Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020827
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190208277
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19020827
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-08
- Tag1902-08-27
- Monat1902-08
- Jahr1902
-
6701
-
6702
-
6703
-
6704
-
6705
-
6706
-
6707
-
6708
-
6709
-
6710
-
6711
-
6712
-
6713
-
6714
-
6715
-
6716
-
6717
-
6718
-
6719
-
6720
-
6721
-
6722
-
6723
-
6724
-
6725
-
6726
-
6727
-
6728
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 198, 27. August 1902. Nichtamtlicher Teil. 6705 rageude Werke bei ihrem Auftreten finden: man wird darin neun Zehntel Verwunderung finden darüber, daß es mög lich gewesen ist, mit der Photographie so etwas zu erzeugen, — oder im allergünstigsten Falle zwei Drittel Anerkennung für rein und spezifisch künstlerische Vor- und Nacharbeit, die das gleichgiltige Bißchen photographischen Prozeß in die Mitte genommen hat. Der Verfasser argumentiert ferner mit einem der unzu reichendsten Mittel, die in diesen Dingen angewendet werden können, nämlich mit dem Vergleiche — der beiläufig unter Umständen auch noch angefochten werden könnte — zwischen dem Aufwande an geistiger Arbeit, der bei der Hervor bringung einer guten Photographie und beispielsweise eines Rnppiner Bilderbogens notwendig ist, und will daraus her- leiteu, daß der Photograph mindestens denselben Schutz brauche oder verdiene wie der Urheber des Ruppiner Bilder bogens. Nun habe ich noch niemals gehört, daß der Urheber des Ruppiner Bilderbogens, bezw. auch nur sein Rechtsnach folger, der bekannte Gustav Kühn in Neu-Ruppin, oder wer jetzt dessen Nachfolger geworden ist, einen Schutz für seine geistigen Errungenschaften bis 30 Jahre nach dem Tode in Anspruch genommen und für sein Wohlergehen notwendig erklärt hat. Diese Arten von geistigen Produkten gehören eben zu den mindestens 99 Prozent, für die die Existenz von Urheberrechten ungefähr so gleichgiltig ist wie die Frage, ob der Mars bewohnt ist. Jedenfalls aber muß man in urheberrechtlichen Dingen es ein für alle Male wissen, daß von Qualitäten keine Rede sein darf. Man kann Urheber rechtsgesetze machen, so viel und wie man will, und man kann Meisterwerke ersten Ranges doch nicht davor schlitzen, daß sie noch 50 oder selbst 100 Jahre nach dem Tode ihres Urhebers erst höchstens von einer kleinen Gemeinde gekannt werden, während ein Gassenhauer seinem Urheber unter Umständen sogar auf Jahrzehnte hinaus eine Quelle sehr lohnenden Erwerbes sein kann. Es ist daher auch vollkommen gleich giltig, ob ein mit Rücksicht auf die Natur der allgemeinen Verhältnisse und die spezifische Art der Dinge zugebilligter Schutz gelegentlich einem solchen Minimum von Produktion, wie ein Ruppiner Bilderbogen ist, zu gute kommt oder nicht. Kann der Schutz ihm einmal etwas nützen, nun, dann ist es gut. Daraus folgt aber nach anderen Richtungen nicht das Allermindeste. Wohl aber wäre — wenn man die Methode einmal zuließe — die Gegenfrage gegen Röthlisberger angebracht, ob wohl die geistige Potenz, die zur Hervorbringung selbst einer ganz ausgezeichneten Photographie erforderlich ist, größer sein muß als diejenige, die in einer unter Umständen weltumgestaltenden Erfindung verwertet wird! Diese Frage hätte u. a. schon den verblüffenden Vorzug vor der Röthlis- bergerschen, daß sie relativ gleiche Dinge — d. h. Quali täten — mit einander vergleicht und nicht durch paradoxe Zusammenstellungen das Urteil verwirrt und die Besonnen heit stört. Und auch Patente, selbst für die wichtigsten Er findungen, geben bekanntlich keinen längeren Schutz als deu auf 15 Jahre; und bis jetzt habe ich noch niemals ge hört, daß irgend jemand dafür eingetreten wäre, einen womöglich »unverlöschlichen« Patentschutz für Erfindungen zu gewähren! (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Gabelsberger-Stenographie. — Bekanntlich hat der VH. Deutsche Stenographentag, der im Anfang dieses Monats in Berlin getagt hat. eine teilweise Aenderung des Gabelsberger- schen Stenographie-Systems beschlossen. Gegenüber ungenauen Berichten in der Tagespresse und daraus abgeleiteten unhaltbaren Befürchtungen stellt ein Berichterstatter in der Beilage zur -All gemeinen Zeitung- fest, daß die Systemänderungen, die der Ber liner Stenographentag beschlossen hat, die Grundlagen des Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. KS. Jahrgang. Systems überhaupt gar nicht berühren. Sie bewegen sich in der Richtung, daß die Erlernung der Kurzschrift erleichtert, zugleich aber durch eine Erweiterung der Kürzungsmöglichkeiten die praktische Kürze der Schrift erhöht wird. Die Kontinuität der Entwickelung des Gabelsbergerschcn Systems wird durch die Aendcrungen nicht im eringsten gestört. Der Unterschied zwischen der neuen Gestalt es Systems und der alten ist nicht größer als etwa der zwischen der neuen und der alten Schulorthographie. Wer die alte Schreib weise gelernt hat, kann ohne Mühe die neue Schrift lesen, und umgekehrt. Selbst wenn also, wie hier und da behauptet wird, eine kleine Minderheit sich nicht sollte entschließen können, die neue Schriftform in Zukunft zu propagieren, so wäre man trotzdem noch nicht berechtigt, von einem Schisma der Schule zu sprechen. Davon kann um so weniger die Rede sein, als die Regierungen derjenigen deutschen Einzelstaaten, in denen die Gabelsberbersche Stenographie von amtswegen in der Schule gelehrt wird, nämlich Bayern, Sachsen, Württemberg, Sachsen-Weimar, Sachsen-Coburg- Gotha und Oldenburg, fortan zweifellos die den Beschlüssen des Stenographentages entsprechende Schriftform annehmen werden. Buchhändlerisches Warenzeichen. (Berichtigung.) — Zu der Zusammenstellung von eingetragenen buchhändlerischcn Warenzeichen (Verlagszeichen) in Nr. 175 d. Bl., Seite 6068, sei berichtigend nachgetragen, daß das Verlagszeichen der Firma Georg Lang in Leipzig nicht einen -Globus und einige Bücher-, sondern eine Wandkarte und einige Bücher zur Anschauung bringt. Touristen-Versammlung. — Ein -Deutscher Touristen tag- soll am 13. September d. I. in Stuttgart abgehaltcn werden. Der Centralausschuß des Verbandes deutscher Touristen vereine in Straßburg ließ hierzu Einladung ergehen mit dem Hinweis darauf, daß die Bearbeitung eines deutschen Wander buches beschlossen und die einheitliche Bezeichnung deutscher Haupt-Wanderlinien beraten, auch die Frage der Haftpflicht versicherung für Anlagen der Vereine erörtert werden soll. Literarische Seltenheit. — Im Besitze des kürzlich ver storbenen Prinzen Georg von Preußen befand sich, wie der -Nationalztg.- berichtet wird, eine litterarische Sehenswürdigkeit, die dem Prinzen viel Freude machte, nämlich ein Exemplar der ersten Ausgabe von Goethes -Die Leiden des jungen Werthers- (Leipzig 1774, Weygand). Das Exemplar war in Leder gebunden und hatte als Besonderheit ein in Wasserfarben gemaltes Bildnis des unglücklichen Carl Wilhelm Jerusalem, des Werthervorbildes, dem Titel vorgeheftet. Das Exemplar stammte, wie der Prinz, der es gern zeigte, versicherte, aus dem Besitz einer Wetzlarer Familie. Galerien für moderne Kunst in Prag und Wien. — Die -Wiener Zeitung- Nr. 195 vom 24. August 1902 bringt an amtlicher Stelle die nachfolgende ministerielle Bekanntmachung: -Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 6. August d. I. den Entwurf eines Stiftbrieses für die Errichtung einer modernen Galerie für das Königreich Böhmen in der königlichen Hauptstadt Prag allergnädigst zu ge nehmigen und die nunmehr erforderlichen weiteren Maßnahmen huldoollst anzuordnen geruht. -Gleichzeitig haben Seine k. und k. Apostolische Majestät den Geheimen Rat Johann Grafen Harrach zum Präsidenten, den Minister außer Dienst, Geheimen Rat vr. Joseph Maria Baern- reither zum Vicepräsidenten, den Reichsrats-Abgeordneten vr. Karl KramLt zum Präsidenten der böhmischen Sektion und den Universitätsprofessor vr. Friedrich Freiherrn von Wieser zum Präsidenten der deutschen Sektion des für diese Galerie zu errich tenden Kuratoriums allergnädigst zu ernennen geruht. (gez.) Koerber m. p. (gez.) Härtel w. p.« Im nichtamtlichen Teil derselben Nummer der -Wiener Zei tung. wird folgendes mitgeteilt: -Die vorliegende -Wiener Zeitung- veröffentlicht im amtlichen Teile eine Allerhöchste Entschließung vom 6. d. M. betreffend die Errichtung einer modernen Galerie für das Königreich Böhmen. -In dem Allerhöchsten Handschreiben vom 13. April 19«U, in welchem dieser großherzige Akt seinen ersten formellen Ausdruck fand, hat der Monarch der Erwartung Raum gegeben, daß solche moderne Galerien auch in anderen Kunstcentren der Monarchie ent stehen würden. Dieser von Allerhöchster Stelle gegebene Impuls mußte speziell in Wien eine ganz besondere Wirkung ausüben, weil gerade hier der Boden schon seit langem vorbereitet war. Es wird sicherlich mit lebhafter Genugtuung begrüßt werden, daß das dringende Bedürfnis nach einer geeigneten Stätte für die 882
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht