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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-01-30
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080130
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190801301
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080130
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
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^ 24. 30. Januar 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1191 lich Zeitschriften mit Geschästsanzeigen, wenn diese mehr als ein Fünftel des innerhalb des äußeren Umschlags befind lichen Druckes ausmachen engl.Pfd. 3 6. frei 6) Druckpapier in Nöllen oder Bogen be kannt als Zeitungspapier, zum aus schließlichen Gebrauche für Zeitungen gemäß Bestimmungen von Departements- Verordnungen. in Größen von nicht weniger als 20 zu 25 Zoll (englisch) oder entsprechendem Maße frei frei s) Schreibpapier (einfach), kleiner als 16 zu 14 geschnitten 15A 15A Papier 15L 25L i) Strohpappe 1 sb. 1 sü. 6 ä. p) Spielkarten in Bogen oder geschnitten . . 3sb. 38b. n) Schreib- u. Schreibmaschinenpapier (einfach), in Bogen von weniger als 16 und 13 Zoll frei 5A 353 s>)^Fertige Schreib- und Papierwaren, ein schließlich Aufreihdrähte für Rechnungen und Brieshalter; Pappschachteln, zu- Kalender und Almanache und anderweit verzeichnet, Albums zum Einkleben, Albums zum Sammeln von Sprüchen und Handschriften; Karten und Büchelchen einschließlich solcher für Drucker, Visiten-, Tisch-, Programm-, Hochzeits-, Begräbnis-, Weihnachts-, Oster-, Neujahrs- und Geburtstagskarten; Bilder für Sammel bücher; Abziehbilder (trangksrg); Schreib zeugs, Tintenflaschen, Tintenfässer, Pa- nungs-, Wett- und Scheckbücher, Schön schreibhefte mit Vorschriften, Kopier-, Tage-, Zeichen-, Aufgaben (sxeroibes)- Bücher und Bücher mit Falzen, Brief-, Noten-, Notiz-, Taschen-, Quittungs-, Skizzenbücher und dergleichen, Briefumschläge; Schreibwarenpäckchen; Umschläge für Schreibpapier; Notiz- und Skizzenblöcke; Notiztafeln und -Täfelchen; Etiketts, Gepäcksahnen(tLA8) und Preis zettel (tieketb); Siegellack undFlaschenlack; zeichnet; Bleististhalter, Bleistifte, nicht anderweit verzeichnet; Federn- und Blei stiftgarnituren; Schreibtischaufsätze (sofern sie keine Möbel sind); Schreibzeuge,Schreib warenbehältnisse; Papierhefter. Karten aufhänger,Schreibfedergestelle ; Buchbinde klammern, Landkarten zum Handzeichnen; gewellte Strohpappe; Strohpappe zu Flaschenhülsen verarbeitet; Papierspitzen; Zeichenbretter; Konfettipapier; bedrucktes Pergament 25^ 20, 25 u. 30Lv.W. d) Fertige Papierwaren, nicht anderweit ver zeichnet, einschl. Druckmatrizen .... 25 A 30Av.W. 361 Landkarten, ausschließl. derjenigen von Austra lien oder einem Teile davon, ferner See karten, nicht anderweit verzeichnet .... frei 5Av. W. 362 Globen, geogr., topogr. u. astronomische . . frei 5^ v. W. 368 Bücher, nicht anderweit verzeichnet; Prospekte und Kataloge (andere als Geschäfts-), nicht anderweit verzeichnet, und alle gedruckten Sachen, nicht anderweit verzeichnet .... frei frei 409 Photographische Trockenplatten und Negative, im Entwurf auf 5A herabgesetzt gewesen . 20^ 20Lo.W. 410 Zugerichtete Platten für Graveure und Litho graphen frei 5A v.W 413 Kunstgegenstände, und zwar Bildhauerwerke und Gemälde in Öl- oder Wasserfarbe, ein gerahmt oder nicht, für öffentliche Institute oder öffentliche Zwecke eingeführt, gemäß 414 Dieselben im Werte von 10 ^ und darüber, andere als solche für öffentliche Institute und Zwecke nicht tarifiert 415 Gemälde in Ol- und Wasserfarben, fakturiert mit weniger als 5 L frei frei 416 Bilder, nicht anderweit verzeichnet .... frei 25 A v.W. 174 Drucklettern, einschließlich Spatien und Aus schluß, Setz- und Durchschußlinien und Quadraten frei 25 A v.W. 188 Kupferklichees und Stereotypplatten für Reklamezwecke, für den Block von 12 Quadrat zoll und darunter nicht ^ ^ tarif. für jeden Quadratzoll über 12 dito — 16. 209 Druckereigegenstände, nämlich: Kreise, Klötze (eluwps),Kurven, Beschneidemeffer, Kolumnen maße, Spatien und Durchschußlinien . . . frei 5U Die Wirkung des neuen Tarifs im Lande selbst tritt bereits lebhaft zu Tage durch eine erhebliche Steigerung der Preise der notwendigsten Lebensbedürfnisse, die im Durchschnitt 33 Prozent betragen soll. Zahlreiche Proteste, mit Hunderttausenden von Unterschriften bedeckt, werden erlaffen. Wenn nun auch die Beschlüsse des Repräsentantenhauses noch der Zustimmung des Senats bedürfen, so hat dieser doch kein Recht zu wichtigen Änderungen. Paul Hennig. Kleine Mitteilungen. * Eine amtliche Warnung vor der Gesellschaft für Ver breitung von Volksbildung. — Die Zeitungen berichten von einer Verfügung der königlichen Regierung in Liegnitz, die sich gegen das Wirken der Gesellschaft für Verbreitung von Volks- bildung im dortigen Regierungsbezirk wendet. Der Wortlaut und Bücherentnahme damit begründen, daß die Gesellschaft neuer dings -eine der christlichen Lehre und Kirche entgegengesetzte Stellung- einnehme. Näheres bleibt abzuwarten. ZeitungS-Poftvertricb. — Der Verlag einer Zeitung im Postdebit hat an eine Anzahl von Absatz-Postanstalten brieflich die Anfrage gerichtet, ob ihm der Name, Stand, Gewerbe, werden könne, welche Gebühren ihm dafür berechnet würden und bis zu welchem Zeitpunkt er aus Lieferung des Verzeichnisses rechnen dürfe. Eine derartige Auskunft wird nach Maßgabe der entgegenstehenden grundsätzlichen Bestimmung im Postgesetz in jedem Fall abgelehnt. Nur der Verlagspostanstalt ist es gestattet, auf Wunsch dem Verleger anzugeben, nach welchen Orten seine Zeitung versandt wird. Zeitschrift an viele Postanstalten des Deutschen Reichs Quittungs formulare über Bezugsgelder seiner Zeitschrift gesandt in der Absicht, die Postanstalten zur Werbung von Abonnenten zu ver anlagen. Dem Ansinnen wird in keinem Falle entsprochen. Ebenso werden Zeitungsbezugsgelder niemals von den Post- anstalten von den Abonnenten eingezogen, für die in der ver gangenen Bezugszeit der Verleger seine Zeitung überwiesen hatte, gleichviel, ob als Tausch- oder Freiexemplar, oder als Exemplar für einen gewonnenen Bezieher. Nur eine eventuelle Einziehung von nicht vom Verleger vorausbezahltem Bestellgeld wird von den Postanstalten ausgeführt. Ober-Postass. Langer. 154*
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