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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1902
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- Deutsch
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^ 10, 14. Januar 1902. Nichtamtlicher Teil. 403 gereicht. Auch das Loai-ck o5 ll'iaäs entschloß sich, auf Grund dieser Entwürfe seine Vorschläge auszuarbeilen und den Kolonien zur Aeußerung zu unterbreiten. Weiter gedieh die Sache nicht, obwohl König Eduard VII. in seiner Thronrede auf diese Revision noch besonders aufmerksam ge macht hatte. Bekanntlich hat Großbritannien die' Pariser Deklaration nicht unterzeichnet. Nichtsdestoweniger anerkennt es nun mehr endgiltig den Grundsatz des Artikels 2 der Berner Üebereinkunft, wonach die Erfüllung der Förmlichkeiten im llrsprungslande eine^ Werkes genügt, um in allen übrigen Unionsstaaten ohne weiteres geschützt zu werden. Auch die Anerkennung eines weiteren Punktes der Deklaration, betref fend die unerlaubten Aneignungen durch Dramatisierung von Romanen und Umwandlung von Theaterstücken in Romane, ist im neuen Entwurf vorgesehen. Nur eine Frage wurde immer noch nicht entschieden und bedürfte doch dringend der Regelung: die Frage der Auslegung des Wortes »Veröffent lichung«, das in England nicht wie in der Union die verlägß- mäßige Herausgabe eines Werkes bedeutet, sondern auch noch die öffentliche Aufführung und Ausstellung eines Werkes um faßt. Eiu unionsfremdes Werk, das zuerst in Großbritannien aufgeführt (aber nicht herausgegeben) wird, ist daher in diesem Lande geschützt, während es dies nach der Deklaration in der Union nicht ist. Eine Uebereinstimmung mit den im Verbände geltenden Grundsätzen wäre sehr wünschenswert. In Beziehung auf das liebersetzungsrecht sollte Groß britannien die gleiche Stufe erklimmen wie Deutschland, Belgien und Frankreich, d. h. die absolute Gleichstellung dieses Rechts mit dem Bervielfältigungsrecht in das neue Gesetz aufnehmen, was dem jetzigen internen Rechtszustand nach den Kommentaren der heutigen Gesetze entsprechen würde, statt daß es, wie im Bolentwurf vorgesehen, einer nur für die Feinden geltenden, ziemlich verwickelten Lösung den Vorzug gäbe, wonach zehn Jahre nach Erscheinen des Originalwerkes eiu Dritter den Autor auffordern kann, eine Uebersetzuug erscheinen zu lassen und, wenn dies nicht geschieht, selbst eine Uebersetzuug veröffentlichen darf unter Genehmigung durch die Behörden. Namentlich aber sollte zur Erzielung der Uebereinstim- muug mit der Berner Konvention die im Vorentwurf ent haltene Forderung eines Aufführungsvvrbehalts nicht nur für musikalische, sondern auch noch für dramatische und dramatisch musikalische Werke fallen gelassen werden. Noch mancher Nebel wird sich über London senken, bis die Urheberrechtsreform aus der hoch gehenden parlamenta rischen See in den sicheren Hafen gerettet werden wird. Unterdessen macht sich das Bedürfnis nach einer wirk sameren Gesetzgebung in einem anderen Teil des großen britischen Reiches, in der australischen Staatenvereinigung OomwovwerUlb, welche nunmehr Victoria, Neu-Südwales, Queensland, Tasmanien und Süd-Australien vereinigt, gellend. Durch einige parlamentarische Motionen ist die Ausarbeitung einer für diese Territorien gemeinsamen Urheberrechtsgesetz gebung angeregt worden. Ein Vorentwurf ist auch schon vorhanden; insbesondere scheint man gewillt, dem Nachdruck und dem Mißbrauch, der mit der Aufführung dramatischer und musikalischer Werke betrieben wird, energisch zu Leibe zu gehen. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Telephon. — Der Reichsanzeiger veröffentlicht folgende Be kanntmachung: Verbindungen zur Nachtzeit im Nachbarorts-, Vororts und Bezirks-Fernsprechverkehr. Auf Grund des § 10 der Fernsprechgebühren-Ordnung vom 20. Dezember 1899 (Reichs-Gesetzblatt S. 711) wird folgendes Pom 15. Januar d. I. ab finden auf Verbindungen zur Nachtzeit im Nachbarorts-, Vororts- und Bezirksverkehr die Be stimmungen über die Benutzung der Fernsprcch-Verbindungs leitungen zur Nachtzeit vom 19. September 1901 (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 342) mit der Maßgabe Anwendung, daß zwischen Sprechstellcn verschiedener Ortsnetze ohne Fernsprech- Nclchtdienst dauernde Nachtverbindungen hergestellt werden können, die hinsichtlich der Gebührenfestsetzung als gewöhnliche Gesprächs verbindungen von drei Minuten Dauer gelten. Demgemäß wird im Nachbarorts-, Vororts- und Bezirks- oerkchr erhoben: ^ Zeiten hergestellt werden, die Hälfte der nach de^r Fernsprech- gebühren-Ördnung und den zugehörigen Ausführungs bestimmungen für gewöhnliche Tagesgespräche von gleicher Dauer sich ergebenden Gebühren, gleichviel, ob der Teilnehmer, der die Verbindung verlangt, eine jährliche Bauschgebühr für den Verkehr innerhalb des Netzes zahlt oder nicht. Berlin, den 9. Januar 1902. In Vertretung des Reichskanzlers: Volkszählungs-Ergebnisse. — Nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1900 und unter Nachtragung auf den Stand vom 1. Januar 1902 ergeben sich für die größeren Städte des Königreichs Sachsen folgende Einwohnerzahlen: Leipzig 455 089, Dresden 395349, Chemnitz 206584, Plauen 73891, Zwickau 55829. Es folgen Meißen, Zittau, Freiberg mit ca. 31000 und 30 000, Bautzen mit 26 024, Glauchau mit 25 677 und hierauf eine lange Reihe von Städten mit weniger als 25 000 Einwohnern. Frankreich hatte am Tage der letzten Volkszählung (24. März 1901) 38 961 945 Einwohner. Städte mit mehr als 100 000 Ein wohnern sind folgende: Paris (2 714 068), Marseille (491161), Lyon (459 099), Bordeaux (256 638), Lille (210 696), Toulouse (149 841), Saint-Etienne (146 559), Roubaix (142 365), Nantes (132 990), Havre (130 196), Rouen (116 316), Reims (108 385), Nizza (105 109), Toulon (102 602), Nancy (102 559). giebt, ^auf 84 233 069 Seelen. Davon entfallen auf die Vereinigten Staaten im engeren Sinne 76 101 479, auf die Philippinen 6 961000, auf Portorico 953 000, auf Hawaii 154 000 und auf Alaska 63 590. Welche Bücher werden am meisten gelesen? — Das -Literarische Echo- hat, wie im vorigen Jahre, auch in diesem den Versuch gemacht, durch Befragung einer größeren Anzahl von Lesezirkeln und Leihbibliotheken zu ermitteln, welche Werke der modernen Belletristik im Laufe des Jahres die meistgelesenen waren. Das -Literarische Echo- berichtet darüber: Um dem Er gebnis eine festere Grundlage zu geben, wurde diesmal die An frage an etwa doppelt so viele Firmen als das erstemal — über hundert — gerichtet, von denen 65 in der Lage waren, ihre statisti schen Aufzeichnungen oder Schätzungen mitzuteilen. Zu den Ant worten ist erläuternd zu bemerken, daß in einer Reihe von Fällen auch diesmal nur die meistvcrlangten Autoren, nicht die einzelnen Bücher selbst angeführt wurden; sodann, daß die gestellte Frage sich ausdrücklich auf die Werke der modernen Belletristik erstreckt. — Auf Grund der 65 Auskünfte stellt sich das Ergebnis im ganzen folgendermaßen dar: Als meistgelesene Autoren wurden bezeichnet: C. Vicbig 41 mal, G.* Freiherr von Omptcda 38 mal, Henryk Sienkiewicz 28 mal, Ernst Georgy 27 mal, Jakob Wassermann 22 mal, Ludwig Ganghofer 21 mal unter 65 Antworten. Die meistgelesenen Bücher waren: Viebig: -Das tägliche Brot- (32), Omptcda: -Eysen- (27), Georgy: -Die Berliner Range- (27), Sienkiewicz: -Huo vacli8?- (26), Wassermann: »Die Geschichte der jungen Renate Fuchs- (22), Ganghoser: -Der Dorfapostel- (13). Im vorigen Jahre stand Omptcda mit -Eysen- an der Spitze; das Interesse für diesen Roman hat sonach auch im zweiten Jahre noch fast nichts an Stärke verloren. Außer Omptcda fand sich von den oben ge nannten damals nur noch Ganghofer unter den sechs meist gelesenen Autoren. Neu ist unter den diesjährigen der Name Georgy, das Pseudonym einer Berliner Dame, die mit einer fort laufenden Serie von humoristischen Berliner Skizzenbänden unter dem Kollektivtitel -Die Berliner Range- einen großen Buchhandels erfolg zu verzeichnen hatte. Wir lassen noch diejenigen Autoren- Namen folgen, die in den oben wicdergegebenen Antworten 54*
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