148, SV. Juni 1S0S. Nichtamtlicher Teil. 5153 Aailre. 8. 6 ^llc. Eben dasselbe in deutscher Sprache. 4 Mk. 8 ßl. Lieder mit Figuren. 8. Gotha 1760. 1 Mk. 8 ßl. 2 ^Theile, mit^ Kupfern, gr. 8^ Halle 1760. 4 Mk. 12 ßl. 19 Bogen, nebst einem Titel-Kupfer Das Exemplar auf Druckpapier kostet 18 ßl., auf Holländisches Schreibpapier aber^28 ßl. ^Die Auswärtigen aber werden er- Eben dieselbe ist auch bey der Verlegerinn dieser Zeitung im Deutschen zu haben für 8 ßl. Leipzig. Im der Weidmännischen Handlung wird mit aller und herausgegeben von I. I. Rousseau. 6 Theile aus dem Französischen übersetzt. Ferner D. G. Bensons paraphrastische Erklärung und Anmer kungen über einige Bücher neuen Testaments. Aus dem Englischen übersetzt, und mit dem Leben des Verfassers vermehret, wie auch mit einer Vorrede begleitet von A. F. W. Sack. 2 Theile, 40. G-f-Achte ^d- Gr"fi Delli ^Fieldi 's Sch ^ester, Vielfach finden mir auch die damals noch große Bedeutung habenden -Moralischen Wochenscbriften« angezeigt, die sehr beliebt waren und von denen das Erscheinen eines neuen Stücks ein Er eignis für die literarische Welt war. Diese Wochenschriften erschie nen für Männlein, Weiblein, wie für Kinder und trugen die Stück ausgegeben, und auf allen ^ost-Ämtern zu l)aben. Ben sel. Georg Christian Grunds Wittwe und Adam Hein rich Holle in Leipzig zu haben: -Freymüthige Briefe über die land« Erstes Stück. Kostet 6 ßl. ^ ß sch In Bohns Buchhandlung, in der St. Johannis Kirche, ist zu haben: Der Nordische Aufseher; herausgegeben von T. A. Cramer. Zmeyter Band. 64 Stücke. Kostet 6 Mk. Von dein wöchentlichen musikalischen Zeitvertreib, welcher bey Joh. Gottlob Immanuel Breitkopf zu Leipzig herauskommt, wird bey der Grundschen Zeitungs-Expedition das 14te Stück ausgcgeben. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. In Hamburg, in Garnsens Zeitungsbude bei der Heil. Geist Kirche sind noch einige Exemplare von der beliebten Staats schrift: -Der Herr und der Diener für 16 Lßl. zu haben. Auf dem Comtoir der König!. Dänischen und Schleswig- Holsteinischen fahrenden Post in Hamburg, desgleichen in der priveligirten Heußischen Buchdruckerey zu Altona, wie nicht weniger auf allen übrigen Postämtern und in allen großen Buchläden Deutschlands wird ausgegeben: Neues gemeinnütziges Magazin für die Freunde der nützlichen und schönen Wissen schaften. Auf das Jahr 1760 Januarius Diese Monatsschrift, die fast nach Art des berühmten Gentlemen's Magazin ein gerichtet ist, und^ ivelche, wie der Titel verspricht, gemeinnützig werden. ^Das Stück kostet 12 Schilling Lübtsch. ^ (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Verlagsrecht. (Nachdruck verboten.) — Die Auslegung des ß 2 des neuen Acrlagsrechtsgesetzes vom 19. Juni 1901 beschäftigte bekanntlich das Gericht in dem Prozeß, den die Schriftstellerin Bertha Vehrens (W. Heimburg) gegen I. M. Gebhardt's Verlag in Leipzig angestrengt hatte. Es handelte werden dürfen? Die deshalb angestrengte Klage^ ist abgewiesen worden. In letzter Instanz hatte sich das Reichsgericht mit dieser Sache zu beschäftigen; wir berichteten darüber in Nr. 120 d. Bl. Es wird von Interesse sein, die Gründe des höchsten Gerichtshofs in dieser Sache zu hören. Diese lauten: »Die Revision der Klägerin erweist sich nicht als begründet. -Es kann nach der Entstehungsgeschichte des Reichsgesetzes vom 19. Juni 1901 über das Verlagsrecht nicht zweifelhaft sein, daß dieses Gesetz kein wesentlich neues Recht schaffen, der Geflogenheiten des Verlagsgewerbes gewohnheitsmäßig sich gestaltet und durch Wissenschaft und Rechtsprechung weiter ausgebildet hatte, im Anschluß an das Gesetz vom 19. Juni 1901 über das Urheberrecht an Werken der Literatur und Ton punkt aus wurden nach ^der Festsetzung des 8 1 über den wesentlichen Inhalt des Verlagsvertrags in den tzß 2 ff. Be stimmungen getroffen einerseits über die Beschränkungen der wie sie sich aus dem übertragnen Verlagsrecht ergeben' Diese Bestimmungen sind, wie bei den Beratungen des Gesetzes wiederholt^ hervorgehobeii worden ist, ^ dispositioer, N« irrig, wenn die Revision geltend macht, die Bestimmung des Absatz 3 § 2 sei zwingendes Recht; das ist sie nicht, wie die 683