Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.03.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-03-29
- Erscheinungsdatum
- 29.03.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060329
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190603298
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060329
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-03
- Tag1906-03-29
- Monat1906-03
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 73, 29. März 1906. Nichtamtlicher Teil. 3287 Es ist in der Tat bedauerlich, konstatieren zu müssen, daß, während in Deutschland die Gesamtheit der urheberrecht lichen Befugnisse den amerikanischen Staatsangehörigen aus nahmslos ebenso zusteht wie den deutschen Staatsangehörigen, man in Amerika vermittelst gekünstelter Unterscheidungen und Auslegungen die ohnehin nach keiner Richtung hin zu über schätzende Tragweite des amerikanischen Urheberrechtsgesetzes noch mit Rücksicht auf die deutschen Verleger einschränkt. Es darf doch wohl erwartet werden, daß die Verwahrung gegen diese Praxis seitens des Auswärtigen Amts nach haltig unterstützt werde und daß auch in den übrigen Staaten, auf die das Gesetz von 1905 Anwendung findet, die Organisationen des Schrifttums und des Buchhandels darüber keinen Zweifel lassen, daß sie mit einer solchen Handhabung des Gesetzes nicht einverstanden sind. Denn ebenso, wie man dem deutschen Verleger eines österreichischen Autors die Eintragung versagt, wird man diese auch dem französischen Verleger eines russischen Autors versagen müssen. Lle§§'8 Directory ok kooksellei^ 1906. 8vo. 464 8. 6 sb. not. (I-sipriA, O. Uscksls r.) Nach dem üblichen mehrjährigen Abstande ist jetzt in der siebenten, ergänzten und erweiterten Ausgabe das englische Buchhändler-Adreßbuch wieder erschienen: lös International Directory ok LooüssIIsrs anä Liblio- piüls's Nanual IncIuäinA Inste ok tbg Lubiio Inbrariss, ok tüs V7orlä Lubiisbsrs, Look Oollsctors, I-sarnsä 8oeioti6s sock Ivstitutioiis, Univsrsitios anä OollsAss; also LiblioArapüiss ok Look anä Likrarv OataloZuss Oonooräancss, Lookxlatss sto. stc. Läitsä äamss OlöAA. Des Adressenmaterials wegen (das Werk enthält über 20 000 Namen) ist der »Ole^q« für alle Interessenten von großem Wert. Das Handbuch verzeichnet 3376 Buchhändler (Sortimenter) in England und Wales, 496 in Schottland und 143 in Irland; 246 Firmen in Kanada, 2076 in den Vereinigten Staaten, 424 in Zentral- und Südamerika, 2393 in Europa, 225 in Afrika, 205 in Asien, 485 in Australien rc. und 131 in Westindien. Es folgen 1775 Verleger des Ver einigten Königreichs, Kanadas und der Vereinigten Staaten, dann 4319 öffentliche Bibliotheken der Welt und 4533 ver schiedene andre Adressen. Die Auswahl der deutschen Buchhändler ist äußerst mangelhaft und willkürlich, die der englischen und amerikanischen zweifellos vollständiger und besser, und da die von den einzelnen Firmen als Spezialität betriebenen Zweige angegeben sind, so ist das Werk für die Propaganda verwendbar. Die Adressen der Büchersammler, der Fachschulen, der Universitäten und der nach Wissenschaften geordneten In stitute und Gesellschaften Englands und der Kolonien werden viele interessieren, und ebenso werden die eingestreuten Notizen über die in englischen Antiquariats- re. Katalogen häufig angewandten Abkürzungen, die Angaben über die englischen Bücherformate, die Münztabelle, die Auszüge aus den Verlagsvorschriften, die Büchermottos, die Exlibris- Bibliographie und sonstige Angaben Beifall finden. Den Schluß bildet ein Verzeichnis der englischen und amerikanischen Bücherkataloge und der Fachpresse, sowie der literarischen Zeitschriften. Auch das Ausland ist hier be dacht, aber so mangelhaft, daß man besser getan hätte, diesen Abschnitt fortzulassen. Die »LiblioZrapüis äs la Lranco« ist vertreten, ebenso die »Lilüioxraüa Lspsüola«, das »Zentralblatt für Bibliothekswesen« und das »Export- Journal«; das »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel« scheint man nicht zu kennen, und ebenso vermißt man die belgischen, holländischen, italienischen und sonstigen Biblio graphien. Es ist unverständlich, daß-der Herausgeber es nicht für nötig befunden hat die betreffenden Bogen dem Leipziger Vertreter zur Durchsicht und Ergänzung zu übermitteln Bruno Conrad. Kleine Mitteilungen. Handelsregister-Eintrag: Auf Blatt 11047 des Handelsregisters ist heute die Ge sellschaft Dresdner Gerichts-Zeitung Gesellschaft mit be schränkter Haftung mit dem Sitz in Dresden und weiter folgendes eingetragen worden: Der Gesellschaftsvertrag ist am 22. März 1906 abgeschlossen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, Herausgabe und Verbreitung einer im eignen Verlage erscheinenden Zeitung, die den Namen »Dresdner Gerichts-Zeitung» führen soll, der Betrieb eines Ver'agsgeschäfts, sowie die Herstellung und der Betrieb von Drucksachen aller Art. Das Stammkapital beträgt zwanzigtausend Mark. Zum Geschäftsführer ist bestellt der Kaufmann Emil Ernst Pötschke in Dresden. Aus dem Gesellschaftsvertrag wird noch bekannt gegeben, daß alle Bekanntmachungen der Gesellschaft durch den Dresdner An zeiger erfolgen. Dresden, am 24. März 1906. (gez.) König!. Amtsgericht, Abteilung III. (Leipz. Zeitung Nr. 70 v. 26. III. 06.) * Dänische Zolltarifentscheidung. — Kürzlich hatte das Zollamt in Kopenhagen Baedekers Reisebücher und das deutsche Reichskursbuch mit Zoll belegt, und zwar unter Berufung auf ein Tarifierungs-Rundschreiben des dänischen Generaldirektorats vom 9. Februar 1906, wonach -Preislisten» und -Gebrauchs anweisungen- nach Position 195 zu behandeln sind und einem Zoll von 16 Skilling — 33 Are für das Pfund unterliegen. Mit Recht wies eine Eingabe des dänischen Buchhändlervereins an die Ober-Zollbehörde darauf hin, daß weder Baedeker noch das Kursbuch als »Gebrauchsanweisungen- und »Preis listen» gelten könnten; auch sei der Sortimenter nicht im stande, sich für den Zoll schadlos zu halten, wenn er diese Bücher wie bisher zum Ladenpreis verkaufen solle, ja selbst dann nicht, wenn er die nach den Satzungen des Vereins für zoll pflichtige deutsche Sachen zulässige Erhöhung des Preises um 10 Öre auf 1 also (^ 1.— — Lr. 1.— gerechnet) eintreten lasse. — Darauf hat das Kopenhagener Oberzollinspektorat nun geantwortet, diese Art Bücher seien nach Position 22 des Zoll tarifs zu behandeln und demgemäß zollfrei; die irrtümlich er hobenen Zollgebühren würden zurückgezahlt werden. Eingabe und Antwort sind in -Koräisk LoAÜanälertiäcnäc» Nr. 12 ver öffentlicht. Tbs kudlisbcrs' Association ok Orcat Lritain anä Irslanä. — In der diesjährigen, wie üblich in Ltationsrs' Lall abgehaltenen Generalversammlung der kndlisüsrs' Association, die jetzt über 70 Firmen und Gesellschaften umfaßt und nahezu alle bedeutenden englischen Verlagshäuser einschließt, wurden gewohn heitsgemäß in einer Übersicht die Geschehnisse des Jahres dargelegt. Wir lesen, daß die Aufrechterhaltung der Vorschriften des zum Schutze des englischen Sortiments errichteten net-book-Systems*) auch im letzten Jahre viel Aufmerksamkeit beansprucht hat. Der Vorstand sowohl der kublisbers' Association als auch der Ttssociateck öooksellcrs hat sich wiederholt genötigt gesehen, an Schleuderer Warnungen ergehen zu lassen; es ist aber in keinem Falle nötig gewesen, die Maßregeln zur Sicherung des nst-book-übereinkommens *) »I4ct dooirs. werden bekanntlich nur mit begrenztem Rabatt lca. 16 U) an die Sortimenter geliefert, und diese dürfen beim Verkauf solcher -klst»-Bücher dem Publikum keinen Abzug bewilligen. 432*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder