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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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4. Lrwidevung. (Vergl. Börsenblatt Nr. 292 v. 16./I2. 1901 Seite 10 469, u. Nr. 294 v. 18./12. 1901 Seite 10 552.) Wenn wir aus den Angriff der Firma Otto Hendel. Verlag in Halle a S., gegen unsere Multatuli-Ausgabe erst heute in dieser Erwiderung antworten, so geschieht dies, weil wir fürchteten, daß in den Tagen des Weihnachtsgeschäftes diese Auseinandersetzung nicht genügende Beachtung finden würde, wir aber auf eine eingehende Beachtung seitens der buch- Wir bedauern sehr, daß durch die Firma Hendel ein solch scharfer polemischer Ton angeschlagen worden ist.^ Es kann nicht unsere Aufgabe sein, die „Frankfurter Zeitung" gegen den Hendelschen Vorwurf der Parteilichkeit zu verteidigen; dafür möge diese selbst sorgen. Aber gesagt möge hier werden, daß die „Frankfurter Zeitung" in ihren Bücher- Besprechungen prinzipiell keine Preise anzugeben scheint. Wie viele andere Journale, so scheint auch die „Frankfurter Zeitung" die Ansicht zu vertreten, daß eine redaktionelle Besprechung sich lediglich mit dem Buche an sich zu beschäftigen hat, daß aber lediglich der letzte Satz schließt eine Empfehlung in sich, die dem auf diese Thaisachen sich ^stützenden Urteile entspringt. Hinsichtlich der Begrenzung der Walthergeschichte muß beachtet werden, daß das Werk vom Autor insoweit bestimmt umgrenzt ist. als ohne weiteres ersichtlich ist, welche Teile in der psychologischen Entwicklung absolut unentbehrlich sind. Spohr hat in der Vorrede zu seiner Ausgabe nachgewiesen, daß in der Mischkeschen Ausgabe unzweifelhaft wichtige Partieen des Werkes, die teilweise mehrere Druckbogen ausmactien, ganz fortgelassen^ und daß andere große Partieen reporter- Walther" anbelangt, so ist vor allem zu betonen^ daß die erste Herausschälung von der Witwe des Dichters, der mit seinen schriftstellerischen Intentionen intim vertrauten Genossin des Autors, vorgenommen worden ist. Der Spohrsche Text hat diese Ausgabe zur Unterlage. Die wichtigsten Teile dieses Textes waren uns schon bekannt, ehe der Hendelsche Verlag überhaupt mit Multatuli hervortrat, und sie bestimmten uns zur Herausgabe des Werkes. Der Titel ist von Spohr geprägt. Als die Mischkesche Ausgabe mit gleichem Titel erschien, haben mir sogar in Erwägung gezogen, ob nicht zu dem ursprünglich beab sichtigten Titel zurückgekehrt werden solle. Schließlich aber wurde eine solche Beeinflussung auf unsere Entschließungen ab gewiesen, und das Werk erschien unter dem gewählten Titel. notorisch seit 1895 Wort und Feder in Multatulis Dienst gestellt hat. Der Hendelsche Verlag kam mit seiner Multatuli- Publikation erst, als wir schon eine Reihe von Bänden veröffentlicht halten und als der Boden durch unsere Pionierarbeit für Multatuli aufnahmefähig gemacht worden war. Wir sind es gewesen, die Multatuli in die deutsche Litteratur eingeführt und ihm darin seine jetzige Bedeutung verschafft haben. Die Behauptung, daß Spohr Mischke „nachempfinde", dieser Spohr. der von der Presse in Holland geradezu als Muster für die dortige Multatuli-Forschung hingestellt wird, erscheint somit ungeheuerlich. Witwe öffnete ihm ihr Multatuli-Archiv und stellte es ihm für seine Zwecke, die Uebertragung von Multatulis Schriften in die deutsche Sprache, Einführung Multatulis in die deutsche Litteratur — zur Verfügung. Dadurch gewann Spohr Einblick in Briese und Dokumente, wie vor ihm noch niemand. Und diese Einsicht war für unseren Herausgeber von um so höherem Werte, als er dabei stets von der Witwe Multatulis durch sachliche Auskünfte, Aufklärungen, Erläuterungen und sonst uner reichbares Material unterstützt wurde. — Einen lebendigen Beweis für die Autorisation unserer Multatuli-Ausgabe wird ferner die Herausgabe eines Bandes „Briefe und Dokumentarisches" bilden, der voraussichtlich unser Multatuli-Werk krönen wird. Bestünde eine Autorisation für unser Werk nicht, wie wäre dann die Herausgabe dieses Bandes für uns möglich? Damit glauben wir dargelegt zu haben, daß unsere Ausgabe, in Ermangelung eines urheberrechtlichen Schutzes zwischen Holland und Deutschland, die Bezeichnung „autorisiert" mit vollem Rechte trägt. Denn würde ein solcher urheber- Werken in deutscher Sprache berechtigt, und wir würden es dann nicht nöt^g haben, unsere wohlerworbenen Rechte verteidigen zu müssen. Den Ausdruck „unwahr und irreführend", der vom Hendelschen Verlage gebraucht wurde, halten wir für unpassend und unangebracht, mir weisen ihn aufs entschiedenste zurück. Was besagt nach alledem die gerügte „Parteilichkeit" der Frankfurter Zeitung? In sehr viel parteilicherem Lichte erscheint doch die vom Hendelschen Verlage verbreitete Kritik des „Berliner Lokal-Anzeigers", des Blattes nämlich, an dem der Hendelsche Uebersetzer — Redakteur ist! Hochachtungsvoll Minden i. W., 1, Januar 1902. I. O. (L. Bruns' Verlag
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