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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.05.1902
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- 1902-05-15
- Erscheinungsdatum
- 15.05.1902
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- Deutsch
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4030 Nichtamtlicher Teil. ^ 110, 15. Mai 1902. Llättsr kür Volüsbibliotücüsn uvd Ussollallsv. ösiblatt rum Osvtrslblstt kürLibliotbelrswsssv. Usrausgo^obsv unter stündiggr Uitvvirlrung rablrsicbsr Vaebgevosssn von Or. V Orasssl, Obsr- bibliotbsüsc an der llgl. Uvivsrsitäts-Libliotbslr ru Oöttivgsv. Verlag von Otto Uarrassowitr: iu Usixwig. 3. lalirgavg, I4r. 5 u. 6, 51-0 bis duvi 1902. 8". 8. 77—114 nebst Inssratsv- avbavg. Inbs.lt: 2ur Vrags 6er Lüobsrausvvaül. Vom Usrausgsbsr.— Nustsrvsrrsiobnis von Lüebsrn bslsbrsnäon und vissensobskt- liobsn Ivbalts kür Volbsbibliotbsbsn. Von Or. Lrnst 8obultrg. — Oie Libliotbslrsv in den Hisäsrls-näen. Von X. 1. vav Ilukksl. — Lsriobts über Libliotbebsn sinrslnsr 8tädts. — 8oustigs Llittsiluvgev. — lZüebsrsobau. Vierteljahrs-Katalog der Neuigkeiten des deutschen Buchhandels nach den Wissenschaften geordnet. Mit alphabet. Register. Ausgegeben durch (Platz für Aufdruck der Firma.) Leipzig, I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung. 57. Jahrg., Heft 1 Januar bis März 1902. 8". S. 1—228. — dasselbe. Bau- u. Jngenieurwissenschaft. 1902, Januar bis März. 8°. 10 S. Cbd. — dasselbe. Erziehung u. Unterricht. Jugendschriften. 1902. Jan. bis März. 8". 22 S. Ebd. — dasselbe. Haus-, Land- und Forstwirtschaft. 1902, Jan. bis März. 8°. 8 S. Ebd. — dasselbe. Kriegswissenschaft, Pferdekunde u. Karten. 1902, Jan. bis März. 8°. 9 S. Ebd. — dasselbe. Medizin, Naturwissenschaften u. Mathematik. 1902, Jan. bis März. 8°. 31 S. Ebd. — dasselbe. Theologie, Philosophie u. Theosophie. 1902, Jan. bis März. 8°. 23 S. Ebd. Imrao's Orisvtal Inst. Uovdov, 46 Oreat RusssII 8trsst, I-uruo L Oo. Vol. XII. laouar^ to Osrsmbsr 1901. Index. 8". 15 8. — äo. Vol. XIII, Ho. 3s,—4, Narob - tlxril 1902. Ibiäsm. 8°. 8. 69—116. larik äor kapisrprükungs-Xnstalt ru Usiprig, Vsobnisobs Vsrsuobs-Lnstalt kür das kapier- uuä Luob-Osvsrbo. Direktion Otto IVinklsr, verpü. 8aoüverständigsr kür kapier beim Xgl. Davd- und XmtsAsriobt. — Dokal der Xnstalt: Dkerstrasss dir. 8. — äunabmestslle k. d. Luoüüandsl und das Ausland bsi 6. Hsdslsr, UoixmA, nürnberger 8tr. 18. Xusgabs 1902. 8°. 30 8. -Wie wähle ich mein Druckpapier?- Vor diese Frage wird ein Verleger gar oft gestellt, und nur gründliche Sachkenntnis kann ihn da vor einem Mißgriff schützen. Manchem fehlt diese Sachkenntnis, und er verläßt sich auf den sachverständigen Rat seiner Papierlieferanten, der auch nicht immer zweckentsprechend ausfallen wird oder kann. Es wäre nun allerdings zu weitgehend, wollte man die Forderung stellen, jeder Verleger müsse solche Sach kenntnis vom Papier haben, daß er es nach Qualität genau beurteilen könnte. Zu einem abschließenden Urteil über die Qualität und Zweckdienlichkeit eines Papiers kann man meist nur nach zeitraubender exakter Untersuchung kom men, die mit wissenschaftlichen Hilfsmitteln ausgeführt ist. Wohl aber ist es nicht nur wünschenswert, sondern auch leicht erreichbar, sich so viel Sachkenntnis anzueignen, daß man in jedem einzelnen Falle genau weiß, welchen An forderungen genügt werden muß, damit man seinem Lieferanten sachgemäße Vorschriften über die Qualität des Papiers geben kann. Ein Buch, das dieses Thema erschöpfend behandelt, fehlte bisher noch. Darum hat die Leipziger Papierprüfungs- Anstalt ihrem neuen, soeben erschienenen Tarife einen Anhang gegeben, der neben den Mitteilungen über Handelsbrauch beim Papierkauf (den Verkaufsbedingungen des Vereins deutscher Papierfabrikanten), den amtlichen Vorschriften für Lieferung an Papieren an Behörden rc. auch eine kurze Zusammen stellung der Eigenschaften enthält, auf deren Vorhandensein oder Fehlen bei der Prüfung und Wahl von Papieren aller Art, speziell auch der verschiedenen Druckpapiersorten, Achtung zu geben ist. Auf Ansuchen stellen wir jedem Interessenten den neuen Tarif kostenlos zur Verfügung und knüpfen daran nur die Bitte, etwaige Berbesserungs- oder Ergänzungsvor schläge bei der Anstalt einzureichen. Papierprüfungs-Anstalt, Leipzig. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Hunnen briefe. Das Landgericht I in Berlin hat am 2. Dezember 1901 die Redakteure des -Vorwärts-, Robert Schmidt und Paul Jo hn, wegen Beleidigung durch die Presse zu sechs bezw. sieben Monaten Gefängnis verurteilt. In Nr. 283 (1900) des -Vorwärts- war ein Brief aus China abgedruckt, in dem von angeblichen Grausam keiten die Rede ist und gesagt wird, Kettelers Kolonne habe gegen die Boxer ganz ungewöhnliche Methoden angewendet. Auf die Anzeige eines Knaben seien 22 Boxer, darunter 4 Führer, sofort zum Tode verurteilt worden. General von Ketteler fühlte sich hierdurch beleidigt, und auf seine Veranlassung stellte der Kriegsminister Strafantrag gegen Schmidt, der die fragliche Nummer als verantwortlicher Redakteur gezeichnet hat. Das Gericht hat auf Grund eingehender Beweisaufnahme das Unberechtigte der Beschuldigungen festgestellt. — Der An geklagte John hatte sich wegen zweier Artikel zu verant worten, die in Nr. 9 und 10 des -Vorwärts- von 1901 erschienen waren. Sie sind betitelt -Kannibalen- und -Hunnen- briefc-. In dem elfteren wird der Brief eines Chinakriegers an seine Mutter veröffentlicht, in dem der Briefschreiber sich brüstet mit seinen Abschlachtungen von Chinesen und anderen angeb lichen Bestialitäten. Der Artikel -Hunnenbriefe- erschien aus Anlaß von Zweifeln der -Täglichen Rundschau» an der Richtig keit des in dem Briefe Gesagten. John erklärte vor Gericht, daß der im ersten Artikel erwähnte Brief und die weiteren in dem zweiten Artikel citierten Briefe ihm im Original Vor gelegen hätten, und das Gericht unterstellte die Wahrheit dieser Behauptung. Im ersten Briefe spricht der Schreiber, so heißt es im Urteile, nicht nur von seinen eigenen Missethaten, sondern vom Expeditionscorps im allgemeinen. Auch der Ver fasser des Artikels stellt sich auf diesen Standpunkt. Der zweite Artikel enthält ebenfalls Verallgemeinerungen, die mindestens einen unbestimmten Teil des Expeditionscorps treffen. Der An geklagte hätte lieber, so sagt das Gericht, Anzeige bei der zu ständigen Stelle machen sollen. Gegen das Urteil hatten beide Angeklagten Revision ein gelegt, die am 2. Mai den 2. Strafsenat des Reichsgerichts be schäftigte. Gerügt wurde zunächst, daß kein giltiger Strafantrag vorliege, da der preußische Kriegsminister zur Stellung desselben nicht zuständig gewesen sei. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Haase aus Königsberg, führte dann noch folgendes aus: Es sei kein Krieg gegen China geführt worden. Daher sei auch nicht das Heer mobil gemacht worden. Es seien nur Freiwillige zusammen getreten, die sofort ersetzt worden seien, so daß das Heer seine Friedensstärke behalten habe. Ueber das Expeditionscorps hätte daher der Kaiser auch keine Verfügung gehabt, weil weder Krieg noch Heer in Frage gestanden habe. Aber selbst wenn die Kabinettsordre des Kaisers zu Recht bestände, sei der Kriegsminister nicht als Vorgesetzter anzusehen, weil er von dem Expeditionskorps nicht Gehorsam hätte fordern können. Der Generalfeldmarschall von Waldersee wäre der einzige Strafantrags- Berechtigte gewesen. — Der Reichsanwalt beantragte dagegen die Verwerfung der Revision. Das Reichsgericht verwarf die Revision unter folgender Begründung: Der Strafantrag war als giltig anzusehen, denn die Gesetzlichkeit der Expedition nach China steht außer Frage, da durch das Gesetz vom 25. Februar 1901 Indemnität erteilt worden ist. Die kaiserliche Verordnung, die die Aufstellung des Expeditionscorps anordnete und dem Kriegsminister übertrug, halte die Bedeutung, daß ihm die Verwaltung übertragen wurde. Dadurch wurde er auch verpflichtet, gegen Mißstände einzuschreiten, die sich in dem Expeditionscorps zeigten. Mit Recht ist auch auf Grund des H 185 verurteilt worden, da die Beteiligung wesentlich in den kränkenden Verallgemeinerungen zu finden war. Der Schutz des Z 193 ist den Angeklagten mit Recht nicht zugebilligt worden, da thatsächlich festgestellt ist, daß sie gar nicht berechtigte Interessen wahrnehmen, sondern nur beleidigen wollten. Pers onalnachrichten. Jubiläum. — Lsopold Delisle, der verdiente Paläograph und Historiker, feierte am 7. Mai 1902 seine fünfzigjährige Thätig- keit an der Uibliotbsgus nationale, deren Generalverwalter er seit 1874 ist. Delisle hat sich als Bibliothekar Berühmtheit erworben durch die Entdeckung der von Libri gestohlenen Handschriften in der Bibliothek des Grafen Ashburnham. Ashburnham hatte die Handschriften aus dritter Hand gekauft, ohne ihren Ursprung zu kennen, und es gelang Delisle, sie für die Nationalbibliothek zurückzugewinnen. Fast noch größer aber ist Dclisles Verdienst um die rationelle Katalogisierung des ungeheuren Bücherschatzes der Nationalbibliothek. Er hat es auch verstanden, allen Besuchern der Bibliothek die Benutzung der Kataloge zu ermöglichen, sobald ein Teil derselben fertig gestellt war. Trotz seiner scchsundsiebzig Jahre ist Lsopold Delisle noch in voller Rüstigkeit und denkt an neue Verbesserungen, die er infolge der Vergrößerung der Biblio theksräume in dem neuen Arbeitssaale wird anbringen können. (Allg. Ztg.) G e st o r b e n: in der Nacht vom 11. zum 12. Mai 1902 der Verleger der -Breslauer Morgenzeitung-, Herr Leopold Freund.
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