Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1875
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- 1875-03-24
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- 24.03.1875
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68, 24. März. Nichtamtlicher Theil. 1035 Miscellen. Aus der Praxis. — Wenn man vom Verleger ein neues Exemplar eines vor wenigen Jahren erst erschienenen Buches be zieht, der Besteller aber die Annahme verweigert, weil das Papier des Buches an allen vier Rändern gelbbraun ist, — wie verhält man sich da? Dem Verleger ist das Buch bereits bezahlt, er würde auch beim besten Willen kein besseres Exemplar liefern können, denn die ganze Auflage ist auf Holzpapier gedruckt; ist der Sortimenter berechtigt, für solche „verdorbene Waare" den ursprünglich für tadel los neue Exemplare angesetzten Ladenpreis vom Besteller zu fordern? Dieser weist eine solche Zumuthung vollständig berechtigt mit dem Bemerken zurück, er wolle kein unansehnliches, antiquarisches Buch in seiner Bibliothek haben, und zahle also den höchsten Preis für tadellos neue Bücher, aber auch nur für solche. An wen hält sich nun der Sortimenter? Kann er Regreß an den Verleger nehmen? Dadurch erhält er aber immer noch kein neues Exemplar, wie er's liefern soll! Der Verleger seinerseits hat vielleicht das Papier bona kcko als gutes Papier von der Fabrik bezogen, — kann er Schaden ersatz für den Rest der Auflage vom Papierfabrikantcn nehmen? Und wie verhält sich der Sortimenter dazu, daß jetzt ein großer Theil der Bücher, die er vor 1—2 Jahren in Partien baar in neuen Exemplaren vom Verleger bezogen hat, nachdem sie wohlgeordnet im Lager gestanden, gelbbraun geworden sind, sodaß sie ihm kein Mensch mehr als neu abkauft? Wer hätte nicht jetzt beim Remittiren Hunderte solcher neue» Bücher sich durch die Hand gehen lassen, die seit der letzten Messe zu antiquarischen geworden sind! Dieser Ka lamität gegenüber muß ein Ausweg gefunden werden, denn schließ lich kann doch der Sortimenter allein den Schaden nicht tragen, dessen Urheber er nicht ist. Wer weiß da zu rathen? U. Ein praktisches Bestellbuch. — Den Herren Berufs genossen glaube ich einen Dienst zu erweisen, indem ich ihnen Kennt- niß von der Einrichtung eines Bestellbuches gebe, welches seit Juli 1874 bei mir in Gebrauch ist. Durch dasselbe bin ich des Abschreibens der Verlangzettel ganz enthoben, habe die tägliche Arbeit des Verschreibens wesentlich vcieinsacht und halte trotzdem die getreueste Copie zurück. In einem Buche habe ich nämlich die erste und dritte Seite mit je 10 Formularen so bedruckt, daß diese genau auf einander zu liegen kommen. Durch Zwischenlegen eines blaufarbigen Oelbogens (jeder Buchbinder verkauft solche für 20 Pf.) bringe ich nun auf Seite drei den gleichen Wortlaut hervor, den ich mit Bleistift auf Seite eins niederschreibe, und statt wie früher erst die Aufträge in einem Bestellbuche zu sammeln, stille ich nun sofort de» Originalbestellzettel aus. Meine Zettel weichen von den bei uns gebräuchlichen etwas ab: sie sind länger (14 Cmtr.), aber nur 4 Cmtr. hoch, man kann aber bequem 4 — 5 lange Zeilen daraus nicderschreiben. Der Raum genügt, wie die Erfahrung bei mir ge zeigt hat, zur Verschreibung vollkommen. Die 10 Zettel der Seite sind rechts auch mit lausender Ziffer versehen, die durch Vorsetzung von einer oder zwei Ziffern in Zehner oder Hunderte rc. erhöht werden können, eine Einrichtung, die bei Ankunft des verlangten Buches das sos artige Ausfinden des Bestellers ermöglicht; für diesen selbst ist links in einem 7, 5 Cmtr. sreien Raum Platz vor handen. Wenn der Brief abgehen soll, werden die Zettel einer Seite mit der Schere abgeschnitten und können sofort ins Couvert gesteckt werden. Bei meiner Einrichtung wird wohl etwas mehr Papier ge braucht, aber der Zeitgewinn (den ich pro Tag aus 1 Stunde ver anschlage), die Vereinfachung des ganzen Bestellversahrens und die erzielte Ucbersichtlichkeit sind so schwerwiegende Thatsacheu, daß man gerne davon abiäßt, am Unrechten Orte zu sparen. Es wird auch pecuniärer Vortheil erzielt, denn die bisher zum Abschreiben ver wandte, nun aber wegfallende Stunde, ergibt einen jährlichen Zeit-! gewinn von 30 Arbeitstagen, die doch mindestens mit 50 Thalern berechnet werden müssen. Ich beschränke mich aus diese Angaben: Elberfeld, März 1875. I. Faßbender. Dem Einsender des Artikels „Aus der Praxis" in Nr. 43 d.Bl. diene zur Nachricht, daß auf dem schweizerischen Commissions platz Zürich im Verkehr der Buchhändler untereinander das Quittungsbuch seit 25 Jahren existirt. Weit entfernt, darin eine „Unsitte" und „offenes Mißtrauen" zu erblicken, wird von den Zürcher Buchhändlern dasselbe als eine praktische Einrichtung an gesehen, welche geeignet ist, Differenzen und weitläufigen Erörte rungen vorzuheugen. Notabene. — Einige kleinere Verleger scheinen jetzt die Me thode angenommen zu haben, wenn nicht broschirt verlangt wird, ihre Artikel gebunden zu expediren, um solche, die wohl selten fest verlangt werden, aus diese Weise los zu werden. Dies Experiment glückt jedoch selten; der Besteller hat sich entweder einen einfachen Einband Vorbehalten, oder will von einem solchen gänzlich absehen, und der Sortimenler ist gcnölhigt, zurückzuschicken und apss neue zu bestellen; wegen der längeren Zeitdauer wird dann oft aus dem ganzen Geschäft nichts. Möchten doch die betreffenden Verleger die einfache alte Regel berücksichtigen und, wo nicht gebunden verlangt wird, immer ungebunden senden! Zur Geschichte der Pflichtexemplare in Preußen. — Einsender hat 10 Jahre lang in Preußen verlegt; aber er hat trotz vieler Aufforderungen weder an die Bibliothek der betreffenden Uni versität, noch an die königl. Bibliothek in Berlin die sogenannten Pflichtexemplare abgeliesert, obwohl unter den verlegten Büchern manche waren, deren Besitz den Bibliotheken sehr erwünscht sein mußte. Ein Zwang gegen ihn ist nicht in Anwendung gekommen. — Interessant würde es sein, auch vou anderer Seite zu erfahren, ob bei Verweigerung der Pflichtexemplare irgendwo ein Zwangs verfahren angewendet worden ist. L. V. Bibliothek Karajan. — Vor zwei Jahren starb in Wien ein Forscher auf historischem und sprachlichem Gebiete, dessen Name seit Jahrzehendcn in der Gelehrtenrepublik einen guten Klang hatte: Theodor Georg von Karajan. Im Jahre 1810 in Wien von griechischen Eltern geboren, trat er früh in den ocster- reichischen Staatsdienst, zuerst im Archiv des Finanzministeriums, später in der Hofbibliothek. Im Jahre 1848 in das Frankfurter Parlament gewählt, übernahm er 1850 die Professur der deutschen Sprache an der Universität in Wien, welche er aber bald wieder niederlegte, da er sich den Vexationen, die ihm sein Bekenntniß (das griechische nicht-unirte) zuzog, nicht sügen wollte. Später zum Präsidenten der k. k. Akademie der Wissenschaften und zum Vorstand der Hofbibliothek ernannt, lebte er seiner Wissenschaft und der Ver vollständigung seiner Bibliothek, deren erster Theil am 3. Mai d. I. durch die Herren List L Francke in Leipzig zur Auction kommen wird. Der Katalog — ein stattlicher Band von nahezu 7000 Nummern — gibt Zeugniß von der Universalität, Liberalität und dem ausdauernden Sammelfleiße, womit der Besitzer in einer lange» Reihe von Jahren diesen außergewöhnlichen Bücherschatz znsammeu- brachte, wie nicht minder die vortresflichc Erhaltung und die schönen Einbände der Exemplare von der Auswahl und dem Geschmack des Bibliophilen. Neben anderen Fächern ist namentlich das Gesammt- gebiet der deutschen Sprache, Literatur und Geschichte in unge wöhnlicher Reichhaltigkeit vertreten und wenn die Karajan'schc Bibliothek an Kostbarkeit des Inhalts die früher durch dieselbe 140»
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