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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-06-18
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030618
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^ 138 18, Juni ISV8. Nichtamtlicher Teil, 1885 predigt und — zu führen versucht wird, kann nur dazu dienen, auf letztere verstimmend zu wirken und sie den Wünschen der Gehilfenschaft weniger geneigt zu machen. Der in Berlin erfolgten Gründung des »Bundes der Kaufleute- glaubten wir nicht teilnahmlos gegenüber stehen zu sollen. Wenn auch der deutsche Buchhandel gewiß durchaus seine eigne Organisation besitzt, und wenn ihn in vielfacher Hinsicht nur ein verhältnismäßig loses Band mit dem Kaufmannsstande verknüpft, so meinten wir doch, daß immerhin genügend große gemeinsame Interessen vor handen sind, um die Gründung dieses Bundes mit Freude zu begrüßen. Im Auftrag des Vorstands nahmen zwei seiner Mitglieder (Herr vr, Haendcke und der Bericht erstatter) an der in Berlin stattgehabten konstituierenden Ver sammlung teil. Die dankenswerten Bemühungen des Börsenvereins vorstands, weitere Unterschriften für die sogenannte »Ver legererklärung- zu erlangen, haben wir tunlichst zu unter stützen gesucht. Wir richteten dementsprechend ein »Rund schreiben» an die betreffenden Verleger-Mitglieder unsers Verbands und hatten die Befriedigung, von fast sämtlichen Adressaten die erbetene Unterschrift zu empfangen. Dieses unser Vorgehen fand die besondre Zustimmung des Börsen vereinsvorstands, der uns bat, unser bezügliches Rundschreiben zur Kenntnis der Vorstände der übrigen Kreis- und Orts vereine zu bringen; diesem Wunsch ist unserseits gern und unverzüglich entsprochen worden. Auch im vergangnen Jahr blieb uns die Beschäftigung mit einer großen Anzahl von Schleudereifällen nicht erspart. Es ist uns jedoch auf Grund der verschärften Bestimmungen unsrer »Verkehrsordnung» in allen Fällen möglich gewesen, erfolgreich einzugreifen und die Schuldigen zur vollen Unterwerfung unter unsre Satzungen zu zwingen. Hierbei haben wir mehrfach die Mithilfe des Börsenvereins vorstands und der Herren Kommissionäre der Beklagten erbitten müssen, die uns allenthalben bereitwilligst gewährt wurde. Der Vorstand glaubt im Sinn der Versammlung zu handeln, wenn er für die chm zu teil gewordne Unter stützung auch an dieser Stelle seinen lebhaften Dank ausspricht. Anläßlich der Neubearbeitung der »Satzungen- des Ver eins der Deutschen Musikalienhändler schlugen wir dessen Vorstand die Einschaltung des nachstehenden Passus in die Satzungen vor: »Wer den Musikalienhandel als Nebenzweig einer Sortimentsbuchhandlung betreibt, kann nur ausgenommen werden, wenn er zuvor die Mitgliedschaft seines buchhändlerischen Kreis- oder Ortsvereins Vereins erlangt hat-. Wir begründeten unfern Vorschlag damit, daß auch der »Deutsche Verlegerverein» die Einführung eines ähnlich lautenden, inhaltlich übereinstimmenden Passus in seine Satzungen für erforderlich gehalten habe und be merkten weiterhin: -Die Folge Ihrer, unsers Erachtens allzu liberalen Aufnahmebedingungen ist unter anderm die, daß Sortimentsbuchhändler, denen es aus gewissen Gründen in ihrem Orts- oder Kreisverein zu warm wird und die sich der Kontrolle ihrer Vorstände nach Möglichkeit zu entziehen bestreben, die andrerseits aber ihre mit pekuniären Vor teilen verknüpfte Mitgliedschaft des Börsenvereins nicht ent behren wollen, — sich einige Musikalien zulegen, um so dann aus Grund ihrer Eigenschaft als »Musikalienhändler - den Eintritt in den Verein der Deutschen Musikalienhändler zu bewirken; dann sind sie der Kontrolle der buchhändlerischen Vereinsorgane entzogen —, aber nach wie vor Mitglieder des Börsenvereins, Auf diese Weise wird die Macht der Kreis- und Ortsvereine geschwächt, ohne daß Ihrem Verein oder dem Börsenverein ein Nutzen erwüchse,- Der Vorstand des Vereins der Deutschen Musikalienhändler erklärte jedoch, daß er nicht in der Lage sei, unserm Vorschlag näher zu treten, da ein Eingehen auf unfern Wunsch »den Interessen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler nicht entsprechen würde,- Irgendwelche Begründung für diese Anschauung wurde nicht gegeben. Wir haben es nach Empfang dieser Antwort für richtig gehalten, die korporative Mitglied schaft unsers Verbands beim Verein der Deutschen Musikalienhändler zu kündigen. Der Wunsch, unfern Mitgliedern von den internen Vor kommnissen innerhalb unsers engern Verbands regelmäßig und tunlichst ausführlich Bericht zu erstatten, um auf diese Weise in steter Fühlung mit ihnen zu bleiben und ihr Inter esse für unsre Bestrebungen mehr und mehr zu erwecken, bezw, dasselbe ungeschmälert zu erhalten, — veranlaßte Ihren Vor stand, vierteljährlich erscheinende »Mitteilungen aus dem Buchhändlerverband für das Königreich Sachsen und dem Verein Dresdner Buchändler» heraus zugeben, von denen Sie inzwischen die ersten beiden Nummern empfangen haben; wir hoffen, daß deren Inhalt Ihnen nicht uninteressant gewesen ist und daß sich der Ge danke der Begründung unsrer -Mitteilungen- Ihrer Zu stimmung erfreut. Anläßlich der diesjährigen Neuwahlen für den Börsenvereins-Vorstand glaubte eine Anzahl unsrer Mitglieder, die Stellungnahme Ihres Vorstands zu diesen Wahlen nicht billigen zu sollen; diese Mitglieder hielten es selbst für angemessen, durch eine »Erklärung« im Börsen blatt von ihrer bezüglichen Anschauung der breiten Öffent lichkeit Kenntnis zu geben, Ihr Vorstand hat eine von ver- schiednen Mitgliedern hierzu beabsichtigte öffentliche Gegen demonstration nicht gutheißen können, vielmehr gebeten, eine solche zu unterlassen, — im übrigen aber im Börsenblatt mit kurzen Worten seinen Standpunkt dargelegt; heute ist ihm die erwünschte Gelegenheit gegeben zu erfahren, ob trotz der erwähnten Meinungsverschiedenheiten seine Geschäftsführung die Billigung der Hauptversammlung findet, Rudolf Heinze, Das Work -Mentor- als Warenzeichen. Anfrage des kaiserlichen Patentamts, Bom Kaiserlichen Patentamt zu Berlin ging der Redaktion d. Bl, die nachfolgende Anfrage zur Veröffentlichung zu: Beim Patentamt ist das Wort »Mentor- als Waren zeichen für Schreibvorlagen, Zeichenvorlagen, Schreibbücher, Zeichenbücher, Zeitschriften, Kataloge und Prospekte an gemeldet worden. Aus Anlaß dieser Anmeldung ist darüber zu ent scheiden, ob obiges Wort für die eine oder die andre der genannten Waren sich im freien und verhältnismäßig all gemeinen Gebrauch befindet und daher für diese als Frei zeichen zu gelten hat. Eine gefällige Auskunft über die etwaige tatsächliche Verwendung des Worts in den in Be tracht kommenden Verkehrslreisen wird vom Patentamt zu den Akten P, 3084/28 ergebenst erbeten. Insbesondre wird es sich darum handeln, 1, welche Firmen das Wort »Mentor» verwendet haben und noch verwenden, für welche Waren, seit wann, wie lange und in welchem ungefähren Umfange, 2, ob Sonderansprüche auf das Wort geltend gemacht sind, von wem, wann und mit welchem Erfolg, 3, ob die beteiligten Verkehrskreise in dem Wort den Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb oder aber eine allgemein übliche Warenkennzeichnung er blicken und seit wann. Die Entwicklung der Verhältnisse bis zum 12, März 1902 K4t«
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