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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1875
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- 1875-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1875
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- Deutsch
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1386 Nichtamtlicher Theil. Ilk S0, 2t. April. Nichtamtlicher Theil. Nachdruck in de» Niederlanden. In einer Flnth von Worten und Klagen über Unrecht (ihm von der frühem und jetzigen Redaction des „dliouvsblack" an- gethan), in Ergießungen über den heftigen Ton, den ich in meiner Schrift „Nachdruck u. s. w." angeschlagen, sucht Hr. Mühlbrecht in Nr. 37 d. Bl. das, worum es sich eigentlich handelt, zu ertränken. Es ist ja, wenn man nicht viel zu eigener Vertheidigung anzusühren weiß, ein bekanntes und beliebtes Auskunftsmittel, daß man Klage führt über die Waffen des Gegners. Der Ton meiner Schrift mag immerhin dem Hrn. Mühlbrecht nicht angenehm ins Ohr geklungen haben, es war nur die natürliche Folge gerechter Erbitterung ; absichtliche Kränkung des Hrn. Mühl brecht lag mir fern. Vor allen Dingen handelt es sich doch um die Sache selbst, und da kommt es mir vor, daß Hr. Mühlbrecht in feiner Antwort keine einzige der von mir relcvirten und, wie ich meine, einleuchtend bewiesenen Anklagen widerlegt, ja auch nur zu widerlegen versucht hat; er hat sie einfach ignorirt. Die Redaction des „kilisuvsbluä" hat ihn über das vermeintliche ihm zugesllgte Unrecht schon zur Genüge aufgeklärt; ich könnte zu dem Gesagten noch mancherlei hinzufügen, halte dies jedoch vorläufig für unnöthig. Ich will nur seine Vertheidigung gegen meine Anklage einer kurzen Kritik unterwerfen. Hr. Mühlbrecht meint, cs verrathe Mangel an Tact, daß ich Meyer's Conversations-Lexikon in unseren Streit verwickelt; den Beweis für diese Behauptung bleibt er uns jedoch, wie gewöhnlich, schuldig. Gerade der Artikel „Holländischer Buchhandel" bot niir eine erwünschte Gelegenheit, den Hirngespinsten des Hrn. Mühl brecht entgegenzutreten. Wie kann das Mangel an Tact sein, daß ich die Sache nannte, die mich zunächst veranlaßte, in dieser Frage meine Stimme zu erheben? Hr. Mühlbrecht hat, wie ich vermuthe, der Redaction von Meyer's Lexikon die Sache in einem ganz falschen Lichte vorgestellt, und die Antwort, die er ansührt, ist in dem guten Glauben ge schrieben, daß es mit den Mühlbrecht'schen Mittheilungen seine Richtigkeit habe. Niemand, der den Brief liest, den ich an die Redaction des Meycr'schen Lexikons geschrieben, wird behaupten, es fei je meine Absicht gewesen, daß der Brief in seinem ganzen Um fange in dem Lexikon ausgenommen werde; nur die in demselben mitgetheilten Facta und Zahlen waren zur Ausnahme bestimmt, und sind auch ausgenommen. In dem mir geschickten Entwürfe stand: „Einfuhr und Ausfuhr sind bedeutend. Leider wird bei dem Mangel an internationalen Verträgen zum großen Schaden, besonders der deutschen Verleger, ungestraft bedeutender Nachdruck geübt. Die literarische Production umsaht etwa den vierten Theil Ueber- setzungen und von diesen mehr als die Hälfte aus dem Deutschen." Band IV., S. S2S liest man jetzt: „Einfuhr und Ausfuhr sind be deutend. Die literarische Production umfaßte 1873 etwa 2500 Werke; davon sind Ucbersetzungen KO aus dem Deutschen, 30 aus dem Englischen und 25 aus dem Französischen, während ein größerer Theil beabsichtigter Ucbersetzungen nicht zur Ausführung kam." Kein Wort über Nachdruck, alle Daten und Zahlen gleich lautend mit den in meinem Briefe vermittelten. Diese wenigen Zeilen beweisen meines Erachtens mehr, als die langen und hoch trabenden Expectorationen des Hrn. Mühlbrecht. „In welchem Causalnexus", fragt Hr. Mühlbrecht, „stehen die Ucbersetzungen inDeutschland mit dem Nachdruck-und Uebersetzungs- wesen in Holland?" Mit dem Nachdrucke in durchaus keinem, mit den Uebersctzungen in einem ziemlich deutlichen. Aus den Zahlen, die ich ansührte, erhellt, daß verhältnißmäßig in Deutschland nicht weniger übersetzt wird, als in den Niederlanden. Daß all diese Ucbersetzungen zufolge geschlossener Verträge, also mit Genehmigung des Verfassers erschienen, dafür ist uns Hr. Mühlbrecht wieder ein mal den Beweis schuldig geblieben. Von den 436 Ucbersetzungen sind 150 aus dem Englischen, 136 aus dem Französischen und 4 aus dem Flämischen. Mit diesen Ländern hat Deutschland allerdings Verträge geschlossen, aber nun bleiben noch 146 Ucbersetzungen übrig, für welche keine Zustimmung des Verfassers nöthig war; aber auch für die französischen, englischen und flämischen Bücher war sie dies nur insofern, als den gesetzlichen Bestimmungen zufolge das Uebersetzungsrecht Vorbehalten war. Wer sich aber die Mühe geben will, die Erzeugnisse der englischen und französischen Presse aus den letzten Jahren zu mustern, der wird bemerken, daß man sich nur bei einer verhältnißmäßig geringen Anzahl dies Recht Vor behalten hat. Man geht deshalb wohl nicht zu weit, wenn man annimmt, daß kaum für die Hälfte von diesen 2S0 Büchern Erlaub- niß zur Uebersetzung nachgesucht und ertheilt worden ist. Hr. Mühlbrecht sagt, ich befolge die Taktik, womöglich jedem Vorwurf in seiner Denkschrift einen Fehler auf deutscher Seite gegenübcrzustellen und fragt, seit wann cs Sitte sei, eigene Fehler mit denen Anderer zu beschönigen. Die Sache verhält sich anders. Ich habe erst alle Beschuldigungen, die er auf unser unschuldiges Haupt häuft, widerlegt, habe bewiesen, daß er die Wahrheit hätte wissen können, und erst dann demonstrirte ich ihm, daß das, was den Niederlanden zum Vorwurf gemacht wird, gerade in Deutsch land zu finden ist. Ferner: „Hr. Brinkmann scheint ferner zu meinen, daß er die Thatsache des Nachdrucks in Holland damit entkräften kann, daß er nachweist, daß die Nachdrucker Deutsche von Geburt seien." Natür lich wird hierdurch die Thatsache des Nachdrucks keineswegs entkräf tet, wohl aber der Beweis geliefert, daß es vorzüglich Deutsche waren, welche diese unsaubere Industrie bei uns importirt haben. Ein Gesetz gegen Nachdruck war mithin für uns Niederländer kaum nöthig, es sind fast ausschließlich deutsche Buchhändler, gegen welche ein solches Gesetz das Eigenthum deutscher Buchhändler zu beschützen hätte. Sagt ja doch auch Hr. Gcrstäcker: „Dies ist jedoch ein Betrug, den ein deutscher Buchhändler verübt hat, und an dem kein hollän discher Verleger Schuld hat." Daß diese Fremden des Hrn. Mühl brecht Landsleute sind, das will ihm nicht recht zu Sinn, „ich spiele," wenn ich diese Thatsache» zu unserer Entschuldigung anführe, „in gehässiger Weise den Streit aus das Gebiet der Nationalität, ohne jedoch die Thatsache» in Abrede stellen zu können". Ich habe das Recht, Hrn. Mühlbrecht zu frage», wo und wann von mir Thai sachen in Abrede gestellt sind. Das war ja auch durchaus über flüssig, da alle Beschuldigungen des Hrn. Mühlbrecht an die ver kehrte Adresse gerichtet waren und nur seine eigenen Landsleute trafen. Wunderbarerweise wird hierbei auch der Nachdruckerunsug, wie er noch zu Ansang dieses Jahrhunderts in Deutschland grassirte, als ein Beweis gegen uns ins Feld geführt. Stammen die von mir erwähnten englischen Nachdrucke ans dem Anfänge dieses Jahr hunderts her? Sind nicht englische und französische Bücher in Deutschland nachgedruckt, bis das Schließen von Verträgen diesem Treiben ein Ende machte? Werden nicht trotz dieser Verträge noch heutigen Tages in Naumburg bei Leipzig französische Werke nach gedruckt? Verkauft Portius in Leipzig nicht mit stets wachsendem Erfolge in Moskau bei Jürgenson nachgedruckte deutsche Musik? Von solchen Kleinigkeiten kann jedoch Hr. Mühlbrecht keine Notiz nehmen. Auf die neue Anklage gegen Hrn. van Stockum, dessen Aus gabe von Löher's Jacobaca von Bayern betreffend, hat Hr. v. Stockum selbst geantwortet. Hr. Mühlbrecht hatte wohl kaum erwartet, daß
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