Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1875
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- 1875-04-21
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- 21.04.1875
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1388 Nichtamtlicher Theil. ttt so, 21. April. sagt, daß ich ihm den Beweis für meine Behauptung schuldig geblie ben bin. Ich werde ihm den Beweis liesern." Hr. Mühlbrecht be hauptet aber: „So werden in Holland beispielsweise die amerikani schen Nachdrucke cingcsührt »nd verbreitet. Goethe, Schiller, Lessing, s Boerne, Heine und viele Andere werden in Hunderten von Exem plaren von Amerika importirt und von den verschiedensten Orten in Europa nach Deutschland cinzuschmuggcln versucht, namentlich von Holland aus." Den Beweis hiersür aber liefert Hr. Mühlbrecht nicht; er behauptet freilich, daß ich seine Zahlen zu reduciren juche, aber weiter als zu dieser Behauptung bringt er cs auch nicht. Nun weiß ich aber ganz sicher, daß Hr. Seyfsardt nicht mehr als je 6 Exemplare von Heine, Gcibel und Freiligrath's Gedichten empfing, welche Hr. Mühlbrecht als Commis des Hrn. Seyffardt vertäust hat. Hr. Mühlbrecht blieb noch mehrere Jahre in dem Geschäft des Hrn. Seyffardt, aber er wird mir selbst zustimmen müssen, daß nach diesen je sechs keine weiteren Exemplare cingegangen sind. Hr. Mühl brecht möge, wenn er kann, mich eines Anderen belehren; es ist ihm unmöglich, außer der genannten, auch nur eine einzige Firma in den Niederlanden namhaft zu machen, die sich mit dem Vertriebe jener amerikanischen Nachdrucke eingelassen hätte. „Daß ich", sagt Hr. Mühlbrecht, „die holländische Regierung nicht verantwortlich machen kann sür in Hamburg oder Bremen ein- gesührte Nachdrucke, ist selbstverständlich; wenn Hr. Brinkmann sich dagegen verwahrt, so hat er aus meiner Denkschrift wieder etwas hcr- ausgelesen, was nicht darin steht." Wenn aber Hr. Mühlbrecht schreibt: „Hunderte von Exemplaren werden von Amerika aus im portirt, um sie nach Deutschland einzuschmuggeln, namentlich von Holland aus", — wem anders kann denn diese Beschuldigung gelten, als der holländischen Regierung? Daß die Hrn. van Belle in Rotterdam einen lithographischen Ueberdruck von einer Reihe Tafeln aus Schnorr's Bilderbibel her ausgeben und daß Hr. v. de Weyer der Ansertiger dieses Ueber- drucks ist, — wem von uns wäre dies unbekannt? Die Bilder sind jedoch mit niederländischen (nicht übersetzten) Erklärungen erschienen. Es ist fürwahr ein Beweis für gewaltigen Mangel an triftigen Gründen, wenn Hr. Mühlbrecht uns ein so großes Verbrechen aus der Reproduction von ei» paar Tafeln macht, und zwar von Tafeln, worauf tausend und abertausendmal wiederholte Scenen ans der biblischen Geschichte abconterfeit sind. Wir lesen ferner, daß aus den Acten des Börsenvereins 1887 er helle, „wie in Frankfurt a/M. holländische Nachdrucke von Musikalien aus den Markt gebracht seien", und nun fragt Hr. Mühlbrecht: „Ist das etwa kein Schleichhandel?" Natürlich ist das Schleichhandel. Hr. Mühlbrecht hätte jedoch den Beweis liesern sollen, daß diese Mittheilung aus Wahrheit beruht — und selbst dann sind es ja keine Holländer, sondern des Hrn. Mühlbrecht eigene Frankfurter Landsleute, die des Schmuggels beschuldigt werden müßten. „Daß Nachdrucke über die Grenze kommen, ist eine natürliche Folge des Nachdrückens selbst, man kann sich darüber nicht Wun dern, soll sie aber auch nicht in Abrede stellen", sagt Hr. Mühlbrecht. Wer jedoch dies in Abrede gestellt hat, das jagt er uns nicht. Welchen Werth haben also solche Beschuldigungen? Ich hatte gesagt, daß von Schmidt-Cabanis nichts ins Nieder ländische übersetzt sei. Hr. Mühlbrecht antwortet hieraus: „Von den von mir nebenher bemerkten Plagiaten sagt Brinkmann, von Schmidt-Cabanis sei holländisch nichts erschienen; das ist richtig. Ein Hr. !)>-. W. Krüger in Zejst hat eine von Richard Schmidt- Cabanis im Jahre 1866 bei Payne inLeipzig veröffentlichte Humo reske »Aus dem Tagebuche eines Zerstreuten« 1871 an die Redak tion der »Fliegenden Blätter« als seine Arbeit eingesandt und sich dasürbezahlenlassen." Ich habe Erkundigungen hierüber eingezogen und während ich dies schreibe, liegt vor mir die Erklärung des Ge meindevorstandes inZejst, daß dort nie einvr. Krüger gewohnt, oder auch nur kürzere Zeit sich aufgehalten habe. Wie kommt also Hr. Mühlbrecht zu dieser Beschuldigung? Ist es nicht sonnenklar, daß j er ins Blaue hinein anklagt? Er fährt sort: „Dies gehört eigent lich auch nicht in denRahmen einer Literarconvention, ebenso wenig, wie der Fall, daß in Holland ein Anderer Gerstäcker's Namen ge- mißbraucht hat. (Der Herausgeber war gleichfalls ein Deutscher.) Ich habe in meiner Denkschrift nur daraus hingewiesen u. s. w." Wenn man jedoch in der Denkschrift liest: „Es sei hier beiläufig noch erwähnt, daß dem Referenten Fälle eines noch schmählicheren Betruges bekannt geworden sind, wo beliebige holländische Schrift steller sich für ihre Schriften den Namen von bekannten deutschen Schriftstellern ungeeignet haben, um dadurch beim holländischen Pub licum Vertrauen zu erwecken und Käuser zu finden. Es ist dies beispielsweise Fr. Gerstäcker und Rich. Schmidt-Cabanis passirt, die vor einigen Jahren öffentlich gegen den Mißbrauch ihres Namens in Holland Protcstirt haben", dann wird doch Niemand dies als eine unbedeutende beiläufige Beschuldigung betrachten. Daß übrigens Fr. Gerstäcker cs nicht unbeachtet ließ, wer in diesem Falle der Be trüger war, das geht aus den von mir citirten Worten seinesBriefes deutlich genug hervor. Mein Widersacher nennt meine Bemerkungen über seine Schrift: „Der holl.Buchhandel u. j. w." überflüssig. Dajürhalteich sie nicht; sie lieferten den Beweis, wie leicht es Hr. Mühlbrecht mit Daten und Zahlen nimmt und mit welcher Kühnheit er, wenn es in seinen Kram Paßt, auf einen von dem der Wahrheit ganz verschiedenen Standpunkt sich zu stellen vermag. Schließlich beruft 'er sich darauf, daß eine Anzahl Verleger und Schriftsteller in Deutschland seine Denkschrift unterstützt haben. Es wird ihm wohl nicht viel Mühe gekostet haben, dieser Hilfe sich zu versichern. Sechs der bedeutendsten Verleger hatten ja Hrn. Mühlbrecht das Leumunds-Zcugniß ausgestellt, daß er der wohl berufene Sachkundige, daß er ein Mann sei, der auf Grund jahre langer Beobachtungen spreche. Unter diesen sechs, das kann ich mit gutem Gewissen versichern, war kein einziger, der über den wirklichen Zustand des Buchhandels in den Niederlanden ein Urtheil haben konnte. Seiner Anzahl Verleger und Schriftsteller kann ich unsere bedeutendsten Verleger und Buchhändler und eine ganze Reihe unse rer tüchtigsten Literaten gegenüberstcllen, die mir schristlichund münd lich erklärt haben, daß sie mit meiner Arbeit durchaus sympathi- sirten. Von Verlegern nenne ich in erster Reihe die Herren Fred. Müller, A. C. Kruseman und A. W. Sijthoff. Hr. Mühlbrecht sagt in seiner Entgegnung, daß er auf etwaige weitere Angriffe von mir nicht mehr antworten werde. Gewiß ist das eine sehr einfache Manier, um sich aus der Sache zu ziehen. Mich will jedoch bedünken, daß, wer sich stark fühlt, nicht so handelt, daß, wem es wirklich um die Sache zu thun ist, nicht so schnell, schein bar seinen Gegner geringschätzend, sich des Streites begibt. Mir ist es ziemlich gleichgültig, ob Hr. Mühlbrecht mich für einen ebenbür tigen Gegner hält oder nicht, aber das Interesse sür die Sache ver bietet mir, seinem Beispiele zu folgen. Ich werde ihm auf denDienst passen, und wenn es ihm je cinfallen möchte, sich direct oder indirect an der Ehre des holländischen Buchhandels zu vergreisen, wird er mich stets gerüstet finden, seine Angriffe zu pariren und ihn zu zwingen, der Wahrheit die Ehre zu geben. Amsterdam. C. L. Brinkmann. Offene Zuschrift °n den Redaetcnr der holländischen Buchhändler- Zeitung (kiieiinsbluck voar <lo„ boetituiallol).') Sehr geehrter Herr! Der ergebenst Unterzeichnete bedauert, die nach folgenden Zeiten nicht in Ihrer Sprache an Sie richten zu können, doch *) Adressat hat die Ausnahme verweigert, und findet infolge dessen der Abdruck hier statt.
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