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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1875
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- 1875-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1875
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- Deutsch
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^ so, 21. April. Nichtamtlicher Theil. 1387 dieser Herr ihn so empfindlich auf die Finger klopfen und von seiner Schreiberei sagen würde, „daß sie sich einer ernsthaft gemeinten Widerlegung entziehe und nicht verdiene, daß von ihr Notiz genom men werde". Daß die holländischen Verleger Uebersetzungen herausgeben, um dadurch den Debit der Originale zu befördern, ist von mir nie behauptet; ich habe gejagt und bewiesen, daß die Uebersetzungen einen größeren Debit des Originals zur Folge hatten. Der Sturm, der sich im Lause des Jahres 1873 gegen die Niederlande erhob und in allen deutschen Blättern wüthete, war gegen den Nachdruck gerichtet. Auch die Denkschrift des Hrn. Mühl- brecht hat diesem Phänomen ihr Entstehen zu verdanken; auch darin tritt der Nachdruck in den Vordergrund. In dieser Denkschrift nun sagt Hr. Mühlbrccht: „Deshalb wird sich die holländische Regierung stets den, Ein gehen literarischer Verträge abgeneigt zeigen .... Nur gezwungener maßen hat bis jetzt Holland Verträge zum Schutz des geistigen Eigenthums abgeschlossen .... Von der meisten Bedeutung hiervon ist der mit Frankreich abgeschlossene literarische Vertrag, der sür Holland die Folge hatte, daß den eingeborenen Verlegern das Recht des Nachdrucks französischer Ausgaben entzogen wurde. „Hiergegen hat sich Holland lange gesträubt.... „Wie schon im Vorhergehenden erwähnt wurde, darf man deutscherseits nicht aus ein Entgegenkommen, ja nicht einmal aus ein freiwilliges Nachgeben in Holland rechnen, da der Vortheil bei dem Vertragschlusse nur auf unserer Seite liegt. „Es wird eine passende Gelegenheit benützt werden müssen, wo die Holländer in der Lage wären, aus einem anderen Felde von Deutschland eine Concession sich machen zu lassen, alsdann könnte von deutscher Seite der Abschluß einer Literarconvention als Gegen leistung zur Bedingung gemacht werden. „So hat Frankreich Holland gegenüber den Abschluß eines Handelsvertrages von der Literaturconvention abhängig gemacht, und damit das Gewünschte erreicht. „Für diesen Zeitpunkt aber muß unsere Regierung vorbereitet und mit allem nöthigen Material ausgerüstet sein, um die Unhalt barkeit des gegenwärtigen Zustandes darthun zu können, und dies Material zu sammeln rc " Angesichts all dieser polternden Beschuldigungen habe ich nur verlangt, daß Hr. Mühlbrecht uns Beweise sür die Wahrheit seiner Behauptungen bringen sollte; ich habe behauptet, daß er sür seine Anklagen weder aus osficiellcn Bescheiden noch aus dem Organe sür den niederländischen Buchhandel, noch von anderswo irgend einen, auch nur einen einzige» triftigen Grund anführen könnte; ich habe der ruhigen und würdigen Antwort Erwähnung gcthan, welche un sere Regierung gegeben hat, als sie von deutscher Seite zur Abschlie ßung eines Vertrages zum Schutze des literarischen Eigenthums eingeladen wurde. Hr. Mühlbrecht sagt: „Herr Brinkmann leugnet, daß die holländische Regierung sich ungeneigt zur Abschließung eines literarischen Vertrages gezeigt habe. Wir haben jetzt gerade den Beweis dafür, daß die holländische Regierung sich weigert, den Schutz aus die Uebersetzungen auszudehnen, ein Hauptgegenstand all dieser Literarconventionen, ohne welchen Deutschland »och keinen Vertrag abgeschlossen hat." Wer will sich nach all dem oben Erwähnten noch die Mühe nehmen, eine so faule Argumentation zu widerlegen? Für den Aerger und den Schaden, der den Herausgebern von Uebersetzungen aus den mit England und Frankreich geschlossenen Tractaten er wächst, sollen wir Niederländer büßen. Hr. Mühlbrecht sagt: „Holland möge uns lieber brauchbare Vorschläge machen." Mit mehr Recht können, denkeich, wir sagen: „Deutschland mache uns brauchbare Vorschläge. Deutschland wünscht die Abschließung eines Tractates; seiner Regierung liegt es ob, sich über ihre Wünsche und Absichten zu erklären." Hr. Mühlbrecht sagt ferner: ich behaupte, daß in den ! Jahren 1868—71 etwa 800 Werke angemeldet wären. „Hr.Brink- ^ mann verschweigt aber meinen Nachsatz, daß nur etwa die Hälfte wirklich übersetzt sei, also ohngefähr 400." Hr. Mühlbrecht igno- rirt wieder einmal die Note unter meinem Artikel (dtiouvsblack ;S. 5S1). Darin steht: „In seinem Merkchen »Der holländische Buchhandel« und auch in seiner »Denkschrist- sagt der Verfasser, die Prodnction hier zu Lande betrage jährlich 2—3000 Werke; hier- I von circa 25 U Uebersetzungen, und von diesen niehr als die Hälfte aus dem Deutschen." Ich habe mithin des Verfassers eigene Worte und Zahlen citirt, um meine Behauptung zu begründen. Wie aber Hr. Mühlbrecht sein Exempel eingerichtet hat, um als Facit 400 herauszubekommen, bleibt mir ein Räthsel. Ich habe ihm nach gerechnet und bei mir kommen 1100 heraus. Was den Nachdruck von Musikalien betrifft, so habe ich schon bewiesen, daß seine Beschuldigungen übertrieben sind, und daß es auch in diesem Falle größtenthcils Ausländer sind, welche diesen Geschäftszweig cultiviren. Daß Hr. Mühlbrccht keine anderen Nachdrucke kannte, als die von Freiligrath, Heine und Geibel, kann ich ihm aus Briefen be weisen, welche er selbst zu Ansang des Jahres 1873 an hiesige Firmen geschrieben hat. So lese ich in einem derselben: z. B. „Heine, Geibel, Freiligrath, auch Schulbücher, wie: Sainoctie's I-eoturvs traoyaises, HeinÜAs Rsackioxdoolc, die Unlerrichtsbücher von Ploetz u. s. w. Diese genannten sind mir bekannt, es gibt aber noch ein'e Menge Nachdrucke, die ich von hier aus nicht ermitteln kann, weil mir theils die älteren Kataloge fehlen, dann aber auch, weil die ver steckten Nachdrucke in deutscher Sprache meistens gar nicht in den Brinkmann'schen Katalogen enthalten sind." Nun befindet sich aber Hr. Mühlbrecht in einem gewaltigen Jrrthum, denn sie sind in meinen Katalogen alle ohne Ausnahnie verzeichnet. Hr. Mühlbrccht sährt aber in seiner Antwort folgendermaßen fort: „Ohne hierüber viel oder wenig zu streiten, da der Thatbestand constatirt ist (näm lich Heine, Geibel, Freiligrath), will ich doch Hrn. Brinkmann eine Fortsetzung von Nachdrucken aufzählen, die ich in meiner Denkschrift noch nicht nannte", und triumphirend ruft er aus: „Wahrlich eine stattliche Reihe von Nachdrucken." Wer sollte nun nicht meinen, daß mir wirklich eine ganze Reihe von Nachdrucken vorgeführt würde, deren ich in meiner Schrift nicht erwähnt hätte. Hr. Mühl brecht kramt dieselben Bücher aus, die ich S. 546 des „dliouwablaä" verzeichnet habe, ja er vergißt sogar noch einige der von mir dort erwähnten zu nennen, nämlich: „Seiters, Bonifacius; Hahn-Hahn, Aus Jerusalem; Das erste Christenthum." Uebrigens habe ich es Hrn. Mühlbrecht nicht eingeräumt, daß diese Nachdrucke existirten, sondern sie schon als solche vermeldet, che sie Hrn. Mühlbrccht noch bekannt waren. Ich hatte gesagt: „diese waren mir entgangen, weil sic außerhalb des römisch-katholischen Buchhandels selten angefragt werden." Hr. Mühlbrecht fragt: „Be darf der römisch-katholische Handel etwa keines Schutzes?" Ich be greife nicht, was ihn zu dieser Frage berechtigt. Daß Hr. Mühl brecht irrt, wenn er meint, daß diese Nachdrucke mir nicht bekannt waren, davon kann er sich selbst überzeugen, wenn er meine Ramon- tijst van dosüon snr. ovsr cko jaron 1850—62 nachschlägt. Da steht S. S4 die Bibliothek sür Geschichte, Philosophie und Theologie verzeichnet mit namentlicher Angabe der Werke, welche bis dahin darin ausgenommen waren. Auch des Hrn. Mühlbrecht Behauptung, daß die Nachdrucke „gar nicht in den Brinkmann'schen Katalogen enthalten sind", ist hiermit erledigt. Hinsichtlich der amerikanischen Nachdrucke sagt Hr. Mühlbrccht: „Hr. Brinkmann leugnet den Schleichhandel mit Nachdrucken und 188»
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