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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1902
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- Deutsch
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67V4 Nichtamtlicher Teil. 198. 27. August 1902. dcu Schluß zieht, daß eine fünfzehnjährige Schutzfrist für die Photographie über und über ausreichend ist, dem rhetorischen Fragesteller gegenüber, der nur ganz vage an ein sachlich ungebildetes Gefühl appelliert, unbedingt die tausendfach höhere Autorität. — Jene Phrasen würden weiter zwar wenig Wirkung haben, wären aber immerhin noch als gut gemeint zu respektieren, wenn wir noch im Jahre des Heils 1874 oder I87L ständen, wo es sich darum handelte, die juristisch-gelehrte Welt in Deutschland und die Regierungen erst davon zu überzeugen, daß die Photographie überhaupt eines Schutzes bedarf. Heute ist davon doch längst nicht inehr die Rede. Auch der Frage bedarf cs nicht mehr, warum ein Künstler die photographische Aufnahme, die vielleicht mit großem Geld- und Zeitaufwand und viel Intelligenz und Kunstfertigkeit bewerkstelligt ist, ohne weiteres soll nachzeichnen können. Das soll er ja auch nicht, nach der Anschauung aller derjenigen, die für die neue photographische Schutzgesetzgebung in Deutschland so nennenswert vorgearbeitet haben, daß sie überhaupt zu berücksichtigen sind. Daß es nach dem heutigen, geltenden Gesetze gestattet ist, konnte längst als einer der jenigen Punkte betrachtet werden, über deren Verbesserungs bedürftigkeit alle Welt einig ist, und der neue Entwurf geht durch Beseitigung der Beschränkung auf dis »mechanische» Nachbildung als verbotene über den Fehler der Vergangen heit zur Tagesordnung über. Nur auf Unkenntnis aber der Vorgänge und der technischen Notwendigkeiten kann es beruhen, wenn auch Röthlisberger noch es als ein »Lbsarämo» bezeichnet, daß man eine Photo graphie photographisch ans einen Holzstock übertragen und danach einen Holzschnitt anfertigen lassen kann. Absurd ist daran gar nichts. Wer nur ein wenig damit vertraut ist, wie wenig es für einen Holzschneider bedeutet, wenn er eine in photographischen Halbtönen gehaltene Zeichnung auf seinem Holzstock hat, daß dadurch gerade nur das bißchen Mühe zur Skizzierung der Konturen erspart, die eigentliche Arbeit des Holzschneiders, die möglichst wirksame Zerlegung der Töne in abwechselnd weiße und schwarze Partien — Striche und Punkte — aber womöglich erschwert wird, der wird mit diesem Schrecknisse nicht zu argumentieren wagen Allerdings aber wird auch diese Benutzung eines photo graphischen Originals von der Erlaubnis seines Urhebers abhängen, sobald, wie eben alle Welt einig ist, in dem zu künftigen photographischen Schutzgesetze die Photographie nicht nur gegen mechanische, sondern gegen Nachbildung überhaupt geschützt wird. Ich habe schon angedeutet, daß der Verfasser von dem hohen Standpunkte in Bezug auf den Kunstcharakter der Photographie, den man in der »Lssovistwn« speziell aus A. Davannes Betreiben gern einnimmt, herabgestiegen ist und nicht mehr auf Ansprüche aus diesem plaidiert, sondern empfiehlt, um dasselbe zu erreichen, was man in der Assoziation will, — wie er sagt — -aus praktischen Gründen-, die Gleichstellung der Photographie mit der Kunst — oder, wie er, um Widerspruch möglichst vorweg beiseite zu schieben, es ausdrllckt: die »Nebeneinanderstellung- der Photographie und der Kunst — zuzugestehen. Nun sind aber die Dinge dieser Welt nicht dazu da, um für die Juristen bequem eingerichtet zu werden, sondern die Juristen und was dazu gehört, also z. B. die Gesetz- gesetzgcbung, sind dazu da, für eine vernünftige Ordnung und Ordnungserhaltung in den Dingen der Welt zu sorgen. Giebt man also den Versuch einer theoretischen und sach lichen Durchdringung und Erkennung des Gegenstandes auf, und wird man so bescheiden, sich mit »praktischen» Gründen allein zu begnügen, so müssen diese praktischen Gründe doch wohl aus dem menschlichen Verkehr und nicht aus den An nehmlichkeiten der Gesetzgebung und der Rechtsprechung hcr- genommen werden. Dann aber giebt es keinen praktischen Gesichtspunkt, der für die Frage nach der Urheberrechts- ordnung auf dem Gebiete der Photographie wichtiger und unwidersprechlicher wäre, als der vorher von mir wieder nachdrücklich heroorgekehrte, daß bei der unübersehbaren Zahl der photographischen Urheber und der photographischen Werke darauf Rücksicht genommen werden muß, die Urheberrechts- Verhältnisse jedes einzelnen Werkes einigermaßen evident zu halten, wozu der erste und notwendigste Schritt der ist, keine Nachfrage nach persönlichen oder Lebensverhättnissen des Urhebers notwendig zu machen. Ich gestehe die Geschicklichkeit des Schachznges zu, nach dem die bisher mit Aufbietung aller Kräfte gehaltene Position des »Kunstcharakters» der Photographie gegenüber der ernst zu nehmenden Wissenschaft unhaltbar geworden ist, einen anscheinend plausiblen »Gedanken» unterzuschieben, mit dem man dem sachlich Unorientierten und in der Kritik eines Gedankenganges weniger Geübten unter einem anderen Rubrum das einleuchtend machen kann, was unter dem bis herigen Titel endgiltig als unmöglich erkannt worden ist. Aber es wird gestattet sein, nachdem es gelungen ist, die elftere Art der Argumentation gründlich und unrettbar ab zuweisen, auch die Unhaltbarkeit des an die Stelle Getretenen scharf hervorznheben und zu beweisen. Thatsächlich kommt Röthlisberger auch an dieser Stelle nicht darüber hinaus, für Mitleid mit dem unglücklichen Photographen zu plaidieren, der doch immerhin vor seiner Aufnahme, wenn diese selber auch ein rein mechanisch chemischer Vorgang ist, allerlei thun kann und in vielen Fällen wirklich thut, was in ähnlicher Weise auch bei der Arbeit des Künstlers geschieht. Er übersieht nur das Eine dabei, daß der Photograph in alledem gar nichts weiter zu sein pflegt, ja gar nichts weiter sein kann als ein Mensch von Geschmack. Denn das, was den Künstler zum Künstler macht, daß er über seinen Gegenstand Herr ist, daß er ans ihm machen kann, was er will — natürlich innerhalb der Schranken feiner individuellen Künstlerschaft, deren gleichen es im Umkreise der Photographie überhaupt nicht giebt —, das fehlt beim Photographen vollständig. Selbst das Schwerste, was Photographen leisten können, genreartige Bilder, setzt nichts weiter voraus, als ein leidliches Motiv der Gruppierung. Wenn aber die Personen, die zu der Gruppe gebraucht werden, in ihren Bewegungen und nun vollends gar im Ausdruck einigermaßen dem entsprechen, was in dem Grundgedanken des produzierenden Photo graphen liegt und gefordert wird, dann ist daran der Photo graph so gut wie ganz unschuldig, dann hat er eben Glück in der Auswahl seiner Personen gehabt, — das ist alles. Und man kontrolliere einmal mit ruhig prüfendem Blicke eine größere Anzahl derartiger Arbeiten, ob man nicht in allen mehr oder weniger dasjenige vermissen wird, was man in einer entsprechenden, vori Künstlerhand geschaffenen Dar stellung, selbst in einer recht mangelhaften, als das für den Eindruck Entscheidende, wenigstens als Andeutung finden würde. Der Beweis für die Richtigkeit dieser so dargestellten Sachlage ist leicht mit brutaler Unwiderstehlichkeit zu führen. Wir haben ungezählte dicke Bände, in denen die im Handel gehenden Reproduktionen von Kunstwerken aller Zeiten ver zeichnet stehen. Wo ist auch nur ein einziges photo graphisches »Originalkunstwerk-, von dem fünf Jahre nach seinem Bekanntwerden anders als gelegentlich einmal im engsten Fachkreise noch ein Mensch spricht, noch ein Mensch weiß?! Seines unvermutet wieder -aktuell» gewordenen Gegenstandes wegen wird allenfalls hie und da eins vorübergehend wieder aus der Vergessenheit gezogen! Und man analysiere genau die Bewunderung, die ganz hervor-
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