Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- 10 .4, für Nichtmitglieder 20 — Beilagen werden nicht angenommen. örsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum de« Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 22. Leipzig, Sonnabend den 28. Januar. 1601. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Seiner in der letzten Hauptversammlung gegebenen Zusage entsprechend, hat der Unterzeichnete Vorstand sich von neuem in wiederholten eingehenden Beratungen mit der Kundenrabattfrage beschäftigt Diese Beratungen haben zu dem Beschlüsse geführt, die Verleger aufzusordcrn. den Vorstand in wirksamerer Weise als bisher in der Durchführung der Verkaussbestimmungen unserer Satzungen zu unterstützen. Zu diesem Zwecke unternahm cs der Vorstand, die Verleger Leipzigs. Berlins und Stuttgart? je zu einer Ver sammlung einzuladen und sie zu bitten, einer Erklärung zuzustimmen, dass in Zukunft solchen Firmen, die von der Be nutzung der Einrichtungen und Anstalten des Börsenvereins ausgeschlossen werden, entweder gar nicht oder nur zum Ladenpreise zu liefern sein solle. Nachdem diese Versammlungen sich zu unserer Freude einmütig auf unseren Standpunkt gestellt und dis nach stehenden sub abgcdruckten Resolutionen angenommen hatten, wurde an alle deutschen Verleger, die diese» Versamm lungen nicht angewohnt hatten, am 2. Dezember 1900 der nachstehende Aufruf versandt, der sine ausführliche Darstellung der ganzen Sachlage darbietet. ?. ?. Der Unterzeichnete Vorstand des Börsenvereins hält den Zeitpunkt für gekommen, in der Kundenrabattfrage von neuem den Beistand des Verlagsbuchhandels anzuruscn und ihm einen Vorschlag zu unterbreiten, der nach seiner Ansicht geeignet ist. den neuerdings immer lauter erschallenden Klagen aus den Kreisen des Sortiments zu begegnen. Fast möchte es überflüssig erscheinen, die Vorzüge der Organisation des deutschen Buchhandels hervor zuheben, und doch mutz es immer wieder gesagt werden, daß wir allen Grund haben, ängstlich darauf bedacht zu sein, diese Organisation und damit ein leistungsfähiges Provinzialsortiment zu erhalten. Sollte irgend jemand dessen hohen Wert für den ganzen deutschen Buchhandel bezweifeln, so möge er einen Blick nach dem Auslande werfen, wo man etwas Aehnliches nicht kennt, wo man aber anstaunt und bewundert, was wir besitzen, und wo man sich vergeblich bemüht. eS uns nachzumachen. Um aber die Leistungsfähigkeit des Provinzialsortiments, von der nicht zum wenigsten da? Gedeihen des Verlags abhängt. zu stützen und z» heben, ist es vor allem erforderlich, den Ladenpreis aufrecht zu erhalten, dessen Schutz denn auch zu den vornehmsten Aufgaben des Börsenvereins zählt. Begreiflicherweise richten sich in dieser Hinsicht aller Augen aus die Verleger, denn bei ihnen allein steht cs. durch ihren mächtigen Einfluß aus diesem Gebiete bessere Zustände herbeizuführen. Als der Börsenoerein seiner Zeit die Verleger einlud. sich unterschriftlich zu verpflichten, denjenigen Firmen, die von der Benutzung der Einrichtungen und Anstalten des Börsenvereins ausgeschlossen würden, gar nicht oder nur mit beschränktem Rabatt zu liefern, war man sich völlig klar darüber, daß durch die Bestimmung -mit beschränktem Rabatt» die Wirksamkeit dieser Verpflichtung ganz er heblich abgeschwächt wurde. Man glaubte aber im Hinblick aus eine rcichSgerichtliche Entscheidung nicht daraus verzichten zu können. Das Reichsgericht hatte sich nämlich dahin ausgesprochen, daß eine totale Lieferungssperre dem Betroffenen seinen Geschäftsbetrieb unmöglich mache und darum unzulässig sei. So anfechtbar nun dieses Urteil auch ist svgl. das beigesiigte Rechtsgutachten). man hatte dainit zu rechnen, und die leidige Folge war. daß die Verleger-Verpflichtung in ihrer Wirkung hinter den gehegten Erwartungen zurückblieb. Gering war diese Wirkung übrigens trotzdem nicht, denn eS ist doch bekanntlich in überaus AchtundsechzW-r Jahrgang. 10t