Jahres bessern sollte und infolgedessen die Schlüsselzahl herabgesetzt wird, der Ausschuß in Verbindung mit dem Vorstand das Notwendige veranlassen soll. vr. Ernst Reel am (Leipzig): Ich möchte bloß seststellen: Ich glaube, der verehrte Vorstand hat sagen wollen: die Schlüs selzahl des Börscnvereins, nicht die Schlüsselzahl, die die Verleger von sich aus festsetzen. (Zuruf: Alle Schlüsselzahlen!) Direktor Gustav Kilpper (Stuttgart): Mein« Herren, es ist Ihnen bekannt, daß die Buchhändlerische Verkehrsordnung dem Verleger für die Zeitdauer von drei Monaten eine Entschädigungspflicht auferlegt, wenn er den Ladenpreis von Büchern seines Verlages herabsetzt. An diesem Grundsatz soll mein Zusatzantrag nichts ändern. Es liegt aber auf der Hand, daß vor vier Jahren, als diese Bestimmung getroffen wurde, kein Mensch an die Schwankungen des Geldwertes denken konnte, die wir in Deutschland erlebt haben, und cs konnte auch niemand daran denken, daß die ausländischen Währungen so großen Schwankungen ausgesetzt sein könnten. Hierauf mutz ich Ihre Aufmerksamkeit besonders lenken. Es handelt sich nicht bloß um Preisherabsetzungen in deutscher Währung, sondern auch um Preisherabsetzungen in ausländischer Währung. Soweit diese Preisherabsetzungen ersol-gen, weil der Verleger der Ansicht ist, er habe früher einen zu hohen Preis genommen, bleibt der Verleger natürlich für die Zeitdauer ersatzpflichtig; soweit er aber seinen Preis herabsetzcn muß, weil die betreffend« Währung im Verhältnis zum Dollar gestiegen ist, kann «ine Schadenersatz pflicht nicht borliegen. Wir kommen also mit der Schlüsselzahl des Vörsenvereins allein nicht durch. Herr vr. Springer hat auch darauf verwiesen, daß wir noch mit festen Papiermarkpreisen zu rechnen hätten. Hier habe ich nun eine Erklärung zunächst für meine Person abzugeden, und zwar im Hinblick auf die außerordentlich wichtige Erklärung des Börscnvercinsvorstandcs, daß er künftighin die Schlüsselzahl rein automatisch nach der Teuerung festsetzen würde. Meine Herren, mit dieser Erklärung ist auch denjenigen Verlegern, die sich bisher dem Schlüsselzahlsystem nicht anschließen konnten, die Möglichkeit eröffnet worden, sich dem System zu fügen. (Bravo!) Wenn es bisher nicht geschehen ist, insbesondere im schönwissenschrfilichen Verlag, so hat das seinen einleuchtenden, Ihnen allen verständlichen Grund darin, daß es nicht angeht, die Preispolitik des Ver legers auch noch durch eine Preispolitik des Börsenvereins zu durchkreuzen oder in ihrer Wirkung zu verdoppeln. Daß aber der schönwissenschaftliche Verlag in viel höherem Maße Preispolitik treiben muß als der wissenschaftlich«, das ist Ihnen als Frch- kollegen ohne weiteres bekannt. Nun ist gesagt worden, der Ausdruck »Geldwert» sei nicht deutlich genug. Ich habe deshalb vorgefchlagen, meinem Anträge den Zusatz anzufügen: Als Matzstab des Geldwertes dient für die deutsche Währung die Schlüsselzahl des Vörsenvereins, für ausländische Währung deren Verhältnis zum amerikanischen Dollar. Bei diesem Wortlaut können Sie alle dem Anträge zustimmen, und ich würde es bedauern, wenn er nur als Material zurückgestellt werden würde, bis der Ausschuß für die Verkehrsordnung ihn bearbeiten könnte. Wenn auch leider im Augenblick nicht daran zu denken ist, daß die Mark einen Sprung nach oben macht, so haben wir doch jeden Tag mit Schwankungen des Wertes der auslän dischen Währungen zu rechnen, und was ich hier beantrage, ist nur eine Selbstverständlichkeit, ein Akt der Billigkeit und des Rechtes, und ich glaube, daß Ihre Zustimmung zu diesem Anträge mit der ergänzenden Erläuterung, die ich gegeben habe, um so leichter sein wird, wenn ich Ihnen zusichere, daß ich zu meinem Teile dafür cintreten würde, daß das Schlüsselzahlsystem des Vörsenvereins zum allgemeinen werden wird. (Lebhaftes Bravo! und Händeklatschen.) Paul Nitschmann (Berlin): Meine Herren, der Antrag des Herrn Direktor Kilpper ist für das Sortiment in der vor liegenden Form nicht annehmbar. Herr Direktor Kilpper hat ihn zwar dahin eingeschränkt, daß er sagt, er glaube, daß nach der neuesten Erklärung des Börsenvereinsvorstandes die Schlüsselzahl nun nicht mehr gefühlsmäßig, sondern nach nüchterner Berechnung festgesetzt werden würde. Das steht aber nicht in dem Antrag. Es müßte hincingesügt werden: Wir sind der Ansicht, das; eine Herab setzung der Schlüsselzahl nicht als eine Preisherabsetzung im Sinne des K 4g der Verkehrsordnung zu gelten hat, Wohl aber eine Herabsetzung der Grundzahl, die ja auch möglich ist. Auch davon steht nichts im Anträge des Herrn Kilpper. Herr Kilpper wäre, wenn sein Antrag in der vorliegenden Form angenommen werden würde, in der Lag«, auch nach Annahme des Grund- und Schllls- selzahlsystems zwar die Schlüsselzahl einzuhalten, aber di« Grundzahl herabzusetzen mit der Begründung, daß die Geldentwertung soweit vorgeschritten wäre (Widerspruch), und es würde zu einem Rattenkönig von Streitigkeiten sichren, wenn jeder Verleger nun erst Nachweisen müßte, daß er die Geldentwertung so ansieht, wahrend der Sortimenter sie anders ansicht. Es ist sehr erwünscht, daß die Verleger sich alle dem Schlüsselzahlsystem anschließen. Wir sind dann aus der größten Schwierigkeit heraus, wenn wir heute hier lediglich feststellen: Eine Preisherabsetzung im Sinne der Verkehrsordnung liegt nicht vor, wenn die Schlüsselzahl vom Börsen« vercinsvorstande nach richtiger Berechnung herabgesetzt wird; in allen anderen Fällen bleibt 8 4g der Verkehrsordnung in Kraft. Nun geht ja aber auch Herr Direktor Kilpper eigentlich gar kein Risiko ein, wenn wir auf seinen Antrag verzichten; denn er kann ja nach dem vorletzten Absatz nach tz 4g den Schaden insofern abwälzen, als er rechtzeitig den Sortimenter ermahnt, seine Lager bestände zu melden und eventuell zurückzuschicken. Dieses Ventil ist ja in der Verkehrsordnung gelassen worden. Ich warne davor, einen derartigen Punkt der Verkehrsregelung herauszureißen und ihn unbedacht in so später Rachmit- tagsstundc zur Verhandlung zu bringen. Ich empfehle, ihn als Material dem Ausschuß zur Prüfung der Verkehrsordnung zu über weisen; der wird ihn Prüfen und eine Lösung finden, die wir in so vorgerückter Stund« nicht finden können. (Bravo!) Direktor Gustav Kilpper (Stuttgart): Es ist nicht richtig, daß der Wortlaut des Antrages, wie ich ihn Ihnen vorgelegt habe und wie Sie ihn in seinem ersten Teil schon seit vielen Tagen überlegen konnten, irgendwelche Zweifel offen lassen könnte, in dem Sinne etwa, daß der Verleger die Grundzahl hcruntersetzte und sich dann der Schadenersatzpflicht entziehen könnte. Es ist klipp und klar gesagt: als Maßstab des Geldwertes dient die Schlüsselzahl des Börsenvereins. Ist diese nicht herabgesetzt, so ist jede Herabsetzung der Grundzahl oder «ine andere niedrigere Schlüsselzahl eine willkürliche Festsetzung, die den Verleger schadenersatz pflichtig macht. Darüber ist kein Zweifel. Ich muß aber nochmals darauf bestehen, daß wir auch dem Ausland« gegenüber vor unberechtigten Ansprüchen Schutz haben müssen, wenn wir infolge Stechens einer ausländischen Währung die entsprechenden Preise herabzusctzen genötigt sind. Das sind Dinge, die über den Interessenbereich des deutschen Sortiments hinausgehen. Es sind wescnt- lOrO
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