Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-06-17
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030617
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190306171
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19030617
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1903
- Monat1903-06
- Tag1903-06-17
- Monat1903-06
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4808 Nichtamtlicher Teil. ^ 137, 17. Juni 1903. Vorwort und Inhaltsverzeichnis, das die Post für drei Pfennig in jedes Haus trägt, den Käufern von dem Er scheinen und dem Inhalt eines neuen Buchs Kunde geben und sie zum Abschluß des Kaufs bewegen kann. In demselben Sinne, das alte System der Ansichts sendungen durch bessern Ersatz überflüssig zu machen, wird vielleicht noch eine neue Einrichtung sich wirksam erweisen, die in jüngster Zeit auch in Deutschland sich einzubürgern be gonnen hat: das sind die neuen Volksbibliotheken und Lese hallen, die hoffentlich eine große Zukunft haben. Daß die intimere Bekanntschaft, die hier mit neuen Büchern vermittelt wird, gegenüber der höchst unzulänglichen der alten ge- schlossnen Ansichtsendung, den Trieb zum Bücherkaufen schwächen sollte, fürchte ich durchaus nicht; im Gegenteil, durch das Lesen eines guten Buchs wird der Trieb, es zu be sitzen, für den eignen Gebrauch oder zum Verschenken, aufs stärkste angeregt; das gilt für die wissenschaftliche wie für die schöne Literatur. Zugleich aber würde dem Käufer der Weg zu seiner Erwerbung gewiesen; denn die neuen Biblio theken werden sich doch nicht an die einheimischen Buchhand lungen binden, sie werden sich notwendig mit den Zentren in direkte Verbindung setzen, und ihnen wird man auch einen Rabatt nicht verweigern können. Vielleicht knüpft sich an diese Bibliotheken auch einmal ein rascher Absatz gelesener Exemplare; denn die Anschaffung vielverlangter neuer Bücher in mehreren Exemplaren wird sich für sie ebenso als eine Notwendigkeit erweisen, wie die Abgabe von Exemplaren, wenn die Nachfrage nachläßt. Buchhändlerische Privatunter- nehmungen weisen hier den Weg. Würde durch alles dies der Buchhandel den heutigen Verkehrsverhältnissen angepaßt, der Umsatz erweitert und be schleunigt, der Preis herabgesetzt, so wäre das ein allseitiger Gewinn, ein Gewinn für das Publikum, die Autoren und die Verleger, der durch das Eingehen einiger leistungs- und lebensunfähigen kleinen Sortimentsbuchhandlungen in kleinen Städten nicht zu teuer erkauft würde. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. § 184 Strafgesetzbuchs. (Nachdruck verboten.) — Bei einem Buchhändler in Magdeburg waren die im Verlag der Verlagsanstalt Pannonia in Budapest er schienenen Schriften -Sündige Liebe« und »Weibliche Nachtfalter« beschlagnahmt worden, weil sie als unzüchtig angesehen wurden. Da dem Buchhändler geglaubt wurde, daß er den unzüchtigen folgung. Das Landgericht Magdeburg hat aber am 15. De zember v. I. im objektiven Verfahren den Antrag des Staats anwalts auf Einziehung der Schriften abgelehnt und dabei folgendes ausgeführt: Die Schriften seien weder in ihrem Gesamt charakter noch in einzelnen in ihnen enthaltnen Stellen unzüchtig. Sie verfolgten nicht besondre wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke, sondern seien dazu bestimmt, zur leichten Unterhaltung zu dienen. Die erste Schrift sei nicht uninteressant geschrieben und habe in gewissem Sinn sogar pädagogischen Wert. Die zweite Schrift habe einen derartigen Wert nicht; sie berühre das erotische Gebiet schon in andrer Weise, man könne aber ebensowenig be haupten, daß sie sich mit der Beschreibung des außerehelichen Ge schlechtsverkehrs nur deshalb beschäftige, um die sexuellen Triebe anzuregen. Jenes Gebiet sei nur gewählt, um besondres Interesse beim Lesen zu erwecken und das Lesen des Buchs pikanter zu machen. Die nackte weibliche Person auf dem Titelblatt, von der Rückseite gesehen, sei nicht geeignet die Sinnlichkeit zu erregen. Was die Darstellungsweise der zweiten Schrift betreffe, so sei zuzugeben, daß sie da, wo sie das sexuelle Gebiet behandle, äußerst pikant gehalten sei und hart die Grenze des Erlaubten streife; aber sie überschreite diese Grenze niemals. Die Schriften seien deshalb nicht geeignet das Scham- und Sittlichkeitsgefühl normal an gelegter Personen in geschlechtlicher Beziehung zu verletzen und seien weder objektiv, noch nach dem Willen ihrer Verfasser als unzüchtig anzusehen. Die Revision des Staatsanwalts gegen das Urteil vom 15. Dezember wurde vom Neichsanwalt für begründet erachtet. Das Landgericht sei von unzutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgcgangen. Falsch sei es, in Gegensatz zu bringen die leichte Lektüre und die künstlerischen und wissenschaftlichen Schriften. Auf den Zweck, den die Verfasser verfolgten, komme es bei der Prüfung, ob eine Schrift gegen § 184 St.-G.-B. verstoße, überhaupt nicht an. Das Gericht hätte sich auf den Standpunkt des Lesers stellen müssen. Es komme lediglich darauf an, welche Wirkung ein Buch auf das Scham- und Sittlichkeitsgefühl eines normalen Menschen ausübe. Wollte man den Zweck des Verfassers ent scheidend sein lassen, dann hätte das Gericht prüfen müssen, ob die einzelnen Szenen in den Büchern diesem Zweck dienten. Das Reichsgericht hob am 15. d. M. das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Post. — Die »Deutsche Verkehrszeitung« beschäftigt sich mit einer Einrichtung, die sich bei Versendung von Postpaketen in großen Versandgeschäften mehr und mehr einbürgert. Um nämlich für Ausschreibung der Rechnungen und Begleitschreiben Zeit zu ewinnen und doch die Fertigmachung der Pakete nicht aufzu- alten, haben sich große Geschäfte gewöhnt, die Paket-Aufschrift in Form von Taschen aufzukleben und einstweilen offen zu lassen zum Zweck der schließlichen Einfügung der Schriftsachen, worauf dann die Zuklebung der Tasche erfolgt und das Paket postfertig ist. Auch mit Paketfahnen wird in derselben Weise verfahren. Wie die »Deutsche Verkehrszeitung« mitteilt, ist gegen diesen Gebrauch von Seiten der Post nichts einzuwenden, keil in Stoff wie in der Art ihrer Befestigung sind. Aufschrift taschen aus gewöhnlichem Papier, wie es zu Briefumschlägen ver wendet zu werden pflegt, gewähren keine ausreichende Sicherheit. Die Aufschrifttaschen müssen auch der ganzen Fläche nach fest auf geklebt und verschlossen werden, so daß die Aufschrift des Pakets eine glatte Fläche bildet. Paketaufschri^ten sowohl wie Paket druckte Angaben wie »Rechnung inliegend« oder -Die Rechnung befindet sich unter dieser Adresse« verstoßen gegen § 3 der Post ordnung und sind auf den Tafchen nicht gestattet. Derartige An gaben müssen im Bedarfsfall auf dem Abschnitt der Postpaket- Begleitadresse gemacht werden. Geschäftsschluß am Sonnabend. — Im Anschluß an die Bekanntmachung des »Vereins der Buchhändler zu Leipzig« in Nr. 123 des Börsenblatts vom 30. Mai 1903 teilt uns die Firma »Von Haus zu Haus« (Adolf Mahn) in Leipzig mit, daß auch sie während der Sommerzeit an Sonnabenden ihre Geschäftsräume um 5 Uhr schließe. »Novität«, Verein jüngerer Buchhändler, in Graz. — Der Verein jüngerer Buchhändler »Novität« in Graz hat in der Hauptversammlung vom 4. Juni d. I. seine ehemaligen lang jährigen Mitglieder Herren Eduard Frank und Alf ons Tippner in Anerkennung der Verdienste, die sie sich um den Herr Frank ist Vertrauensmanns-Stellvertreter des Kreises XVII (Österreich-Ungarn-Südkreis) des Allgemeinen Deutschen Buch handlungsgehilfen - Verbands. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Probeheft von Zierstücken aus der guten alten Zeit. Heraus gegeben von Breitkopf L Härtel in Leipzig. (Dritter Nach trag zur^ Buchzierrat. Mai 1903.) Groß-Quart. 12 S. ^ berichtet die Firma in einem Vorwort folgendes: In einem alten Schrank, der aus der frühern Heimstätte des alten Vuchdruckerhauses, dem »Goldenen Bären« mit in das neue Gebäude herübergewandcrt ist, haben sich, ver- menten aller Art wieder vorgefunden, deren Herstellung auf Johann Gottlob Immanuel Breitkopf zurückgeht. Es wurde festgestellt, daß diese Schmuckstücke bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts zurückgehcn; sie umfassen das späte Barock, das gesamte Rokoko und das aufblühende Empire, einen Stil, der in neuerer Zeit wieder große Würdigung findet. Jeder hier nicht nur Buchdrucker, sondern auch Verlagsbuchhändlcr und Liebhaber einer eigenartigen Buchausstattung auf das Probeheft aufmerksam gemacht. lloirrnilr. Xntiguariat8-Xatg.1oA k§r. 217 von 8. Oalvar^ L Oo. in öerlin kH 7. 8«. 70 8. 1306 Nrn. Lützowstraße 2. 8". 16 S.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder