Z8S4 Mrsenbl-U 4 d. Dychn. Buchhelldil. Fertig« Bücher. ibk- 108, U. Mas 1963. Maßgebend für alle wichtigen Steuergesetze ist die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes in Leitsätzen (Reichsabgabenordnung, Besitz- und Verkehrssteuern) dargestellt von Band I I92Z Senatspräsident Becker Reichöfinanzrat Hochstetter Reichsfinanzrat Mirre Grundpreis Reichsfinanzrat l)r. Wunsch sämtlich in München Enthält die im Jahrgang 1922 veröffentlichten Entscheidungen von Steuer und Wirtschaft, Schriftleiter l)r. H. Reinach, München, au» Jahrgang I der weitgehendsten Steuerzeitschrist, die über die amtliche Rechtsprechungssammlung hinausgeht. Durch die Leitsätze wird eine sonst nirgends erreicht- Übersichtlichkeit und -in- Schnelligkeit im Zurechlsinden ermöglicht. Das Buch stellt durch Einordnung der Urteile nach §§ und durch systematische Gruppierung innerhalb der §§ mit Leitsätzen gewissermaßen einen Kommentar des Reichsfinanzhofes zu allen wichtigen Steuergesetzen dar. Ungeheures Absatzfeld bei allen Käufern von Steuergesetzen. Standardwerk, auch nach Jahren noch benützbar. Für Bilanzabschlüsse im Mai/Juni der A.-G., G.m.b.H., Genossenschaften usw. Kommentar mit Nachtrag nach dem Geldentwertungsgesetz Vs» " vom 20. März 192? herausgegeben von Oberregierungsrat Or. I. Clauß, Mitglied des Landesfinanzamtes Stuttgart Z. Auflage. Grundzahl 5.— Vermögensteuergesetz Einkommensteuergesetz nach dem Geldentwertungsgesetz vom 20. Z. 2Z. Mit ZwangS- anleihegesetz und den Bewertungsrichtlinien. Kommentar, herausgegeben von Geh. Oberfinanzrat und ReichSfinanzrat Zimmermann, München. 2. Auslage. Grundzahl 7.— nach dem Stand des Geldentwertungsgesetzes vom 20. Z. 2Z. Mit Aus- und Durchführungsbestimmungen. Kommentar, herauSgegcben von Reichsfinanzrat Zimmermann, München 2. Auslage. Grundzahl 8.50 Verlag von I. Heß, Stuttgart, W'b