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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.11.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-11-17
- Erscheinungsdatum
- 17.11.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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»Nach wiederholter eingehender Prüfung der Verhältnisse teilen wir Ihnen demzufolge Folgendes ergebenst mit: »Ihrem Anträge, die als Frachtgut aufgelieferten Bücherwagen nach Leipzig wieder, wie das bis zum 1. Januar dieses Jahres geschehen ist, mit dem um 11 Uhr 40 Minuten abends abgehenden Eilgüterzuge befördern zu lassen, bedauern wir nicht entsprechen zu können. »Diese Beförderungsweise würde einmal eine unzulässige Bevorzugung Frachtgutversendern und sonstigen als Frachtgut aufgegebenen Gütern be deuten. Wir vermögen ferner aber auch nicht ein Bedürfnis für eine derartige ausnahmsweise Beförderung als vorliegend anzuerkennen. »Für Frachtgutladunaen bieten, von andern Güterzügen abgesehen, die Durchgangsgüterzüge No. 7814 und No. 7816 sehr günstige Be- förderungsgele^enhetten. Der elftere ^verläßt Berlin^ ui^ 4^ nachmittag^ kommen auch mit dem O 7816 noch rechtzeitig an, da sie in dn: Mittags stunde in den Händen der Empfänger sind und die Sendungen, denen sie b^eige^e^ erst^am folgenden Tage ^bgehen. abgehenden Büchersendungen beigegeben werden könnten. Aber zunächst handelt es sich nur um geringere Mengen Bücher, — die Hauptmengeu werden mit v 7814 befördert und kommen rechtzeitig nach Leipzig, — und dann würden auch diese Sendungen frühmorgens in Leipzig sein können, wenn sie als Stückgut aufgcgeben würden. Sie könnten noch den bahnseitig für Leipzig ohnehin gebildeten Stückgutwagen beigeladen werden und würden anl andern Morgen um 7 Uhr in Leipzig ausgabebereit stehen oder alsbald von dem bahnamtlichen Bestätter den Empfängern zugerollt werden. -Da die Stückgutfracht für 100 etwa 1,90 ^ und die Roll gebühr für die bahnamtliche An- und Abfuhr in Berlin und Leipzig zu sammen etwa 0,55 ^ beträgt, würden die Beförderungskosten für diese Sendungen sich auf 2,45 für 100 stellen., Nach unfern Er mittelungen werden im Sammelladungsverkehr für 100 zur Zeit auch 2,10 bis 2,70 ^ gezahlt. Eine Verteuerung tritt danach bei der Beförderung als Stückgut nicht ein. -Da sonach die Beförderungsgelegenheiten den Bedürfnissen des Buchhandels durchaus gerecht werden, sind wir nicht in der Lage, den Eilgüterzug gerade für Bücherivagen nach Leipzig, soweit sie als Frachtgut aufgegeben werden, freizugeben, und zwar um so weniger, als öfters die Mitgabe der Frachtgutwagen eine zweite Lokomotive erfordern würde.« Nach diesem Bescheide konnten wir uns von weiteren Schritten keinen Erfolg versprechen, und wir wollen nur der Hoffnung Ausdruck geben, daß die dem Berliner Buchhandel ans diesem Vorgehen der Königlichen Eisenbahnbehörden erwachsenden Nachteile sich nicht zu schwer fühlbar machen werden. Die Vorlage eines neuen Zolltarifs, der nun schon seit einem Jahr das öffentliche Interesse aller wirtschaftlichen Kreise Deutsch lands in hohem Maße bewegt, hat dem Vorstand der Korporation Veranlassung zu zwei Eingaben an den Deutschen Reichstag ge geben. Die erste richtete sich gegen den neu einzuführenden Zoll auf gebundene Bücher, die zweite gegen eine Erhöhung der be stehenden Papierzölle. Die beabsichtigte Einführung eines Bücher zolles hatte in allen beteiligten Kreisen eine ungewöhnliche Be unruhigung hervorgerufen, und einmütig wurde sie von den großen Vereinigungen der Buchhändler, Buchdrucker und Buchbinder und ebenso von der Presse bekämpft. Es erschien unbegreiflich, daß ein Kulturland wie Deutschland, statt dem freien Austausch der Geisteserzeugnisse aller Völker die Wege möglichst zu ebnen, ihm Schranken errichten könne, die notwendig eine Erschwerung und Verteuerung des Bücherbezugs aus dem Auslande herbeiführen mußten. Die einmütige Ablehnung dieses Zolls hat die Folge gehabt, daß er in der Kommissionsberatung gefallen ist, und sollte der Zolltarif überhaupt Gesetz werden, so dürfen wir doch hoffen, daß er einen Bücherzoll nicht mehr enthalten wird. In seiner Eingabe gegen die Erhöhung der Papierzölle hatte der Vorstand unter Beibringung genauen statistischen Materials über die Rentabilität der deutschen Papierfabrikation nachgewiesen, daß letztere eines Schutzes nicht bedürfe, während eine Erhöhung der Papierzölle notwendig eine Verteuerung der Herstellungskosten der Bücher und damit eine Schädigung des deutschen Buchhandels herbeiführen müßte. Die Zolltarif-Kommission hat die auch vom Börsenverein erhobenen Einwände nicht berücksichtigt, sondern ist noch über den von der Regierung beantragten Zoll hinausgegangen. Sollte der Reichstag diesen Beschluß nicht wieder rückgängig machen, dann dürfen wir eine Herabsetzung der Papierzölle doch noch von den zu schließenden neuen Handelsverträgen erwarten. Deutschland hat mit den meisten Papier erzeugenden Ländern schon bisher in einem Vertragsverhältnis gestanden und wird es voraussichtlich auch in Zukunft thun. Es wird dann sicher ein niedrigerer Papierzoll als Ausgleich für unserseits zu erreichende Zugeständnisse vereinbart werden. Im Jahresbericht für 1901 hatte der Vorstand Stellung zu einer Aeußerung im Jahresbericht des Berliner Sortimenter- Vereins genommen, die sich mit den Lieferungsbedingungen an den Berliner Magistrat beschäftigte. Es war von uns betont worden, daß die Korporation nur dann in diese Angelegenheit eingreifen könne, wenn zuvor die Ausnahmebestimmungen für den Berliner Magistrat, welche das Berliner Organ des Börsenvereins beschlossen und der Börsenverein genehmigt hat, aufgehoben würden. Dies ist inzwischen durch Beschluß der Vereinigung der Berliner Mit glieder des Börsenvereins in ihrer Versammlung am 21. April d. I. geschehen, und nunmehr hat der Vorstand der Korporation dem Ersuchen des Vorstandes der Vereinigung entsprochen und dem Magistrat am 30. Mai angezeigt, daß ihm vom 1. Juli d. I. ab auf Bücherlieferungen nur noch der in dem folgenden Schreiben mitgeteilte Rabatt gewährt werden könne. Berlin, den 30. Mai 1902. »Dem Magistrat hiesiger Kgl. Haupt- und Residenzstadt erlaubt sich der Unterzeichnete Vorstand der Korporation der Berliner Buchhändler als berufener Vertreter der Interessen des gesamten Berliner Buchhandels Folgendes ganz ergebenst mitzuteilen. »Dem Berliner Sortimentsbuchhandel war es von dem Börsenverein der deutschen Buchhändler in Leipzig bisher gestattet worden, im Geschäfts verkehr mit dem Berliner Magistrat auf Bücher, Wandkarten und Lehr mittel I62///0' auf Zeitschriften 15"/g Rabatt zu gewähren, während der höchste zulässige Rabatt allen übrigen Behörden und Bibliotheken gegen über bereits seit dem Jahre 1888 auf 10"/<, festgesetzt worden ist. Die Erkenntnis, daß es dem Sortimentsbuchhandel bei den immer schwieriger werdenden Erwerbsverhältnissen, bei der seit Jahren eingetretenen Ver teuerung aller Lebensbedürfnisse und der Erhöhung aller Geschäftsspesen nicht mehr möglich ist, von dem ihm zufallenden, an sich nicht hohen Ver dienst auch fernerhin noch diesen ungewöhnlich hohen Rabatt in Abzug zu bringen, hat den Börsenverein im Einverständnis mit der Vertretung des Berliner Buchhandels veranlaßt, neue Verkaufsbestimmungen festzusetzen, die vom 1. Juli 1902 an auch für die Lieferungen an die Städtische Schuldeputation in Wirksamkeit treten sollen. Diese bestimmen: I. Bei Bücherlieferungen ist in Zukunft nur noch ein Rabattabzug von IO"/., zulässig. II. In einzelnen Exemplaren, nicht in Partieen, bezogene Schulbücher, Karten und sonstige Lehrmittel, sowie Zeitschriften, die mehr als zwölfmal jährlich erscheinen, sind zu dem von den Verlegern fest gesetzten Verkaufspreise anzusetzen. »Bereits im Jahre 1886 hatte der Berliner Sortimentsbuchhandel sich an den hiesigen Magistrat mit dem Ersuchen gewendet, den Rabatt für die Lieferungen an die Stadt auf 10<>/<, herabsetzen zu wollen. In dem ablehnenden Bescheide vom 18. XII. 1886 heißt es: -Wir verkennen nicht, daß bei diesen Sätzen, zumal es sich bei der Verwaltung der höhern Schulen um gelehrte Werke handelt, bei welchen der Verleger schwerlich mehr als 25"/y dem Sortimenter bewilligt, diesem letzteren nur ein sehr geringer Gewinn verbleibt.« . . . »Eine Reform des Rabattwesens, welche auch wir im Interesse des Berliner Buchhandels für sehr wünschenswert halten, wird unter diesen Umständen nicht aus der Initiative der Kon sumenten, sondern aus der der Produzenten und Händler dieser Ware hervorgeheu müssen-. Wir beziehen uns auf diese Antwort, um daraus zweierlei herauszuhcben. I. Wenn der Magistrat schon im Jahre 1886 anerkannte, daß dem Sortimenter bei einem Rabatt von 16-/g<>/o nrir ein sehr geringer Gewinn bleibe, so werden die städtischen Behörden dies heute um so mehr thun müssen, als nicht erst bewiesen zu werden braucht, daß seit jener Zeit die einem Geschäftsmann erwachsenden Unkosten an Ladenmiete, Gehältern rc.
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