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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.06.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-06-10
- Erscheinungsdatum
- 10.06.1903
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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giltig ist, wird es mit Freude begrüßen, daß endlich einmal Stimmen laut werden, die ihrem Ekel Luft machen. Denn wahr lich, des Unrats wird es allmählich zu viel! Niemand, wenn irgend er in der Lage ist, sollte versäumen, hier sein Tröpflein in Stellten wir aber nur erst einmal Beobachtungen an verschiednen Orten, auf verschiednen Gebieten an, so sähen wir bald mit Schrecken, daß wir es nicht bloß mit Einzelheiten zu tun haben, sojide^n daß ^es^sii^ um eine allgemeine ^^cheinung Handel^ größten und verkehrsreichsten ' Buchhandlungen Berlins die beste Gelegenheit gehabt, das Publikum und seine Bedürfnisse zu studieren. Hier, zwischen Regalen und Bücherschränken, wo ich kommen un^ ^gehen sah, hier ist es mir klar geworden, wie weit die Verderbnis schon reicht. Es ist beschämend und nieder schmetternd. einer einzigen Buchhandlung ist nichts allgemeines bewiesen.« Zunächst ist es natürlich, daß, wer mit Büchern zu tun hat, auch die Schauläden und Angebote andrer Buchhandlungen stets im Auge behält und, w^nn^er dorthin kommt, das dortige Publikum eine bedenkliche Neigung zur Lektüre^der Bücher über Flagellan tismus, Körperstrafen, Stock- und Peitschenzucht und Folterstrafen. Es ist unglaublich, was für einen breiten Raum heutzutage diese Dinge auf dem Büchertasche einnehmen und wie sie mehr und allein vom Vertriebe solcher Bücher! Die »Wissenschaftlichkeit«, die sie nicht genug betonen können, ist nicht allzu stichhaltig. Man werfe einen Blick hinein, und man wird sich leicht überzeugen, allem dieser neuen Bücher mit altern aus demselben Gelnete wird rasch lehren, daß die Wissenschaftlichkeit auf der Seite dieser ist, obwohl sie sie nicht betonen. Zugleich mit diesen Büchern aber schreckend, wie sich die Literatur des Homosexuellen, unter der gleißnerischen Maske der Wissenschaftlichkeit, in den letzten Zeiten ans Licht drängte. Selbst die Großen verschont man nicht, wenn es gilt, irgendwo Krankheit oder Unreinlichkeit zu wittern. Wie oft las ich nicht die Namen Richard Wagners oder Goethes auf den Titelblättern verdächtiger Bücher! Ist es soweit gekommen, daß selbst der Gesundeste nicht mehr sicher ist, von den Ungesunden für ihresgleichen gehalten zu werden? Aber eben hier liegt's: Hieltcn^die^e ProbuimeschnüMer nicht einen jeden^für ihresgleichen^ Sprache, die uns, Gott sei Dank, noch immer in^den Stand setzt, das Zotige zotig, das Kranke krank und das Ekelhafte ekelhaft zu nennen! Treten wir, selbst auf die Gefahr hin gelegentlich einmal ungerecht zu sein, allen zweideutigen und fauligen Schriften mit offnem Spott oder Abscheu entgegen. Lassen wir uns auch nicht durch Wissenschaftlichkeit oder gar Menschen freundlichkeit irre machen. Was echt ist und wahr, wird be stehen. Damit es aber erkannt werde, muß zunächst einmal gründlich vom Erdboden zu vertilgen; aber es soll wenigstens in den Hintergrund gezwängt werden, damit es nicht auf Schritt und Tritt den Feinern verletze und nicht den Gesunden anstecke. Was nutzt es, daß man ins Schaufenster der Buchhandlungen schreiende Plakate hängt, worauf eine ,neue Renaissance* und eine ,neue Weltanschauung* verheißen werden, wenn sich hinter diesen Pla katen Unrat, Unzucht und Krankheit häufen und sich unerträglich Börsenblatt fttr den deutschen Buchhandel. 70. Jahrqanq. breit machen? Eine neue Renaissance brauchen wir nicht, aber eine neue Gesundheit. So gleichen wir samt unfern Buchhand lungen nur den übertünchten Gräbern, die auswendig hübsch scheinen, aber inwendig sind sic voller Totenbeine und alles Un flats. Walther König.» Geschäftsjubiläum. — Es sei daran erinnert, daß die Creutz'sche Buchhandlung in Magdeburg am 11. Juni 1778 ge gründet worden ist, diese angesehene Handlung nunmehr also 125 Jahre besteht. Der jetzige Inhaber, Herr Max Kretschmarin, seit 1883 neben seinem Vater Teilhaber der Handlung, ist seit dem I. April 1899 alleiniger Inhaber. Gründer des Geschäfts war Johann Adam Creutz aus Halle a. S. Sein Geschäft war damals Carl Gottfried Kretschmann. Diesem folgte am 19-^Mär^ 1850 einem arbeits- und erfolggesegneten Berufsleben zur wohlver dienten Ruhe zurückzog. Wir wissen nicht, ob der erneut bevor stehende Ehrentag des alten Hauses zu einer Feier Anlaß geben dem Johannisfest, ^den 28. Juni 1903, vormittags 11 Uhr,^ im Nachtrag und Übcrsich?; mit zahlreichen Lichtdrucktafeln) wird in der Versammlung ausgegeben und den Mitgliedern der Gesell schaft alsbald danach zugeschickt werden. Die Schriften der Gesell schaft werden nur an deren Mitglieder abgegeben. (Jahres beitrag 10 Geldsuchenden Geld auf Hypotheken, Schuldscheine, Erbschaften rc. in Aussicht stellte. Interessenten sandte er hierauf einen Katalog von Geldleuten zu, für den er 5—10 je nach der Höhe des gewünschten Darlehens, berechnete, und überließ es den Vetreffen- oen, sich an einen dieser Kapitalisten um Geld zu wenden, un bekümmert darum, ob sie solches erhielten oder nicht. — Im Sommer v. I. erging nun gegen ihn ein Strafbefehl auf Grund des § 14 Abs. 1 der N.-G.-O. mit 8 148 Abs. 1 Z. 1, da er ein Geschäft (Geldvermittlung und Auskunftserteilung über Ver- ,,Hab., ^ B,- Z 448 I Z. 4^ der R.-G.-O. in Frage komme. Das Landgericht Geldvermittlungsgeschäft betrieben habe, ohne hiervon eine An zeige nach § 35 Abs. 6 d. N.-G.-O. der zuständigen Behörde zu er statten, sei der Tatbestand einer Übertretung nach § 148/1 Ziff. 4 gegeben; es sei aber auch der Tatbestand einer bertretung nach 8 148 Ziff. 1 erfüllt, da er es unterlassen habe, den Beginn des selbst ständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes der zustehenden Be- beiin Obersten ^Landesgericht ein mit der Begründung, daß seine Tätigkeit nicht als Darlehens Vermittlung, sondern als Aus übung des Selbstverlagsgeschäfts anzusehen sei. Staats anwalt Griesmeyer am Obersten Landesgericht hielt die Re vision für begründet, jedoch aus einem andern Gesichtspunkt als dem in der Revision des Angeklagten geltend gemachten. Das Landgericht habe die Bestimmung des 8 1^8 2lbs. 2 N.-G.-O. übersehen, wonach die Strafe ausgeschlossen bleibe, wenn die strafbare Handlung zugleich eine Zuwiderhandlung 611
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