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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1895
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- 1895-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1895
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- Deutsch
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2719 Amtlicher Teil. ^ 114. 17. Mai 1895. § 33 sl. 1 erhält folgenden Zusatz: »Das Ausschneiden einzelner Seiten eines Buches oder Schäden, welche Umschläge und Einbanddecken lediglich infolge der Versendung erlitten haben, geben dem Verleger nicht die Berechtigung, die Rück nahme eines Buches zu verweigern.« 8. Antrag des Buchhändler-Verbandes für das Königreich Sachsen, des Kreisvereins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler, des Schweizerischen Buchhändlervereins, des Buchhändlerverbandcs »Kreis Norden«, des Mitteldeutschen Buchhändlerverbandes, des Sächsisch-Thüringischen Buchhändlerverbandes, des Buchhändlerverbandes Hannover-Braun- schweig, des Vereins der Buchhändler zu Brnunschweig, des Hamburg-Altonaer Buchhändlervereins, des Ortsvereins der Buchhändler der Stadt Hannover-Linden, des Wiesbadener Buchhündlervereins: Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler wolle zur Beratung der Ncstbnchhandels- Ordnung einen außerordentlichen Ausschuß ernennen. Am 12. Mai 1895, vormittags 9 Uhr. fand im großen Saale des Deutschen Buchhändlerhanses in Leipzig die ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler statt, lieber den Verlauf dieser Versammlung habe ich das nachstehende Protokoll abgefaßt. Der Herr Vorsitzende vr. Eduard Brockhaus eröffnet die Versammlung 9ch^ Uhr. weist darauf hin. daß dieselbe nach 8 l4 der Satzungen des Börsenvcreins einberufcn worden ist nnd daß die Mitglieder die Einladung hierzu in Gemäß heit der Satzungen erhalten haben, ernennt die Herren Oskar Stahel-Würzbnrg und Julius Zwißler-Wolfenbüttel zu Stimmzählern, und fordert die Anwesenden auf, die Stimmzettel abzugcben, da die Auszählung sofort beginnen werde. Es folgt nunmehr die Beratung des I. Punktes der Tagesordnung: Geschäftsbericht. Herr Brockhaus teilt mit, daß der Geschäftsbericht vorher gedruckt den Mitgliedern zugesendet worden, um zu ermöglichen, denselben vor der Versammlung zn lesen und ihnen Gelegenheit zu geben, etwaige Bemerkungen zu demselben zu machen. Ans Befragen der Versammlung verzichtet dieselbe ans die Verlesung der Geschäftsberichtes. Der Vorsitzende verweist nunmehr ans die an der Spitze des Geschäftsberichts enthaltene Statistik, welche auch die Namen derjenigen Mitglieder des Börsenvereins anf- führe, welche derselbe durch den Tod verloren habe nnd gedenkt des Todes des Mitgliedes der Historischen Kommission, des Wirkl. Geheimrat I)r. Gustav Frey tag, dessen ja auch im Geschäftsbericht an besonderer Stelle Erwähnung geschehe. Die Versammlung erhebt sich zu Ehren der Verstorbenen von ihren Sitzen. Es erfolgt nunmehr die Besprechung des Geschäftsberichts. Herr Justus Pape-Hamburg wendet sich namens des Vorstandes des Buchhändlerverbandes Kreis Norden« und des Buchhändlerverbandes Hannover-Braunschweig gegen die in dem Geschäftsbericht enthaltenen auf die Stellungnahme dieser Verbände zu dem Vorgehen des Vorstandes in Betreff der Kolportage bezüglichen Bemerkungen, bezeichnet dieselben teilweise als unrichtig und ungenau, glaubt in denselben eine beabsichtigte Isolierung dieser Verbände zn finden, während dieselben doch von der im Jahre 1894 abgehaltenen Versammlung der Vertrauensmänner ein Mandat zu dieser Stellung nahme erhalten und infolgedessen so, wie es geschehen, auch gehandelt hätten- Herr Pape tadelt, daß die Stelle des Berichtes die Auffassung zur Geltung kommen lasse, als ob die gedachten Kreisvereine ihre Wünsche als diejenigen des gesamten deutschen Buchhandels ausgesprochen hätten, während dies nur die Wünsche der Bertrauensmänner-Versammlung gewesen seien, und legt deshalb gegen die unrichtige und ungenaue Darstellung im Geschäftsbericht Verwahrung ein. Der Vorsitzende weist den Vorwurf der ungenauen und unrichtigen Darstellung zurück und erklärt den Bericht in der erwähnten Beziehung als einen vollständig objektiv gehaltenen; es sei nicht verschwiegen, daß die beiden Verbünde namens der Vertrauensmänner gehandelt hätten. Er verliest die betreffenden Stellen des Berichts zur Rechtfertigung des Verhaltens des Vorstandes in dieser Angelegenheit. Der Vorstand glaube im besten Interesse des Deutschen Buchhandels gehandelt zn haben, bedauere aber das Vorgehen der beiden Vereine und müsse jedes hierüber in dem Geschäftsbericht enthaltene Wort aufrecht erhalten. Herr I)r. Wilhelm Ruprecht-Göttingen bemängelt zu dem Berichte über das Börsenblatt, daß die getroffenen Be stimmungen über die Aufnahme von Inseraten ins Börsenblatt zu unbestimmt gefaßt seien und tadelt die von der Redaktion und dem Ausschüsse des Börsenblattes geübte beschränkende Auslegung dieser Bestimmungen, indem er dies an einem ein zelnen ihn betreffenden Falle erläutert. Herr Bernhard Liebisch-Leipzig weist den Vorwurf des Herrn Vr. Ruprecht als unbegründet zurück, da in dem betreffenden Falle die einschlagenden Vorschriften in richtiger Weise ausgelegt worden seien und der Fall nicht geeignet sei, einen berechtigten Tadel auszusprechen. Herr Julius Zwißler-Wolfenbüttel spricht sich mißbilligend über die Aufnahme eines Artikels in dem Börsenblatte aus, doch wird von der Versammlung eine weitere Aussprache hierüber nicht gewünscht. Hierauf wird, da weitere Ein wendungen gegen den Geschäftsbericht nicht erhoben werden, derselbe von der Versammlung genehmigt. lieber den 2. Gegenstand der Tagesordnung: Bericht des Rechnungsausschusses über die Rechnung 1894, berichtet Herr Carl Meißner-Elbing. Die Versammlung verzichtet auf die Verlesung des Berichtes. Herr Meißner ver weist auf den gedruckten Bericht und hat demselben nichts hinzuzufügen. Er bezeichnet den Erfolg des letzten Jahres im
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