stH 122, 28. Mai 1895. Künftig erscheinende Bücher. 2911 T- Hertag von A. Kofmann L Aomp. in Merlin. Wir versandten folgendes Cirkular: Lriegsnummer» des kladderadatsch 1870—1871. s5'/» Bogen gr. H°-Lormat, elegant kartoniert, Preis 4 ord., 3 ^ bar. Zur 25jührigcn Erinnerungsfeier an die großen Zeiten von 1870 und 71 haben wir die „KriegSmunmern des Kladderadatsch" (vom Juli 1870 bis März 1871) in einem stattlichen Bande vereinigt und übergeben sie dem verehrl. Sortimentsbuchhandel am 1. Juli zum Vertriebe. Der älteren Generation wird die Thätigkeit des „Kladderadatsch" aus jener Zeit noch bekannt sein, wie er in schwungvollen, begeisternden Liedern und Gesängen den Beginn, den glorreichen Verlauf und den Abschluß des Krieges begleitete, wie er daneben in schärfster Satire und mit beißendem Humor den Urhebern des Krieges zu Leibe ging und schließlich preisend und feiernd das neu erstandene Reich und seine Begründer begrüßte. Wir dürfen wohl annehmen, daß sich für diese eigenartige Kriegsgeschichte Interessenten finden werden und empfehlen Ihnen deshalb die geschmackvoll ausgestattete, mit den berühmten Zeichnungen von Wikh. Scholz geschmückte Sammlung zu thätigster Verwendung. Die Auflage ist nur klein, und können wir deshalb nur gegen bar liefern, soweit der Vorrat reicht. Wir bitten zu verlangen. Hochachtungsvoll Berlin 41. A. Kofmann L Komp. Ar MW HmdlimKk»! M3340) Soeben erscheint in unserin Verlage: Die Bestimmungen über Tagegelder, Neste- nnd Nuyugslrosteu im Königreiche Sachsen. Von Louis Müller, Geheimer Oberrechnungsrath. Mit Plänen von Dresden nnd Leipzig. Geh. 4 ^ 50 ord., 3 ^ 35 H netto, 3 u. 11/10 bar. Kart. 5 ^ ord., 3 ^ 50 H u. 11/10 bar. Die häufigen Zweifel, ob und wie die Bestimmungen des die Tagegelder und Reise kosten der Civilstaatsdiener regelnden Gesetzes im einzelnen Falle anzuwenden, haben Er läuterungen und Entscheidungen notwendig gemacht, die aber nur in den wenigsten Fällen zur allgemeinen Kenntnis gelangt sind. Der Verfasser sammelte und ordnete diese Entscheidungen u. s. w. systematisch und unternahm deren Lösung selbst, wo ihm bisher noch nicht zum Austrag gebrachte Zweifelsfragen aufstieben. Das Werk eignet sich ebenso für Civil staatsdiener, wie für die übrigen Staats beamten, auf die die Wirksamkeit des Ge setzes erstreckt worden ist, ferner für diejenigen Personen, die nur zeitweilig im öffentlichen Interesse thätig werden, wie die Mitglieder des Landtages, der Synode, der verschie denen Ausschüsse, für die Sachverständigen, Schöffen, Geschworenen, die Rechtsan wälte, Aerzte, Feldmesser u. s. w., endlich auch für die Reichsbeamte», soweit auf sie bezügliche Vorschriften beigefügt worden sind. Das ausführliche Sachregister und die Pläne von Dresden und Leipzig, die den für Berechnung der Fortkommensvergütung maß gebenden Umkreis ohne weiteres erkennen lassen, erleichtern die Benutzung des Werkes wesentlich. Wir bitten zu verlangen und den Interessenten zur Ansicht zu versenden. Dresden, im Mai 1895. Warnah L Lehmann, Kgl. Sächs. Hofbuchhändler. Verirr von Veit «k 60W. iii (M23217) srsobomt: koroMiog. Vsr26ie1ini8 äsr Niiitzraltz ä68 HrviL68 null 8611168 Voi'1ailä68. Von vr pdil. Lrivill 86lnil26. 8". 6eb. oa. 4 50 H. l'üi' unä Miirerakre»- «aMmls»'. IVir bitten 2v verlangen. bwiprig. Vvit L (loiltp.