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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1900
- Strukturtyp
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- 1900-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1900
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- Deutsch
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^ 44, 22. Februar 1900. Nichtamtlicher Teil. 1507 der Originalverlegcr die Firma B. Schotts Söhne in Mainz sei. Der gerichtliche Sachverständige Herr W. Challier erklärte hierauf, daß jeder Musikalienhändler wisse, daß die Fra Diavolo-Ouver- ture ein geschütztes Werk sei, was übrigens auch aus der Bemer kung auf der Litolffschen Ausgabe (in Frankreich nicht verkäuflich) für jeden Fachmann ersichtlich sei. Ueber die Art der Geschäfts führung bemerkt der Herr Sachverständige, daß ihm die von dem Beklagten geübte Geschäftspraxis — die Auswahl der in seinen Verlag aufzunehmcndcn Werke einem Angestellten zu überlassen — vollkommen fremd sei. Er wisse und kenne es nicht anders, als daß — selbst bei den größeren Geschäftsbetrieben — in letzter Instanz der Verleger selbst über Annahme oder Ablehnung seiner Verlagswerke bestimme. Nach Ansicht des Herrn Sachver ständigen würde selbst bei dem tüchtigsten Angestellten die Verant wortung der Verletzer zu tragen haben. Im übrigen könnten auch die größten Geschäftsbetriebe auf dem Gebiete des Konkurrenz verlages bei pflichtgemäßer Sorgfalt in der Auswahl ihrer Ver lagsartikel sehr wohl bestehen, ohne mit dem Straftzesetz in Kon flikt zu geraten, wie das Beispiel großer Verlagshäuser bewiese. Der Vertreter dcS Nebenklägers beantragte eine Buße von 200 und der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 50 DaS Urteil lautete auf 100 Geldstrafe und 50 Buße, Einziehung der Platten und Vorräte und Tragung sämtlicher Kosten. In dem Urteil wurde ausgeführt, daß der Gerichtshof über den Antrag des Staatsanwalts hinausgegangen sei, weil er die Handlungsweise des Angeklagten Michow, die Auswahl der zu druckenden Kompositionen einem nicht geeigneten jungen Mann zu überlassen, für eine grobe Fahrlässigkeit ansehe. Bei der Herab setzung der Buße sei der Gerichtshof den Ausführungen der Ver teidigung gefolgt, daß die Anzahl der in Warenhäusern verkauften Ouvertüren nicht als identisch angesehen werden könne mit der jenigen Zahl, die dadurch dem Absatz des Originalverlegers ent zogen würde, da thatsächlich daS Publikum in derartigen Geschäften sich Dinge kaufe, die fonst wohl kaum gekauft würden. L. 8oü. Zollfreie Einfuhr von Katalogen nach Kanada. — Nach einer neuerdings erlassenen Verordnung können nach Kanada Waren-Kataloge und -Preislisten in einer Anzahl bis zu drei Exemplaren an eine Adresse durch die Post oder auf anderem Wege zollfrei eingeführt werden, sofern sie keine Kalender oder Ankündigungs-Zeitschriften oder Drucksachen enthalten, die dazu bestimmt sind, den Verkauf von Waren in Kanada anzukündigen. (Aus -Nachrichten für Handel und Industrie-, zusammengestellt im Reichsamt deS Innern, nach ^.ckvs-nos 8bssts ok Lonsular Report».) Besteuerung der Warenhäuser. — Der Vorstand des -Vereins selbständiger Kaufleute und Fabrikanten zur Wahrung berechtigter Interessen- in Leipzig arbeitet gegenwärtig eine für das Rats- und Stadtverordnetenkollegium der Stadt Leipzig be stimmte Eingabe auS, in der eine besondere Besteuerung der Warenhäuser verlangt wird. Es wird die Besteuerung mit 2°/„, Lei einem Umsätze von 100000 ^ beginnend, bei mehr als zwei Branchen vorgcschlagcn und zugleich ein Verzeichnis von 60 ver schiedenen Branchen aufgestellt. -Nacks in 6srman^.- — Der Vorstand dcS Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller rät auf Grund zuver lässiger vertraulicher Mitteilungen den Gewerbetreibenden wieder holt an, beim Gebrauch der englischen Sprache auf den von ihnen nach England eingcführten Waren den Zusatz -Nacks in 6srman^-, der überdies den Ruf und das An sehen der deutschen Industrie hervorragend gefördert hat, auch fernerhin beizubehalten. Obwohl die am 28. Januar 1896 erlassenen neuen Vorschriften der britischen Zollbehörde über die Handhabung der -Nsroüanckies Ns-rtz» ^.ots-, insbesondere über die regelmäßige Zulassung der englischen Sprache für die Waren bezeichnungen ausländischer Einfuhrgüter ohne ausdrückliche Nam haftmachung des nicht englischen Ursprungslandes nach dem Jahres bericht der Oommii-ionsr» ok 6u»tow, für 1898-99 eine starke Ab nahme in der Zahl der Anhaltungsfälle wegen Beanstandung der gebrauchten Warenbezeichnungen zur Folge gehabt hätten, erscheine dieser Rat dennoch angebracht in Rücksicht auf die unbestimmte Fafsung der englischen Vorschrift und deren mehr oder weniger von dem freien Ermessen der englischen Zollbehörde abhängige Anwendung. Desinfektion von Leihbibliotheksbänden. — In einer medizinischen Wochenschrift findet sich zum Zwecke der Desinfektion von Leihbibliotheksbänden folgendes Verfahren angegeben: -In den oberen Fächern einer auf 30 bik 35 Grad Celsius erwärmten Brutschrankes werden die Bücher so aufgestellt, daß der Rücken nach oben sieht und die einzelnen Blätter möglichst ausgiebig auseinandergefaltet sind. Auf den Boden des Brut schrankes werden einige Formalinpastillen gelegt oder statt deren ein oder mehrere Schälchen mit Formalinlösung aufgestellt. Meisten teils wird ein Zeitraum von 5 bis 6 Stunden zur Desinfektion genügen. Eine länger dauernde Einwirkung kann keinesfalls schaden, sondern nur von Nutzen sein.- Handelshochschulc. — Wie in Leipzig und Aachen, so soll nun auch in Rostock eine Handelshochschule in Verbindung mit der Universität errichtet werden. Zwischen dem Allgemeinen mecklenburgischen Handelsverein, dem Rostockcr Handelsverein, der Korporation der Rostocker Kaufmannschaft, der Universität und dem Ministeriuni deS Innern haben während der letzten zwei Jahre Verhandlungen über dieses Hochschulprojekt stattgefunden. Gegenwärtig ist die Angelegenheit so weit gefördert, daß auf der Universität im nächsten Sommersemester von Universitätslehrern eine Reihe von Vorträgen über praktische Handelsfragen gehalten werden soll. Diese Vorträge werden am 15. Juni beginnen und am 31. Juli beendet werden. HandelswissenschaftlicherKursus an derTechnischen Hochschule in Aachen. (Vergl. Nr. 40 d. Bl.) — Dem Reichs anzeiger entnehmen wir folgenden Bericht: Kaufmännische und Technische Hochschule sind in Aachen durch den an der dortigen Technifchen Hochschule bestehenden handelswissenschaftlichen Kursus in eine enge Verbindung zu einander gebracht. Die Bedenken, die von manchen Seiten früher dagegen erhoben wurden, haben sich als unbegründet erwiesen. Thatsächlich hat sich eine günstige gegenseitige Beeinflussung herausgestellt. Zunächst äußert sich das darin, daß die volkswirtschaftichen Vorlefungen eine wesentliche Erweiterung erfahren haben. Von volkswirtschaftlichen Vorlefungen können jetzt an der Technischen Hochschule gehalten werden: National ökonomie (zwei Semester), Geschichte der Nationalökonomie, Grund züge der Finanzwissenschaft, Statistik (insbesondere Handels- und Gewerbestatistik), soziale Gesetzgebung, Handels- und Zollpolitik, Bank- und Börsenwesen, Wirtschaftsgeschichte, allgemeine und spezielle Wirtschaftsgeographie. Außerdem finden regelmäßige volkswirtschaftliche Uebungcn statt. Auch die juristischen Vor lesungen sind gegen früher wesentlich erweitert worden. RechtS- encyklopädie, Grundzüge deS StaatSrechtS und deS CivilrechtS, Gewerberecht, Wechselrecht, Handelsrecht, Civilrechtspflege und Kon kursrecht, Aersicherungsrecht u. a. werden jetzt vorgetragen. DaS kunstgefchichtliche Gebiet ist um eine Vorlesung über Kunst und Kunst handwerk in ihrer Anwendung auf den kaufmännischen Betrieb bereichert worden u. s. f. Dazu kommt, daß sich die Studierenden der Handelsfächer, denen ja volle Studienfreiheit gewährt ist, auch an technischen Vorlesungen beteiligen, die im Lehrplan des handelswissenschaftlichen Kursus nicht vorgesehen sind, und daß anderseits Studierende der technischen Fächer an kaufmännischen DiSciplinen teilnehmen, z. B. an Spanisch, Englisch, Französisch, Bank- und Vörsenwesen, Wechselrecht, Wirtschaftsgeographie, Handelsrecht, Handelspolitik u. s. w. Darin liegt nach beiden Seiten hin etwas Erfreuliches, weil einer Einseitigkeit in der Ausbildung vorgebeugt wird. Daß wir im übrigen Techniker und In genieure, die auch volkswirtschaftlich, kaufmännisch und sprach lich gut durchgebildet sind, sehr gut gebrauchen können, ist oft genug ausgesprochen worden. Gerade in dieser Beziehung hat die Angliederung des handelswisfcnschastlichen Kursus an die Technische Hochschule in Aachen eine vorbildliche Bedeutung. Dort hat sich gezeigt, daß diese Verbindung als solche einen selbständigen und dauernden Wert hat, selbst wenn die weiteren Erfahrungen ergeben sollten, daß selbständige akademische Bildungsstätten für Kaufleute in manchen Beziehungen den Vorzug verdienen. UebrigcnS dürfte sich hier wie an so vielen anderen Stellen schließlich zeigen, daß die verschiedenen Wege, also die Errichtung selbständiger kaufmännischer Hochschulen, oder ihre Angliederung an Univer sitäten oder an Technische Hochschulen, je ihre besondere Bedeutung haben und sehr gut nebeneinander bestehen können. Besuchsziffern der deutschen Universitäten. — Auf den deutschen Universitäten studieren im laufenden Semester in Berlin 6478 (1898/99 6151), München 4049 (3905), Leipzig 3481 (3413), Bonn 1886 (1780), Halle 1636 (1605), Breslau 1618 (1522), Tübingen 1361 (1306), Heidelberg 1250 (1142), Göttingen 1238 (1191), Freiburg 1235 (1141), Würzburg 1215 (1343), Straßburg 1105 (1075), Marburg 1040 (1107), Erlangen 974 (1036), Königs berg 840 (778), Gießen 802 (717), Greifswald 759 (858), Kiel 759 (858), Jena 655 (664), Münster 620 (566), Rostock 464 (449). 202*
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