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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010518
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4062 Nichtamtlicher Teil. ^ 114, 18. Mai 1901. Herr vr. Steinacker; als regelmäßiger Mitarbeiter wirkte, wie bisher, Herr vr. Lechner, neben dem aber auch die Professoren Dopsch und Tangl sich weiter daran bethätigten. Der Druck des 6. Bandes der vpistolas mußte noch ausgesetzt werden, obgleich eine größere Partie desselben druckfertig vorlag, weil die von dem Mitarbeiter Herrn A. Müller übernommenen Briefe des Papstes Nicolaus 1. noch nicht abgeschlossen werden konnten. Ein etwa dreimonatlicher Aufenthalt desselben in Rom im Frühjahr 1900 diente den dafür erforderlichen Vergleichungen, die darauf im vergangenen Winter fortgesetzt wurden, so daß nunmehr der Vollendung dieser Ausgabe nichts mehr im Wege steht, obgleich Herr Müller aus seiner Stellung ausgeschieden ist. Eine wertvolle Genter Handschrift sandte in sehr zuvorkommender Weise Herr Ober-Bibliothekar Vanderhaeghen. In der von Herrn Professor Traube geleiteten Abteilung ^nt,j<luita.t68 ist der Druck der Register des 2. Bandes der I^sero- sollen, hofft Herr Reichsarchivrat Baumann im Laufe des Jahres fertig zu werden. Eine Abschrift aus Bamberg wurde dafür in gefälliger Weise von Herrn Bibliothekar Fischer daselbst geliefert. Die von Herrn vr. von Winterfeld vorbereitete Sonderausgabe der Werke der Nonne Hrotsvith von Gandersheim, der einige ver wandte Stücke hinzugefügt wurden, ist in derHauptsache gedruckt, und nur die sehr umfänglichen Register haben das Erscheinen noch ein wenig verzögert. Es ist dadurch eine auch für die Germanisten sehr den im 5. herauszugebenden Sequenzen und beutete für die noch nicht zu übersehende Fülle der letzteren Handschriften von Berlin, Bologna, St. Gallen, München, Paris, Pommersfelden, Wien und Zürich aus. Weitere Hilfe leisteten ihm Herr P. Plenkers und unser Mitarbeiter vr. Schwalm auf seiner italienischen Reise. Einige Aufsätze, namentlich im Neuen Archiv, verdienen als vor läufige Frucht dieser Studien erwähnt zu werden. Außer den Rhythmen soll der 4. Band noch eine Anzahl Ergänzungen zu den Dichtungen der karolingischen Zeit liefern, unter denen eine kürzlich von den Bollandisten gemachte Entdeckung von Gedichten aus den heiligen Quintinus als besonders wertvoll zu er wähnen ist. Der verstärkte Umfang des Neuen Archivs hat sich bei der stetig zuströmenden Fülle neuen Materials als durchaus zweck mäßig erwiesen: zu unseren Ausgaben bildet es eine unentbehr liche Ergänzung. Mit dem Ausdrucke des Dankes nach allen Seiten, an die Be hörden des Reiches, wie an die Bibliotheken des In- und Aus landes, vor allem die unerschöpfliche Pariser Nationalbibliothek, sowie an manche einzelne Gelehrte für opferwillige Förderung unserer Bestrebungen, haben wir wie gewöhnlich zu schließen. Kleine Mitteilungen. Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn. — Das Uebereinkommen vom 30. Dezember 1899 zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn, betref fend den Schutz des Urheberrechts an Werken der Litteratur, Kunst und Photographie, ist im amtlichen Teile des heutigen Börsen blatts bekannt gegeben. Der Austausch der Ratifikationen ist am 9. d. M. in Berlin erfolgt und der Vertrag wird am 24. d. M. in Kraft treten. Zur Ausführung des Uebereinkommens sind Bestim mungen über die Abstempelung und Inventarisierung der im Artikel VU bezeichnten Exemplare erforderlich. Dem Bundesrat ist ein Entwurf solcher Bestimmungen zugcgangen. Dieser lautet: 8 1. Wer sich im Besitze solcher Exemplare von Schriftwerken, Abbildungen, Zeichnungen, musikalischen Konipositionen, Werken der bildenden Künste oder der Photographie befindet, welche am 24. Mai 1901 schon hergestellt waren oder deren Herstellung an diesem Tage im Gange war, hat die Exemplare, wenn er sie ver kaufen oder verbreiten will, bis zum 23. August 1901 einschließlich der Polizeibehörde seines Wohnorts zur Abstempelung vorzulegen. Sortimentsbuchhändler, Kommissionäre u. s. w., welche solche Exemplare besitzen, können sie namens der Verleger oder ihrer Auftraggeber zur Abstempelung vorlcgen, ohne daß es einer be sonderen Vollmacht bedarf. 8 2. Die Polizeibehörde stellt ein genaues Verzeichnis der ihr vvrgelegten Exemplare auf und bedruckt demnächst jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienststempel. tz 3. Wer sich im Besitze von Vorrichtungen zur Vervielfälti gung oder Nachbildung (Abdrücken, Abgüssen, Platten, Steinen und Formen) befindet und sie noch ferner, und zwar längstens bis zum 23. Mai 1905, zur Herstellung von Exemplaren benutzen will, hat die Vorrichtungen bis zum 23. August 1901 einschließlich der Polizeibehörde seines Wohnorts zur Abstempelung vorzulegen. Die Exemplare selbst, welche mit Hilfe der gestempelten Vor richtungen hergestellt sind, bedürfen eines Stempels nicht. Auf Verlangen sollen sie indessen ebenfalls abgestempelt werden. Wer Exemplare der bezeichncten Art abgestempelt zu haben wünscht, hat sie bis zum 23. Mai 1905 der Polizeibehörde vorzulegen. 8 4. Die Polizeibehörde stellt ein genaues Verzeichnis der ihr vvrgelegten Vorrichtungen auf und bedruckt die Vorrichtungen demnächst, unter thunlichster Schonung derselben, mit ihrem Dienst stempel und zwar in einer Weise, welche die Erhaltung des Stempelzeichens möglichst sicher stellt. Sie stellt ferner, soweit ihr die mit jenen Vorrichtungen hergestellten Exemplare vorgelegt werden, ein genaues Verzeichnis dieser Exemplare auf und be druckt demnächst jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienststempel. 8 5. Ob die Herstellung der Exemplare und die Benutzung der Vorrichtungen erlaubt war, hat die Polizeibehörde nicht zu prüfen; dagegen hat sie die Stempelung zu versagen, wenn sie ermittelt, daß die im 8 1 bezeichnten Exemplare oder die im 8 3 bezeichncten Vorrichtungen am 24. Mai 1901 noch nicht hergestellt waren, auch der Druck der Exemplare an diesem Tage noch nicht 8 6. Die Verzeichnisse werden binnen sechs Wochen nach ihrem Abschlüsse von der Polizeibehörde an die zuständige Centralbehörde im Geschäftsweg eingereicht und von der letzteren aufbewahrt. Einer Anzeige, daß bei der Polizeibehörde Exemplare oder Vor richtungen zur Abstempelung überhaupt nicht vorgelegt worden sind, bedarf es nicht. 8 7. Für die Eintragung und Abstempelung der Exemplare und Vorrichtungen werden Kosten nicht erhoben. Gestohlene Bücher. — Aus der Handbibliothek des Lese saales der Bibliothek der Handelskammer zu Leipzig sind in den letzten Tagen folgende Werke entwendet worden: 1. Olshausen, Just., Kommentar zu den Strafgesetzen des Deutschen Reichs. I. und II. Band. 6. Ausl. Berlin, Verlag 2. Arndt, Adolf/ Das Staatsrechl des Deutschen Reiches. Berlin, Verlag von O. Häring. 1901. 1 Band gebunden in Halbfranz; 3. Birkmeyer, Karl, Encyklopädie der Rechtswissenschaft. Berlin, Verlag von O. Häring. 1901. 1 Band gebunden in Halbfranz; 4. Leske, Franz, und W. Loewenfeld, Die Rechtsverfolgung im internationalen Verkehr. I. und II. Band. Berlin, Verlag von^C. Heymann. 2 Bände gebunden in Halbfranz. wollen gefälligst sofort der Handelskammer zu Leipzig mitgeteilt werden. Leipziger Kupferstichauktion. — Bei der Versteigerung der Kupferstichsammlungen Rosenbera und Hansen aus Kopen hagen durch die Kunsthandlung von C. G. Boerner in Leipzig wurden bei starker auswärtiger Beteiligung für die Radierungen 2020 — Abraham verstößt Hagar (B. 30) 255 — Die An betung der Hirten (B. 46) 360 — Christus, predigend (B. 67) 600 — Das Leeo kovio (B. 76) 1350^, — Hieronymus (B. 104) 545 — Landschaft mit dem Heuschober (B. 225) 1600 — Die Hütte am großen Baum (B. 226) 605 — Die Hütten am Kanal (B. 228) 410 — Das Landgut des Goldwiegers (B. 234) 945 — Faust (B. 270) 300 — Anslow (B. 271) 435 — Clement de Jonghe (B. 272) 610 — Der Prediger Sylvius (B. 280) 1110 — Die große Judenbraut (B. 340) 380 — Rembrandts Mutter (B. 343) 320 — Dieselbe (B. 354) 355 aufgestütztem Arme (B. 21) im ersten Zustand 3310 ^!, — Die Auferweckung des Lazarus (B. 73) 615 — Der Perser (B. 172) 200 — Die Frau mit der Haube (B. 199) 500 — Die Landschaft mit den drei Bäumen (B. 212) 1810 — Der vier eckige Turm (B. 218) 690 — Die Schafherde (B. 224) 1300 — Die Mühle (B. 233) 1170 — Lutma (B. 276) 705 — Sylvius 1510 >«!, — Rembrandts Mutter (B. 254) 715 .^c. — Der Gesamterlös für beide Sammlungen betrug 77 000 Stiftung. — Der Stadt Frankfurt am Main ist eine neue bedeutende Zuwendung zu teil geworden, indem Herr vr. Eugen Lucius und Frau v. Meister der Stadtbehörde die Summe von 500 000 ^ zur Förderung wissenschaftlicher Zwecke zur Ver fügung gestellt haben.
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