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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-05-27
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1895
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Linnemann und vr. Max Abraham, geprüft und richtig be funden worden war, wurde, nachdem es auf dem Tische des Hauses aufgelegt worden war, von der Versammlung gut geheißen und damit dem geschäftsführenden Ausschüsse für die Kassenführung Entlastung gegeben, 3, Da der Vorsitzende des Ausschusses für musikalisches Verlags- und Urheberrecht durch eine Reise ins Ausland am Erscheinen verhindert ist, so berichtet zunächst Herr H, Bock über die in Gemeinschaft mit dem jetzt abwesenden Vor sitzenden seiner Zeit gepflogenen Verhandlungen des Aus schusses, zwecks Revision des deutschen Gesetzes über das Ur heberrecht vom II, Juni 1870, Der Inhalt der Vorschläge wird von der Versammlung gutgeheißen, von einer Ver öffentlichung ist vorläufig abzusehen, da der Ausschuß des Börscnvereins für Urheberrecht, mit dem iu solcher Beziehung enge Fühlung behalten worden ist, die Verhandlungen vor läufig als vertrauliche behandelt zu sehen wünscht. Nach den dankenswerten Mitteilungen des Herrn H, Bock, dem der Vorsteher namens der Versammlung dankte, läßt Herr Alwin Cranz seinen Bericht über den hauptsächlichen Gegenstand der am Vormittag des Tages stnttgehabten 2. Ausschußsitzung folgen. Es habe sich hierbei namentlich um die Verhältnisse Deutschlands zu Oesterreich Ungarn und um den neuesten ungünstigen Entwurf einer österreichischen Urheber schutz-Gesetzgebung gehandelt, Herr A, Cranz berichtet über die Schritte, welche bisher dazu gethan worden seien, eine schutzkrästigere Fassung des österreichischen Entwurfes zu ver anlassen, und legt gleichzeitig einen Abzug einer Eingabe an die hohe k, k, österreichische Regierung, cingereicht von der ^ssooiation liltsraieo arURchrw intornationalL« mit Bezug aus den Gesetz-Entwurf, betreffend das Urheberrecht an Werken der Litteratur, Kunst und Photographie, in die Hände des geschästsführcndcn Ausschusses, Von der Hauptversammlung wird der Ausschuß für musikalisches Urheber- und Verlags recht damit betraut, die nötigen Schritte vorzubereiten, um einen internationalen Littcrar-Schutzvertrag zwischen Deutsch land und Oesterreich-Ungarn herbeizuführen, da Deutschland in Ungarn gar keinen Schutz genieße, in Oesterreich aber kein genügender Schutz für deutsche Werke bestehe. Auf den Ab schluß eines solchen Vertrages soll in Gemeinschaft mit dem Börsenvercin der deutschen Buchhändler hingewirkt werden, auch soll bezüglich Ungarns Fühlung mit den ungarischen Musikalienhändlern angestrebt werden. Hieran anknüpfend berichtet der Vorsteher über die Un- zuträglichkeitcn, die dadurch entstanden seien, daß der Berner Vertrag im Jahre >886 den Schutz des Urheberrechts gegen über den sogenannten mechanischen Musikwerken preisgegebcn habe. Seit dieser Zeit sei neben den hauptsächlich von der Schweiz ausgcgangenen Musikwerken in Deutschland eine In dustrie erstanden, die an Stelle der Musikivalzen die Noten platte gesetzt habe, beide auswechselbar und grundsätzlich nicht allzu verschieden, die von Deutschland ausgegangcne Platte aber als handlicher und leichter auswechselbar zu größerer Verbreitung berufen. Die deutsche Rechtsprechung habe im Hinblick auf den starken Eingriff in das Urheberrecht daran angeknüpft, daß zur Not die eingelochten Notenzeichen von den Platten abgclesen werden könnten und hat dementsprechend, obgleich die Walzen, ebenso wie die Platten durch Druck vor bereitet zu werden pflegen, die Aufnahme von Notenstücken in die mechanischen Musikwerke mit Platten untersagt, dafern nicht die Genehmigung des Urhebers eingeholt wäre. Es em pfiehlt sich nunmehr eine ausgleichende Gerechtigkeit, und zwar im Sinne einer besseren Wahrung des Urheberrechts, und es wird vorgeschlagcn, bei der durch die Berner Konvention selbst vorgesehenen Versammlung zur Abänderung von Bestim mungen der Konvention diesen Punkt zur Geltung zu bringen, im Falle auch schon auf dem inte,nationalen Kongreß der »^.88oeiation Uttöraire« im Herbste zu Dresden derartiges zu beantragen. Herr Alwin Cranz macht darauf aufmerksam, daß bereits in der oben erwähnten Eingabe an die österreichische Negierung (Seite 13/14) seitens der »^88ooiation' Iittöraire< derselbe Standpunkt eingenommen worden sei, den die Ver sammlung vertrete. Die Versammlung beschließt einstimmig, im vorgeschlagenen Sinne vorzugehen. Als Delegierte für den Kongreß werden der Vorsitzende des Ausschusses für das musikalische Urheber- und Verlags recht, Herr vr. L. Strecker, und der Rechtsanwalt des Vereins, Herr vr. H. Mellp, ernannt. Bezüglich des Urheberschutzes anderer Länder, insbesondere Rußlands, verlautet nach französischen Zeitungen, daß eine liberalere Gesetzgebung in Rußland in Vorbereitung sei. Herr Alwin Cranz teilt dazu mit, daß bereits im vorigen Jahre der Antwerpener Versammlung dcp , ^«oeuckiov litkö- raire« eine Denkschrift über den in Rußland geplanten Ver trag zugegangen sei. Herr Paul Neldner aus Riga be richtet über die russischen Verhältnisse. Der Ausschuß für musikalisches Urheber- und Verlagsrecht wird beauftragt, die Vorbereitungen der erforderlichen Maßnahmen und die Samm lung des Materials für Ermöglichung eines Urheberrechtsschutz- Vertragcs zwischen Deutschland und Rußland in die Hand zu nehmen. Der Vorsteher spricht den Wunsch aus, daß dem Verein angehörende russische Musikalienhändler ihrerseits auf ein Schutzverhältnis hinwirkcn und den Verein darauf Hin weisen möchten, zu welcher Zeit am besten die Bemühungen für einen derartigen Vertrag einzusetzen seien. Weiter wird mitgeteilt, daß nach eingegangener Benach richtigung des Geschäftsführers des Vereins der Musikalien händler in London der amerikanische Appellhof das Urteil der ersten Instanz in Sachen Nvvello gegen Ditson zu grinsten des Klägers bestätigt habe. Die Versammlung sieht darin eine Bestätigung der richtigen Haltung des Vereins, der jeden Zweifel an dem Rechte, schutzberechtigte Musikalien außerhalb Amerikas herzustellen, grundsätzlich von der Hand gewiesen habe, mit besonderem Hinblick darauf, daß das deutsche Reich Amerika gegenüber eine infolge des abgeschlossenen Vertrages grundsätzlich andere Stellung einnehme als Großbritannien. Dadurch mar die noch jetzt giltige Notwendigkeit für den Verein gegeben, von einer Beteiligung an den Bestrebungen der englischen Musikalienverleger abzusehen. Demgemäß wird die Zurückweisung gutgeheißen, die der gcschäftsführende Aus schuß auf die englischerseits in der Presse unternommenen Angriffe wegen der Nichtbetciligung der deutschen Verleger an diesem Prozesse erteilt hat. In betreff Hollands wird bemerkt, daß die Bestrebungen der dortigen angesehenen Handlungen, der Schlenderei und dem Nachdruck der Firma Block entgcgenzutreten, nach Kräften zu uuterstützen sind; der geschäftsführende Ausschuß wird beauftragt, für eine im Falle nötig werdende Maß regel die Unterstützung der verbündeten Verleger in Anspruch zu nehmen. Zunächst sind die nötigen Erörterungen an zustellen. 4. Den Punkt 4 der Tagesordnung bildet der Staffel tarif für Bühnenmaterial, den die Generalversammlung des deutschen Bühnenvereins in ihrer Sitzung vom 30. April zu Hamburg angenommen hat. Herr Hugo Bock berichtet über die Verhandlungen der Kommission des deutschen Bühnen- vercins mit den Verlagsvertretern, Herren Hugo Bock in Berlin, vr. Ludw. Strecker in Mainz und vr. O. von Hase in Leipzig in den zu Leipzig und Berlin stattgehabten Sitzungen. Herr Hugo Bock empfiehlt den in Nr. 30 der Mitteilungen des Vereins abgedruckten Staffeltarif und giebt nähere Er läuterungen zu demselben. Auch teilt er ein Verzeichnis der hauptsächlichsten Theater mit, unter Hinzufügung, wie deren
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