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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-05-01
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1907
- Sprache
- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 4489 ^ Ivo, 1 Mai 1907. stammt die Drohung an Bücherdiebe, die ^wir als Kinder in unsre Bücher schrieben: Dieses Büchlein ist mir lieb, Wer cs stiehlt, der ist ein Dieb; Ec sei Herr oder Knecht, Der Galgen ist sein Recht; Kommt er in ein Haus Jagt man ihn heraus; Kommt er an einen Graben, So fressen ihn die Raben; Kommt er an einen Stein, So bricht er Hals und Bein. Nicht minder kräftig droht die Inschrift in einer alten Papierhandschrift des Germanischen Museums in Nürnberg: Lio libsr sst mein, läso vomsn wsuw eorip8i drein; 8i vis duoo librum stehlen, komlsdis an der Kehlen; Tune voniuot die Raben M voluot tibi oouios ausgraben. Tuoo olamabis: Ach, ach, achl Ubigus tibi rsots geschach. Die Ausstellung ist wochentäglich (unentgeltlich) vom Morgen bis zum Abend zugänglich. Paul Hennig. Kleine Mitteilungen. Geschäftsjubt'äeu. — Der heutige 1. Mai ist für eine Reihe angesehener Buchhandlungsfirmen ein wichtiger und ehren voller Gedenktag. Sechs Firmen: die Fürstliche Hofbuch- und -Kunsthandlung R. Pirngruber in Linz, die Firmen Eugen Staempfli in Thun, Carl Schmidts Buchhandlung in Döbeln, Carl Schmidt's Verlag in Döbeln, Albert Röder in Barmen und Moritz Rüth in Budapest blicken am heutigen Tage auf vollendete fünfzig Jahre ihres Bestehens zurück. Die heutige Firma R. Pirngruber in Linz ist aus der H. Danncrschen Buchhandlung hcrvorgcgangen. Am 1. Mai 1857 eröffnet,: Hermann Danner aus Fiume, nach langjähriger Berufs vorbildung bei Eurich L Sohn, Linz, in der Schmid'schen Buch handlung, Augsburg, und bei Tobias Dannheimer, Kempten, und nachdem er am 1. Juli 18b6 Gesellschafter der Verlagsfirma Johann Hucmer's Witwe L Danner in Linz geworden war, in Linz eine Buchhandlung unter der Firma Hermann Danner. Am 1. Januar 1865 übertrug er das Sortiment an Theodor Ewert aus Danzig und beschränkte sich auf den Vertrieb seines Verlags, für den er Hermann Danner's Verlag firmierte. Theodor Ewert betrieb das Geschäft und eine hinzu gekommene Filialhandlung in Bad Hall bis Ende 1882. Am I. Januar 1883 übernahm Eugen von Zabuesnig (ein Sohn des Inhabers der Thomannschen Buchhandlung und Buchdruckerei in Landshut, I. B. von Zabuesnig sen.,) beide Geschäfte, führte sie aber nur bis Juli 1886. Sein Nachfolger war Ernst Marcis, der unter seinem Namen mit dem Zusatz: -vormals Ewert'sche Hofbuchhandlung- firmierte. 1903 zog er sich auf die Pflege seines Verlags zurück und überließ das Sortiment am 1. Oktober 1903 an Max Hausmann. Von diesem erwarb es am 23. Januar 1905 R. Pirngxuber. Die Firma Eugen Staempfli in Thun (Kanton Bern) wurde am 1. Mai 1857 als Filialhandlung der Berner Buch handlung H. Blom eröffnet und seit Beginn von Eugen Staempfli selbständig geleitet. Dieser erwarb sie 1863. Im Juni 1867 trat er mit dem deutschen Buchhandel in direkte Verbindung. Die Buchhandlung Carl Schmidt in Döbeln wurde am 1. Mai 1857 von Carl Schmidt aus Waldheim (Sa.) gegründet, der dem Buchhandel damas 14 Jahre angehörte und bei E. F. Stcinacker in Leipzig, Adolph Lehmkuhl in Altona, in der Zeh- schen Buchhandlung in Nürnberg und bei Craz L Gerlach in Frei berg i/Sa. seine Ausbildung genoffen hatte. Er führte seine Handlung in musterhafter Weise und erhob sie, ungeachtet der Beschränktheit des örtlichen Wirkungskreises, zu Bedeutung und Ansehen. Er starb am 28. April 1893. Nachfolgerin im Besitz der Handlung war seine Witwe, Frau Lina Schmidt; die geschäft liche Leitung war den beiden Söhnen Hermann und Arno Schmidt unvertraut. Diese übernahmen die Handlung am 15. Juli 1895 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. zu eignem Besitz, verkauften sie aber am 1. Juli 1897 an Fr. Zocher aus Leipzig. Diesem folgte am 1. April 1902 Hermann Jache. Seit 7. Dezember 1904 ist Carl Krebs Inhaber der Buchhandlung. Der von dem Gründer Carl Schmidt im Laufe seiner Geschäfts führung geschaffene Verlag besteht noch heute selbständig unter der Firma Carl Schmidt's Verlag in Döbeln. Sein Inhaber ist Arno Schmidt in Erfurt. Albert Röder, der sich bet Julius Baedeker in Iserlohn und Gustav Butz in Hagen für den Beruf ausgebildet hatte, eröffncte seine Buchhandlung in seiner Vaterstadt Barmen am 1. Mai 1857. Das Geschäft nahm unter seiner Leitung schnell einen bemerkenswerten Aufschwung. Albert Röder hatte diesen erfreulichen Erfolg zum wesentlichen Teil der fleißigen Mitarbeit seiner Gattin, Frau Lina geb. Bischofs, zu danken, die ihn umsichtig und unermüdlich unterstützte. Seit seinem im Jahre 1882 erfolgten Tode führt die geschäftstüchtige Frau die Handlung selbständig und mit dauerndem Erfolg weiter. Während der ältere Sohn Max Röder in Mülheim (Ruhr) sich einen eignen Wirkungskreis als Buchhändler geschaffen hat, steht der jüngere Sohn Otto Röder der Mutter in der Leitung des väterlichen Geschäfts als Mit inhaber der Firma zur Seite. Die Buchhandlung Moritz Rüth in Budapest wurde am 1. Mai 1857 von Moritz Räth eröffnet. Am 1. Mai 1887 nahm dieser seinen Sohn Julius Räth als Teilhaber der Firma auf, der aber am 9. September 1899 starb. Nachdem im Juni 1900 S. Gabos als Mitinhaber in die Firma eingetreten war, übernahm dieser am 1. Juni 1905 den Alleinbesitz der Handlung. Ein weiteres Jubiläum, das wir gern hier erwähnen, betrifft eine buchgewerbliche Firma, die angesehene Kunstanstalt Körner L Dietrich in Leipzig. Sie wurde am 1. Mai 1882 in sehr bescheidenem Umfange eröffnet, hat sich aber, dank der Umsicht und Tüchtigkeit ihrer Inhaber sehr bald aus den engen Grenzen ihrer Anfänge zu einer Kunstanstalt im besten Wortsinne ent wickelt, die vielen Zweigen der modernen buchgewerblichen Technik dient und sich allgemeinen Vertrauens erfreut. Ihre Inhaber sind Hermann Körner und Hermann Dietrich. Den geehrten Inhabern aller dieser Firmen sprechen wir unsre aufrichtigen Glück- und Segenswünsche aus. (Red.) Invalidenversicherung. — Zur Sorgfalt beim Kleben der Jnvalidenmarken mahnt die Arbeitgeber eine Entscheidung des Reichsgerichts, die im neuesten (63.) Bande der offiziellen Samm lung mitgeteilt wird. Einer Arbeiterin wurde die von ihr be anspruchte Invalidenrente deshalb abgesprochen, weil die erforder liche Zahl von Marken nicht rechtzeitig verwendet worden war. Sie machte für den Verlust der Invalidenrente ihren Arbeit geber verantwortlich. Das Reichsgericht hat nun zwar eine Pflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitern zur Verwendung der Jnvalidenmarken nicht allgemein anerkannt, doch kann nach seiner Entscheidung eine derartige Haftung unter Umständen aus dem Arbeitsvertrag sich stillschweigend ergeben. Es kann unausgesprochen der Wille der Beteiligten dahin gehen, der Arbeitgeber solle mit dem Abschluß des Arbeitsvertrags zugleich die Fürsorge für die Markenverwendung übernehmen. Wenn inner halb eines gewissen Kreises die Verkehrssitte sich so gestaltet, daß der Arbeitgeber regelmäßig nicht bloß die für gemachte Lohn abzüge angeschafften Marken verwendet, sondern darüber hinaus die Versicherungspflicht der von ihm beschäftigten Personen fest stellt und die Anschaffung von Quittungskarten veranlaßt, so wird hierdurch der einzelne Arbeiter zu der Meinung veranlaßt werden können, daß der Arbeitgeber, was er bei den Mitarbeitern als selbstverständlich tut, auch ihm gegenüber selbstverständlich tun werde. Kann daher der Arbeiter nach Lage der Sache darauf vertrauen, so muß der Arbeitgeber ihm gegenüber seine Leistung so bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Ver kehrssitte es erfordern. Tut er das nicht, so hat er in solchen Fällen für den von ihm verursachten Schaden aufzukommcn. Da nun infolge der herrschenden Übung die vom Reichsgericht er forderten Voraussetzungen in den meisten Fällen gegeben sein werden, so wird jeder Arbeitgeber, der sich vor unübersehbarem Schaden bewahren will, im eignen Interesse gut tun, dem Markenkleben seine volle Aufmerksamkeit zuzuwenden. (»Berl. Lokal-Anz.-) 588
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