täglich. — Bis früh N Uhr ein- Börsenblatt Beiträge für das Börsenblatt sind an die für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Amtlicher Theil. Bekanntmachnn g. Wir veröffentlichen nachstehend die Eingabe, welche wir in Betreff der Versendung von mit Bleistiften ver sehenen Fachkalendern und Notizbüchern unter Kreuzband durch die Post unter dem 8. Januar d. Js. an das Reichs-Post- Amt in Berlin gerichtet haben, sowie das darauf ergangene Antwortschreiben vom 17. Januar d. Js. Leipzig und Berlin, den 29. Januar 1884. Der Vorstand des Üörsenvereins der Deutschen DnchlMdlrr. Adolf Kröner. Emil Morgenstern. Ernst Arthur Seemann. An das Kaiserliche Reichs-Post-Amt . in Berlin. Leipzig, den 8. Januar 1884. Es ist eine alte Einrichtung, daß die meisten der im deutschen Buchhandel erscheinenden Fachkalender und Notizbücher mit Blei stiften versehen werden, und bisher sind dieselben auch anstandslos in dieser Form unter Kreuzband durch die Post versendet worden. In einem Falle jedoch hat das Postamt in Güstrow die An nahme der von der dortigen Firma Opitz L Co. unter Kreuzband ausgegebenen und mit Bleistift versehenen Exemplare des bei der Hinstorff'schcn Hofbuchhandlung in Wismar i/Meckl. er schienenen mecklenburgischen landwirthschaftlichen Taschenbuchs ver weigert. Auf eine von der Firma Opitz L Co. bei der kaiserl. Obcrpostdirection in Schwerin gegen diese Verfügung eingewendcte Beschwerde erfolgte der in Abschrift beifolgende Bescheid, welcher nach der für den vorliegenden Fall vom Ueichspostamt eingeholten Entscheidung das Beifügen von BleMstcn zu Taschenbüchern und Schreibkalendcrn verbietet, wenn dnstelben zu dem ermäßigten Portosatze als Drucksache besördet werden sollen. Die Ausrechterhaltung und Durchführung dieses Verbotes würde den Absatz dieser Artikel bedeutend beeinträchtigen, da die Abnehmer derselben an die Zugabe eines Bleistiftes seit Jahren gewöhnt sind, und würde daher für eine große Anzahl von Verlegern und Sortimentern eine höchst empfindliche Schädigung mit sich bringen. Wir richten daher an das Kaiserliche Reichspostamt in Berlin das ergebenste Ersuchen: auch in Zukunft die Versendung von mit Bleistiften ver- Einundsünszigster Jahrgang. scheuen Fachkalendern und Notizbüchern unter Kreuzband durch die Post gestatten zu wollen und verharren in höchster Ehrerbietung Äer Vorstand des Äörsenvereins der Deutschen Äuchhmidler. gez. A. Kröner. E. Morgenstern. H. Haessel. (Reichs-Postamt. Berlin IV., 17. Jannar 1884. - Erste Abtheilung.) Dem Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buch händler erwidert das Reichs-Postamt auf das gefällige Schreiben vom 8. Januar ergebenst, daß es im Hinblick auf die bestehenden Vorschriften der Postordnung nicht zulässig ist, Fachkalender und Notizbücher, welchen ein Bleistift beigegeben ist, gegen das für Drucksachen festgesetzte ermäßigte Porto mit der Post zu versenden. Eine Ausnahme von diesen Vorschriften zu Gunsten der vorbezeichneten Versendungs-Gegenstände eintreten zu lassen, befindet sich das Reichs-Postamt zu seinem Bedauern nicht in der Lage, so gern dasselbe sonst den in buchhändlerischen Kreisen bezüglich des Postverkehrs hervortretenden Wünschen Rechnung trägt. Die von der kaiserlichen Ober-Postdirection in Schwerin (Mecklenburg) unterm 27. Oktober 1883 in der Angelegenheit ge troffene Entscheidung muß hiernach aufrecht erhalten werde». Sachse. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Leipzig. 76