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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.05.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-05-01
- Erscheinungsdatum
- 01.05.1907
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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4482 v«r,kn«i°,t,, d. D.schn. <8i-chh°nd-i. Amtlicher Teil. 100, 1. Mai 1907. der Wahl die Herren Max Kretschmann-Magdeburg und Eckard I. Klostermann-Jena von Herrn Brockhaus ernannt Das Protokoll führt der Syndikus deS Börsenvereins vr. Orth. Es wurde dann in die Erledigung der Tagesordnung eingetreten. Punkt 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1906/7. Seine Verlesung wird nicht gewünscht. Er wird abschnittweise zur Diskussion gestellt und in sämtlichen Abschnitten genehmigt. Somit ist der ganze Geschäfts bericht genehmigt. Ein Nachtrag ist nicht zu erstatten. Zu Ehren der verstorbenen Kollegen erhebt sich die Versammlung von den Plätzen. Punkt 2. Abschluß der Jahresrechnung 1906. Der Vorsitzende des Rechnungsausschusses Herr Max Müller-Breslau erläutert ihn. Er weist insbesondere auf die Rückzahlung von 50 000 ^ auf die auf dem Buch händlerhause ruhende Hypothek der Stadt Leipzig hin. Der Rechnungsausschuß habe alle Posten der Jahresrechnung sowie die Bestände auf der Bank und den Kassenbestand nachgesehen. Es sei alles in bester Ordnung. Er dankt dem Vorstand und der Geschäftsstelle für ihre Arbeit und bittet die Hauptversammlung, den Rechnungsabschluß zu genehmigen. Der Jahresabschluß wird einstimmig genehmigt und Entlastung erteilt. Punkt 3. Voranschlag 1907. Herr Max Müller-Breslau gibt eine Erläuterung dazu, insbesondere rechtfertigt er die vermehrten in Aus sicht genommenen Ausgaben und bittet dann, den Voranschlag zu genehmigen. Der Voranschlag wird einstimmig genehmigt. Herr Brock Haus dankt dafür sowie dem Rechnungsausschuß, dem Herrn I. Schatzmeister und der Geschäftsstelle für ihre Arbeiten. Punkt 4. Herr Albert Brockhaus verliest den Wortlaut des Antrags des Vorstands. Dieser wird von Herrn Siegismund näher begründet. Er verweist auf seinen Artikel im Börsenblatt, der sich mit der neuen Ver kaufsordnung näher befasse. Er berührt dann die Tätigkeit des im Jahre 1903 eingesetzten außerordentlichen Aus schusses zur Revision der Restbuchhandels-Ordnung und die Verhandlungen mit dem Borromäusverein und der Gesellschaft zur Verbreitung von Volksbildung, durch die die Arbeiten des genannten außerordentlichen Ausschusses aufgehalten worden seien. Jetzt seien diese Punkte erledigt und könnte an sich der Ausschuß seine Arbeiten wieder aufnehmen. Ter Vorstand habe aber geglaubt, diese Arbeiten auf ein weiteres Gebiet ausdehnen zu müssen. Auch andre Gebiete des Bücherverkaufs müßten bei der anzustrebenden Regelung berücksichtigt werden. Namentlich die Vorstände der Orts- und Kreisvereine hätten eine einheitliche Ordnung für den Verkauf vermißt. Der Vorstand schlägt eine Trennung der jetzigen Restbuch- Handels-Ordnuug vor. Soweit sie Bestimmungen für den Verkehr mit dem Publikum enthalten, sollten sie mit andern Vorschriften dieser Art Aufnahme in die vom Vorstand vorgeschlagene Verkaufsordnung finden. Die Verkaufsordnung würde einen neuen Schutz für das Sortiment und anderseits eine Stütze für den Verlag gegenüber unbilligen Ansprüchen von Vereinen usw. bedeuten. Herr Siegismund bespricht dann im einzelnen noch, welches Material in der Verkaufsordnung Aufnahme finden solle. Mit der Verkaufsordnung sei ein Weg gegeben, einheitliche Bestimmungen für alle Kreisvereine zu schaffen. Gelänge es, eine Verkanfsordnung aufzustellen, so habe man dann zwei große buchhändlerische Gesetze, die Verkehrsordnung und die Verkaufsordnung, die den buchhändlerischen Verkehr wesentlich erleichtern würden. Er bitte deshalb den Antrag des Vorstandes anzunehmen. Der Vorstand stellt ihn zur Diskussion. Niemand wünscht das Wort zum Antrag. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Punkt 5 der Tagesordnung. Herr Brockhaus verliest den Antrag des Herrn Karl Cludins in Berlin und erteilt dem Herrn Antragsteller das Wort zur Begründung. Herr Karl Cludius weist auf die Schädigung, die das Sortiment durch den immer mehrzunehmenden Buch handel der christlichen und andern Vereine erfahre. Er schildert des näheren die Gesellschaft zur Verbreitung von Volks bildung in Berlin und deren Büchervertrieb. Die Gesellschaft zerfalle in eine große Anzahl von Kreisen und habe eine bedeutende Anzahl von Mitgliedern. Der Umfang des Buchhandels der Gesellschaft sei in stetigem Wachsen begriffen. Es sei unmöglich, daß der einzelne Sortimenter mit ihr konkurrieren könne. Das Verfahren der Gesellschaft werde Schule machen. Jetzt sei es so, daß der Börsenverein der Deutschen Buchhändler die Gesellschaft für Verbreitung von Volks bildung gegen den Sortimenter schütze. Er sucht dies durch Bezugnahme auf die Satzungen des Börsenvereins, bezw. die Vcrkaufsbestimmungen der Orts- und Kreisvereine nachzuweisen. Durch das überhandnehmen des Vereinsbuchhandels würde aber auch der Verlag geschädigt, denn es könne nicht ausbleiben, daß die Vereine auf die Richtung des Verlags einwirken würden. Es erhält das Wort Herr Johannes Mohn in Firma C. Bertelsmann in Gütersloh. Er protestiert gegen die Einbeziehung der Buchhandlung der Anstalt Bethel unter die von Herrn Cludius besprochenen Vereine. Sie sei eine vom Verein getrennte Buchhandlung. Sonst nimmt niemand das Wort. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Herr Brockhaus betont, daß auch ohne Rücksicht auf die Annahme des Antrags der Vorstand erneut bestrebt sei, alles zu tun, um die Schädigungen zu beseitigen.
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