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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-04-19
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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3282 Nichtamtlicher Teil. ^ 89. 19. AM 1902. zugelassen werden sollen, die dieser Forderung entsprechen. Diese Verordnung tritt aber erst mit dem Beginne des nächsten Schul jahres in Kraft. Inzwischen soll ein Ausschuß, der bereits von Leygues ernannt worden ist, die Scheidung zwischen notwendiger und überflüssiger grammatischer Lehre vornehmen. Man hat befürchret. daß dadurch die französische Regierung sich das Monopol für Schulgrammatiken erwerben wolle, und daß nun an die Stelle der Druckereien die Iwprimsris vationulo trete. Dies ist nicht der Fall, da die Regierung den Verlegern Zeit lassen wird, Bücher nach den neuen Vorschriften Herstellen zu lassen. Welches aber diese Vorschriften sind, läßt sich zur Stunde noch nicht sagen, noch weniger, ob sie einen Fortschritt in der Geschichte des grammatischen Unterrichts bedeuten.- Inhaltsverzeichnis zum Börsenblatt. — Der heutigen Nummer liegen die beiden Titel und das Inhaltsverzeichnis zum ersten Vierteljahr 1902 des Börsenblatts bei. Personalnachrichten. Oesterreichisch-ungarische Buchhändler-Correspon- denz. — An Stelle des bisherigen Redakteurs Herrn Carl Junker, der in die Redaktion eines großen Wiener Blattes ein- treten wird, hat Herr Hugo Bonts die Redaktion der Oester- reichisch-ungarischen Buchhändler-Correspondenz übernommen. Gestorben: in Libau nach längerem Leiden der Buchhändler Herr G. L. Zimmermann, der als Bürgermeister, Stadt verordneter und Stadtrat sich große Verdienste um das Wohl seiner Mitbürger erworben und dem deutschen Namen im fremden Lande Ehre gemacht hat. Gottfried Louis Zimmermann war am 3. Oktober 1820 als Sohn des Gymnasiallehrers G. Zimmermann in Arnsberg (West falen) geboren. Nach Absolvierung des Gymnasiums widmete er sich dem Buchhandel. 1850 siedelte er nach Libau über, wo er bald heimisch wurde. 1853 gründete er dort eine Leihbibliothek und 1856 die jetzt noch unter der Firma seines Namens blühende Buchhandlung. Sein fester, ehrenhafter Sinn und seine That- kraft verschafften ihm Achtung und Anerkennung bei seinen Mit bürgern. 1869 wählten ihn diese zum Ratsherrn und 1882 zum kaufmännischen Bürgermeister, welchen Posten er bis zur Ein führung der neuen Gerichtsordnung innehatte. 1878 berief ihn die Stadtverordnetenversammlung auf den Posten eines Stadt- rates, welches Amt er bis zum Dezember 1901 bekleidet hat. Noch zu Weihnachten o. I. war es dem Hochbetagten ver gönnt, im Verein mit seiner greisen Gemahlin unter der Teil nahme weiter Kreise der Stadt Libau das Fest der goldenen Hoch zeit zu feiern. Da zeigte es sich recht, welch eine Liebe und Verehrung die Frucht seines langen Lebens war. »Diese Liebe und Verehrung-, so sagt ein dortiges Blatt, »folgen ihm über das Grab^hinaus, und er wird in unserm Gedächtnis fortleben als Wohl des Gemeinwesens über alles ging.- Ein anderes Libauer Blatt schließt seinen Nachruf mit folgen den ehrenden Worten: geschwunden; aber sein Andenken wird stets in der Stadt, so lange echter Bürgersinn bei uns zu finden sein wird, in Ehren gehalten werden.- Sprechsaal. Zur Besserung im Buchhandel. Wie unkaufmännisch im Buchhandel verfahren wird, zeigt folgender, vor der Messe sich tausendmal wiederholende drastische Fall: Die Firma H. in N. hat von unseren Lagerartikeln vier ab gesetzt, die netto (mit 25"/y) 10 ^ 80 H kosten. H. will (was ich ganz berechtigt finde) sparen und den Barrabatt (33'/,"/o) ge nießen. Er bestellt die vier Bücher für 10 ^ bar nach, erhält sie über Leipzig, packt die in Pappe wohlverpackten, tadellos neuen, gebundenen Exemplare aus, räumt sie ins Verlegeralphabet ein und schickt sie, statt die unentbehrlichen Lagerartikel zu disponieren, acht Tage später schlecht verpackt als Ostermeßremittenden zurück. Cs ergiebt sich nun folgende Rechnung: Unsere Auslieferungs- und Packkosten mindestens 15 H (Die Leipziger Kommissionäre würden für Aus lieferung rc. 20 H berechnen.) Unsere Frachtkosten nach Leipzig 2 mindestens 10 H Einschlag ' 2 H Inkassospesen unseres Kommissionärs 1"/o mindestens 10 Inkassospesen des H.'schen Kommissionärs mindestens 10 Fracht von Leipzig nach N. 2 (als Frachtgut, meistens jedoch Eilgut, also eigentlich teurer) mindestens 10 eZ Emballageberechnung rc. des H.'schen Kommissionärs rc. mindestens 12 Auspacken, Einräumen, Remittieren, Packen, Fakturen schreiben rc. bei H. (sehr billig berechnet) mindestens 10 H Fracht und Emballage von N. nach Leipzig inkl. Ein schlag rc. daselbst mindestens 12 H Fracht der Remittenden von Leipzig nach dem Verlags ort mindestens 10 H Emballagekosten unseres Kommissionärs mindestens 12 ^ Auspacken, Konferieren, auf Konto tragen, Wegräumen mindestens (ein guter Mitarbeiter kostet für die Stunde mindestens 40 -H) 8 H 1 ^ 21 cZ Es hat also das Paket rein netto 1 ^ 21 -Z gekostet. Dazu kommen noch Reparaturkosten für beschädigte Einbände von zu sammen 25—30 Damit also H. eine Ersparnis von 80 H erzielt, geben der Verleger (und der Sortimenter) 1 51 H aus, ver säumen eine Menge Zeit und sind beide geschädigt, besonders aber der Sortimenterstand. Denn müßten nicht in einem mittleren Verlag einige Tausend Mark jährlich auf diese und ähnliche Weise zum Fenster hinausgeworfen werden, dann könnte der Verleger höheren Rabatt gewähren. In welcher anderen Branche sind derartige Fälle möglich? Doch wohl nur beim Buchhändler (Verleger wie Sortimenter), der zu ideal veranlagt ist, um im Buch eine -Ware- zu sehen und deshalb zu unendlichem Schaden sich nicht immer die Mühe nehmen will, zu rechnen. Also rechnen lernen! Ein Verleger. Mißverstandenes Telegramm. »ä. I erster.- Zum Schulanfang bestellte ich telegraphisch von einem zwei bändigen Lesebuche, dessen erster Teil sowohl in einem Bande als auch in zwei Abteilungen zu haben ist: »50 I erster 25 X I zweiter gebunden. Der Telegraphenbeamte depeschiert 'I' erster ^ 'I' zweiter; fügt aber der Depesche noch bei (da er sich beim Depeschieren »'!' kann auch l sein.- Dieser Nachtrag soll bei der dem Verleger übergebenen Depesche fehlen, ist also wohl unterwegs nicht weitergegeben worden. Ich erhielt darauf: 50 1, 25 ^ ll geb., die ich nicht brauchen kann, und ich stellte die Sendung dem Verleger zur Verfügung. Dieser behauptet, genau nach Bestellung expediert zu haben. Nach meinem Dafürhalten hätte die Depesche für diesen Fall »H. erster- oder 1. eins- rc. bzw. (da Buchstabe und Wort dieselbe Gebühr bezahlen) -Teil eins- lauten müssen, während ^ 'I' erster den Empfänger eine Verstümmelung vermuten lassen und aus das gewünschte I erster bringen mußte. Meinungsäußerungen der Herren Kollegen an dieser Stelle wären mir erwünscht. 6. Bemerkung der Redaktion. — Wir schließen uns der Bitte des Einsenders um Meinungsäußerungen an und bemerken, daß unseres Erachtens der Einsender die Schuld an dem Miß verständnis trägt. In seiner uns vorliegenden Handschrift fehlt bei dem Zeichen I, das sechsmal vorkommt, durchweg der untere wagerechte Strich, während der obere durchweg ziemlich kräftig und lang gegeben ist. Der Zweifel des Telegraphisten, ob das Zeichen 'I' oder I bedeuten solle, scheint uns demnach berechtigt, ebenso seine Hinneigung zur Deutung des Zeichens als IV Der Absender des Telegramms hat es eben an der nötigen Vorsicht fehlen lassen, insofern er (wir wir vermuten müssen) eine undeutliche Handschrift hinausgegeben, die Ziffern nicht mit Buchstaben ausgeschrieben und auch nur ein gewöhnliches Telegramm statt eines Ver gleichungstelegramms aufgegeben hat. Die Vergleichung (Rück frage) hätte die Kosten des Telegramms nur um ein Viertel des gewöhnlichen erhöht, und die volle Ausschreibung der Ziffern hätte überhaupt keine Mehrkosten verursacht.
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