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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.03.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-03-29
- Erscheinungsdatum
- 29.03.1906
- Sprache
- Deutsch
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3288 Nichtamtlicher Teil. 73, 29. März 1906. durchzuführen und den net-Biicherbezug dieser Firmen zu unter binden. Anderseits ist der Ausschluß eines Hauses, das im Jahre 1900 auf die schwarze Liste gesetzt wurde, auf das Ver sprechen hin, die Nst-book-Vorschriften fortan als bindend an zuerkennen, jetzt aufgehoben worden. Auf eine Denkschrift der acht größten Landkartenoerleger, die jetzt alle der Vereinigung der Lublisbors' Association angehören, entschied der Vorstand, mit Zustimmung der ^.ssooiateä Lookseliors, daß zu Net-Preisen heraus gegebene Karten jetzt den gleichen Verbindlichkeiten wie die Net- Bücher unterliegen sollen. Eine Deputation der Buchhändler ersuchte den Vorstand der Lublisbers' Association, betreffs der Annoncen des Times-8ook-6Iub Stellung zu nehmen, da diese geeignet wären, das Nst-book- Abkommen, das auch die Times unterzeichnet hätte, zu gefährden. Auf Ersuchen des Vorstands trat ein Ausschuß zusammen, der sich mit dem Leiter der Times in Verbindung setzte. DieKorrespondenz Hot im Handel zirkuliert; die Annoncen der Times sind einge stellt worden; man ist aber zu der Annahme gelangt, daß eine Übertretung nicht stattgefunden habe. Die Bedingungen, zu denen dem Timss-Look-Llub Bücher geliefert werden sollen, sind ebenfalls besprochen worden. Der Vorstand ist der Ansicht, daß die Erledigung dieser Frage nicht durch gemeinsames Vor gehen erledigt werden könne und dem Ermessen der einzelnen Verleger überlassen bleiben müsse. Man hat keinen Grund ge sehen, weshalb der Times als Sortiment kein Konto eröffnet werden sollte, dabei aber immer betont, daß in irgend welchen Abkommen der Unterschied zwischen einem Sortiment und einem Warenhaus aufrecht erhalten werden müßte. Die hauptsächlichen Leihbibliotheken haben ihre Bereitwilligkeit erlärt, net-Bücher nicht früher als sechs Monate nach Erscheinen antiquarisch zu ver kaufen. Der Times - Look - Olub will diese Regel aber nicht an erkennen und beharrt bei der Erklärung, daß er ein Buch als antiquarisch bezeichnet, wenn es von mehr als zwei Abonnenten benutzt worden ist und in einem Zustande zurückgegeben wird, in dem es nicht mehr als neu verkauft werden kann. — Es ist bedauerlich, daß die Lublisbers' Association hier kein bessres Resultat hat erzielen und erzwingen können, da die vage Erklärung des Timss-8ook-61ab jeder Willkür Raum läßt. — Die Lieferung von Schulbüchern usw. zu Vorzugspreisen hat auch diesmal den Vorstand der Lublisbers' Association beschäftigt. In acht Fällen haben Händler, die sowohl Bücher verlegen als auch Lehrmittel vertreiben, das Schulbücherabkommen unter zeichnet,- nach dem sie ihre Verlagsartikel nicht zu günstigeren Bedingungen als andre Firmen liefern dürfen. Der Vorstand hat ferner auch die Anstellung von Buchhändlern bei den in Frage kommenden Behörden befürwortet. Die Aufmerksamkeit der Mitglieder wird auf die Praxis mancher Konzertveranstalter gelenkt, die auf den Programmen nur den Text der Gesänge abdrucken. Da die Erlaubnis, ein Gedicht in Musik zu setzen, allgemein nur das Recht einschließt, dieses zugleich mit der musikalischen Begleitung abzudrucken, so sollten die Verleger nicht vergessen, daß Konzertoeranstalter und Musikverleger oft auch wünschen mögen, es apart zu veröffentlichen; das sollte dann aber immer besonders vereinbart werden. Nur wenige Fälle unerlaubten Nachdrucks sind zur Kenntnis des Vorstands gekommen, und nach den etngegangenen Berichten der Vertreter der Lublisbers' Association in den Kolonien zu urteilen, scheint es, daß dort jetzt weniger nichtautorisierte Aus gaben zirkulieren als früher. In der Übersicht werden dann noch einige englische und amerikanische verlagsrechtliche Entscheidungen und sonstige richter liche Urteile sowie interne Angelegenheiten behandelt, die hier aber kaum interessieren dürften. Bruno Conrad. * Zeitungsjubiläum. — Der -Rostocker Anzeiger», der von den Hofbuchdruckern Emil und Gustav Boldt unter dem Titel -Allgemeiner Rostocker Anzeiger- zunächst als Sonntagsblatt ins Leben gerufen wurde und am 3. April 1881 zum erstenmal erschienen ist, vollendet am 1. April d. I. das fünfundzwanzigste Jahr seines Bestehens. Er erscheint schon seit 1884 als großes tägliches Blatt und hat in der verhältnismäßig kurzen Zeit seiner Entwicklung die achtungswerte Auflage von 40 000 Exemplaren erreicht. Zum Jubeltagc hat der Verlag der Carl Boldt'schen Hof-Buchdruckerei in Rostock eine Festnummer herausgegeben, die einen Überblick über Mecklenburg und Rostock in den letzten fünfundzwanzig Jahren enthält. Im einzelnen ist die Geschichte des Landes und der Stadt behandelt, die Entwicklung der Rostocker Universität und Navigationsschule, das Stadttheater, das seit 1786 besteht, die Umgebung, das Rostocker Schulwesen, die nieder deutsche Literatur. Ein Schlußartikel, dem als Illustrationen An sichten des Geschäftshauses und einiger Arbeitsräume eingefügt sind, gibt eine Übersicht der Entwicklung des Blattes, das jetzt an erster Stelle in Mecklenburg steht. "Verlegung des Reformationsfestcs aufSonntag in der Provinz Hannover. — Der Deutsche Reichsanzeiger Nr. 73 vom 26. März veröffentlicht das Kirchengesetz betreffend die jährliche Reformationsfeier in der evangelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover, vom 10. März 1906. H 1 dieses Gesetzes lautet: -Die gemeinsame jährliche Feier des Reformationsfestes soll in allen evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden der Pro vinz Hannover am 31. Oktober, sofern derselbe auf einen Sonn tag fällt, sonst an dem Sonntage stattfinden, welcher auf den 3l. Oktober folgt.« Im Anschluß an diese Kundmachung folgt in derselben Num mer des Deutschen Reichsanzeigers die Königliche Verordnung vom 12. März 1906, die das vorstehende Kirchengesetz mit dem l. April 1906 in Kraft setzt. * Preisausschreiben. — Die Gesellschaft für rheinische Ge schichtswissenschaft setzt aus der Mevissen-Stiftung auf die Lösung folgender Aufgaben Preise aus: 1. für eine -Geschichte des Kölner Stapels-, 2. für eine Arbeit -Die rheinische Presse unter französischer Herrschaft-, für jede dieser beiden Arbeiten einen Preis von 2000 ^!; ferner für die Bearbeitung des Themas -Die Glasmalerei in den Rheinlanden vom 13. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts- einen Preis von 3000 Bewerbungsschriften sind bis zum 1. Juli 1908 an Archivdirektor Professor vr. Hansen in Köln einzusenden. Verlängerung der Schutzfrist für Werke der Ton kunst. — Wie bekannt sein dürfte, sind nach den jetzt geltenden Bestimmungen im Deutschen Reich die Werke der Tonkunst ebenso wie die Werke der Literatur 30 Jahre nach dem Tode des Ver fassers geschützt, von da an aber freigegeben. Auf diese Weise werden im Jahre 1914 die Werke Richard Wagners frei. Als vor sechs Jahren das Gesetz im Reichstag zur Debatte stand, war bereits eine starke Strömung vorhanden, die Schutzfrist für Werke der Tonkunst auf 50 Jahre zu bemessen, und es wurde speziell auf Bayreuth exemplifiziert. Im wesentlichen war es dem Ein greifen Eugen Richters zuzuschreiben, der sich auf das schärfste gegen die »lex Losima» wandte, daß auch für Werke der Tonkunst die Schutzfrist aus 30 Jahre beschränkt blieb. Nun ist, wie dem -B. T.« (Berliner s?j, Bayreuther Tagblatt s?j. Red.) von unter richteter Seite mitgeteilt wird, aus Anlaß des Todes von Eugen Richter die Angelegenheit aufs neue in Fluß gebracht worden, denn man glaubt, jetzt eine so scharfe Gegnerschaft im Reichstag nicht zu finden. Es ist den Beteiligten gelungen, den Reichskanzler für die Sache zu interessieren, und nunmehr ergeht eine offizielle Anfrage zum Zweck der Meinungsäußerung an die Genossenschaft der deutschen Tonsetzer. Wie verlautet, soll sich die Genoffenschaft unter Leitung von Fritz Rösch dieser Tage mit der Angelegenheit beschäftigen. Wie ihr Votum ausfallen wird, kann nicht zweifelhaft sein, da doch die Tonsetzer das größte Interesse an einer Aus dehnung der Schutzfrist haben, die nach dem neuen Plan nicht nur auf 50 Jahre, sondern sogar auf 60 Jahre ausgedehnt werden soll. (Leipziger Tageblatt.) Eine kostbare Erwerbung für die Berliner König liche Bibliothek. — Aus Wien wird der Nationalzeitung (Berlin) geschrieben: Hier fand in den letzten Tagen die Ver steigerung der kostbaren Sammlung von Manuskripten, Holz schnittwerken, Miniaturen und andern bibliographischen Kostbar keiten des Hofrats Gustav Ritter von Emich statt, die in den Räumen des Antiquariats von Gilhofer L Ranschburg eine zahlreiche Corona versammelte. Eine der größten Kost barkeiten, vier Blätter aus dem von Johann Gutenberg zwischen 1447 und 1457 gedruckten Donat, -äs ooto xartibus
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