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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1907
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 64, 18. März 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 2963 Herren Breitkopf L Härtel, Wilhelm Härtel, Hofmeister, Peters und Probst, sollen in Verbindung mit den Herren Schott in Mainz und Herrn Haslinger in Wien, letzterem in der Voraus setzung, daß sämmtliche Wiener Herren Verleger dem Vereine beitreten, eine Commits bilden die den Verein repräsentirt, die vorkommenden Angelegenheiten berathet und die nöthigen Maaßregeln verfügt. 2. Aus dieser Commits ist Herr Hofmeister als Secretair er wählt, der die Correspondence besorgt, und hiermit beauftragt seyn soll, in allen Vorkommenheiten gerichtlich und außergericht lich für den Verein zu handeln, namentlich die festgesetzten Strafen im Namen und für den Verein einzuziehen, auch sonst alle Maaßregeln zur Beförderung des Zweckes zu ergreifen, so als wenn er hierzu die ausgedehnteste Vollmacht, die man ihm hiermit überträgt, besäße. Er hat sich aber in allem diesen nach den Beschlüssen der Leipziger Commits genau zu richten und dem Vereine in der jährlichen Versammlung über die anoertraute Casse und seine Geschäftsführung Rechenschaft zu geben. 3. Die in der Conventional-Acte vom 23» Mai 1829 festgesetzte Strafe von 50 Stück Louisd'or soll nicht, wie es daselbst heißt, an die Armenkasse im Wohnorte der Uebertreter, sondern an die Kaffe des Vereins, und für diese an den Secretair des Vereins nach Wechselrecht gezahlt werden. Der Anspruch auf Schadenersatz bleibt aber dem Benachtheiligten noch besonders gegen den Übertreter Vorbehalten. 4. Die Unterzeichneten verbinden sich, einen jährlichen Beitrag von zwey Thalern Preuß. Cour, an den Secretair zur Vereins kasse zu zahlen und bestimmen, daß aus dieser die Mittel ge- genommcn werden sollen, um die Zwecke des Vereins zu er reichen und die Kosten, die die Einziehung der Strafen ver anlassen könnte, zu übertragen. 5. Die Melodie wird als ausschließliches Eigenthum des Ver legers anerkannt und jedes Arrangement, daß die Töne des Componisten wiedergiebt und nur auf mechanischer Ver arbeitung beruht, soll als Nachdruck angesehen und der Strafe von 50 Stück Louisd'or, zu deren Erlegung an die Vereins kasse oder deren Secretair sich die Unterzeichneten nach Wechsel- recht verbinden, unterworfen seyn. Variationen, Fantasien, Märsche, Tänze, Potpourris rc. über fremde Melodien, die geistige Thätigkeit und schöpferische Kraft erfordern, sollen da gegen als selbstständig betrachtet werden. In Zweifelsfällen soll die Leipziger Commits darüber urtheilen, ab das Arran gement ein geistiges Eigenthum sey. 6. Es soll das Verlagseigenthum an musikalischen Werken nicht mehr als dreymal getheilt werden können, und zwar für England, Frankreich u. Deutschland, worunter die österreichische Monarchie und alle übrige nicht genannte Länder, auch außer halb Deutschland, verstanden werden. Die Unterzeichneten ver binden sich daher, nicht anders als für ganz Deutschland in der erwähnten Ausdehnung vom Componisten zu kaufen; es bleibt ihnen aber Vorbehalten, sich in vorkommenden Fällen mit Mitgliedern des Vereins zum bessern Vertrieb der Werke zu vereinigen; es sind jedoch in solchen Fällen beide Firmen auf den Titel zu setzen. 7. Die Nachdrücke, die später und nach dem 23» Mai 1829 von solchen Werken gefertigt sind, die Mitgliedern des Vereins ge hören, dürfen nicht debitirt werden, bey Strafe eines zwölf fachen Betrags des Ladenpreises der debitirten Exemplare zur Vereinskaffe nach Wechselrecht. Da aber in Frankreich, England und andern zum Vereine nicht gehörigen Ländern vielfältiger Nachdruck begangen worden ist, so wird festgesetzt, daß der gleichen Nachdruck, er sey vor oder nach den 23» Mai 1829 er schienen, bey gleicher Strafe nicht debitirt werden darf. 8. Es soll übrigens ein Bureau ä'Dnrsbistrswsvt bey der Commits zu Leipzig errichtet werden, und der Secretair des Vereins soll über die von den Original-Verlegern eingesandten Exemplare ihres rechtmäßigen Verlagseigenthums ein Register führen und im Archive bewahren, alle Monate eine Liste fertigen und an sämmtliche Vereinsmitglteder versenden, so daß jedes Mitglied Kenntniß von den Novitäten erhält. Nach Verlauf eines Jahres sollen die Exemplare zurückgegeben werden. 9. Die Verfälschung des Titels, der Firma und des Namens des Componisten ist bey einer Strafe von 50 Stück Louisd'or, die an die Vereinskaffe nach Wechselrecht zu bezahlen ist, ver boten, und wer Werke ohne Titel und ohne Firma von jetzt an debitirt, soll in eine Strafe, die dem fünf und zwanzigfachen Betrag des Ladenpreises für jedes Exemplar gleichkommt, an den Verein nach Wechselrecht verfallen seyn. 10. Da nun die Unterzeichneten hierüber völlig einig sind,^dem gegenseitig geschlossenen Contract über alle obige Punkte die vollkommenste rechtliche Wirksamkeit zugestehen und den Secretair des Vereins als diejenige Person anerkennen, von der sie in Uebertretungsfällen, ohne weitere Einmischung der einzelnen Mitglieder, zur Verantwortung und Conventionalstrafe gezogen werden können, so entsagen sie auch allen dagegen zu machenden Ausflüchten, vorzüglich der Meß- und Marktfreiheit, der Wechsel verjährung und wie sie sonst erdacht werden möchten, und haben sich auch eigenhändig unterschrieben. So geschehen Leipzig, den 12. Mai 1830. Friedrich Hofmeister. Wilhelm Härtel. pp. Breitkopf L Härtel H. Härtel. C. F. Peters. H. A. Probst. C. C. Lose. G. M. Meyer jr. aus Braunschweig. Cosmar st Krause aus Berlin. Lsr ?roo. Joh. Pet. Spehr aus Braunschweig (Gustav Spehr). Freundschaftliche Beziehungen zu dem berühmten Ludwig Reichenbach hatten Hofmeister der Naturwissenschaft zugeführt. Bis in seine spätesten Jahre hat er mit mehr als dilettan tischem Eifer Botanik getrieben, auch in dem ausgedehnten Garten an seiner Wohnung im Vororte Reudnitz (auf dem jetzt das Depot der Großen Leipziger Straßenbahn steht) den ersten botanischen Garten größtenteils regelrecht angelegt. In dem buchhändlerischen Nebenzweige seines Ge schäfts sind ausschließlich botanische Werke verlegt. Seinem Sohne zweiter Ehe, dem großen Botaniker Wilhelm Hof meister, der 1863 vom Pult des Geschäftsmanns weg zum ordentlichen Professor der Botanik und Direktor des bota nischen Gartens an der Universität Heidelberg ernannt wurde, und zwar ohne vorherige Gymnasialmaturität und ohne Studium auf Universitäten, wird hier im Vater haus die Liebe zur Naturwissenschaft eingepflanzt worden sein. Der enge Freundeskreis des Hauses Friedrich Hof meister, zu dem u. a. auch der Verlagsbuchhändler Salomon Hirzel, Gustav Freytag, Heinrich von Treitschke, der damalige Bankdirektor spätere badische Minister Mathy, der Chirurg Benno Schmidt, der Physiolog Otto Funke, der Historiker und Dichter Waldemar Wenck gehörten, hat dafür gesorgt, daß dem jungen Buch- und Musikalienhändler Wilhelm Hofmeister das Interesse für die Wissenschaften erhalten blieb. In den Jahren 1847, 1848 und 1849 erschienen die ersten wissenschaftlichen Arbeiten des jungen Wilhelm Hof meister; sie erregten Aufsehen und Bewunderung; 1851 er nannte ihn die Universität Rostock zum vootor twnoris eaura. Über den seltsamen Lebensgang und die Forschungen dieses Sohnes, der am 18. Mai 1824 zu Leipzig geboren war, gibt ausführlichen Aufschluß der Sonderabdruck aus »Heidelberger Professoren aus dem neunzehnten Jahrhundert. Festschrift der Universität zur Zentenarfeier ihrer Erneuerung 388* per proe. Joh. Andrs Anton Andrs aus Offenbach. C. H. Hartmann aus Wolfenbüttel, xr. N. Simrock Fels. Schuberts, L Niemeyer. Fr. Laue aus Berlin. B. Schott Söhne aus Mainz.
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