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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.11.1897
- Strukturtyp
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- 1897-11-25
- Erscheinungsdatum
- 25.11.1897
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- Deutsch
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274, 25. November 1897. Nichtamtlicher Teil. 8811 Bezüglich der etwa notwendig werdenden neuen Auf lagen wurde in tz 12 des Vertrages der Verlagsfirma ein Vorzugsrecht eingeräumt und in § 13 des Vertrages weiter folgendes bestimmt: »Der Verfasser verpflichtet sich, ohne Genehmigung der Verlagshandlung weder eine neue Auflage des Werkes, so lange die Verlagshandlung noch im Besitze von Exem plaren der ersten Auflage ist, zu veranstalten, noch ein an Inhalt der Hauptsache nach gleiches Werk oder einen Aus zug aus demselben vor Ablauf von sechs Jahren nach dem Zeitpunkte des Erscheinens des »Akademischen Handbuchs für Studirende« zu veröffentlichen.« Wie sich später herausstellte, hatte Vestner von diesem seinem Werke schon vor Abschluß des Verlagsvertrags vom 20./22. Februar 1892 vier Auflagen unter dem Titel »Wie bewirbt man sich um Stipendien?« erscheinen lassen. Die von Fock herausgegebene, noch im Laufe des Jahres 1892 erschienene Ausgabe des Vestnerschen Werkes war so nach thatsächlich die fünfte Auflage dieses Buches. Da die von Fock veranstaltete Ausgabe nicht den ge hofften Absatz (nach der Ansicht des Verfassers wegen zu hohen Verkaufspreises des Buchs) fand, wandte sich Gustav Fock Anfang des Jahres 1895 brieflich an den Verfasser mit dem Ansinnen, zu gestatten, daß die Verlagshandlung von dem Werke eine neue, sogenannte Titelauflage als sechste Auflage des Vestnerschen Buches »Wie bewirbt man sich um Stipendien?« veranstalte, wobei lediglich das Titelblatt und der Umschlag neu gedruckt werden und anderseits der Laden preis herabgesetzt werden sollte. Mit diesem Vorschläge erklärte sich Vestner laut Brief vom 21. Januar 1895 ausdrücklich einverstanden, offensicht lich in Erwartung eines rascheren Absatzes der noch vor handenen Exemplare. Fock versah nun hierauf die noch nicht verkauften Exem plare der ersten (thatsächlich fünften) Auflage mit dem neuen Titel: »Die Stipendien an den deutschen Universitäten, ein Handbuch für Studierende, 6. Auflage von »»Wie bewirbt man sich um Stipendien?«« Alles dies ist festgestellt auf Grund der eidlichen, durch aus glaubwürdigen Aussagen des kommissarisch vernommenen Zeugen Gustav Rothschild/ Prokuristen der Firma Gustav Fock in Leipzig, dessen Aussagen in der heutigen Hauptverhand lung zur Verlesung kamen, im Zusammenhalte mit dem zur Verlesung gebrachten Verlagsvertrag vom 20./22. Februar 1892 und dem Briefe des Vestner an Fock ä. ä. 21. I. 1895. In Nr. 232 Jahrgang 1896 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel — ausgegeben am 5. Oktober 1896 — zeigte die Münchener Handelsdruckerei und Verlagsanstalt M. Pößl in München an, daß in ihrem Verlage soeben ein Buch erschienen sei unter dem Titel: »Verzeichniß der Sti pendien und Stiftungen an allen Universitäten und Schulen Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz, herausgegeben von einem Universitätsbeamten — VIII. Auflage.« Unterm 21. November 1896, sohin noch vor Ablauf von drei Monaten nach dem Erscheinen dieser Ankündigung, stellte nun Gustav Fock unter der Annahme, daß das bei Pößl gedruckte Werk lediglich ein neuer Abdruck des von Vestner verfaßten, im Verlagsvertrag vom 20./22. Februar 1892 bezeichneten Werkes sei, Strafantrag gegen Georg Vestner wegen Verletzung gegen das Gesetz betr. das Urheber recht an Schriftwerken vom I I. Jnni 1870 mit dem weiteren Antrag auf Einziehung der vorrätigen Nachdrucksexemplare, sowie der zur Vervielfältigung bestimmten Vorrichtungen. Der Strafantrag gelangte am 23. November 1896 bei der Kgl. Staatsanwaltschaft in Leipzig in Einlauf, von dort wurde die Sache zur weiteren Verfolgung an die Kgl. Staats anwaltschaft in München abgegeben. LlclundlkchzWcrr^atzlgLirz. Die hierauf gepflogenen Recherchen ergaben nun zu nächst, daß Vestner zwar in der That der Verfasser des^bei Pößl gedruckten Werkes ist, daß jedoch der Inhaber der Münchener Handelsdruckerei, Max Pößl, auf Grund entschuld baren thatsächlichen Irrtums, nämlich der Unkenntnis von dem Bestehen und dem Inhalte des von Vestner mit Fock abgeschlossenen Verlagsvertrags in gutem Glauben gehandelt hat und sonach weder wegen vorsätzlicher, noch wegen fahr lässiger Verletzung des Urheberrechts verfolgt werden konnte. Anderseits mußte das Strafverfahren gegen Georg Vestner seitens der Kgl. Staatsanwaltschaft mit Beschluß vom 13. Mai 1897 eingestellt werden, da Vestner laut bezirks ärztlichen Gutachtens geisteskrank ist. Dagegen war auf Antrag der Kgl. Staatsanwaltschaft vom Kgl. Amtsgerichte München l, Abteilung für Strafsachen, mit Beschluß vom 11. Januar 1897 die Beschlagnahme der bei der Firma M. Pößl dahier erschienenen und bezw. im Erscheinen begriffenen 8. Auflage des Buches »Verzeichniß der Stipendien rc.« verfügt und im Vollzug dieses Beschlusses 2500 Titelbogen und 52 Plakate mit je 500 Druckbogen des bezeichneten Buches im Geschäftslokal des M. Pößl beschlag nahmt und in gerichtlichen Verwahr gebracht worden. Mit Antrag vom 13. Mai 1897 beantragte die Kgl. Staatsanwaltschaft die Einziehung dieser Drucksachen. Zur Verhandlung über diesen Antrag auf Einziehung wurde auf heute Termin bestimmt, und zu diesem Termine sowohl M. Pößl, wie auch Gg. Vestner gemäß 8 478 RStPO. ordnungsgemäß geladen. Dem gestellten Anträge war, wie geschehen, stattzugeben. Eine Vergleichung des Inhalts der beiden Schriftwerke, nämlich des von M. Pößl gedruckten und verlegten Werkes »Verzeichniß der Stipendien und Stiftungen rc.« mit dem von Gustav Fock herausgegebenen und verlegten Buche »Die Stipendien an den deutschen Universitäten« ergiebt nämlich zur Evidenz, daß, abgesehen von ganz geringfügigen Ab weichungen, wie Veränderung des Titels, teilweisen Ergän zungen und Auslassungen, beide Schriftwerke identisch sind, so daß das von Pößl gedruckte Werk lediglich einen neuen Abdruck desjenigen Schriftwerkes bildet, welches Vestner mit Vertrag vom 20./22. Februar 1892 dem Gustav Fock in Ver lag gegeben hat. Vestner hat diese Identität selbst am deutlichsten dadurch zum Ausdruck gebracht, daß er das Schriftwerk »Verzeichnis; der Stipendien und Stiftungen« als 8. Auflage seines Buches, also als neue Auflage des Werkes »Wie bewirbt man sich um Stipendien?« bezeichnet^ Uebrigens erhellt die Identität und die Thatsache, daß das neue Buch im wesentlichen nur ein Abdruck des alten Buches ist, aus der ganzen Anlage, der Reihenfolge der Ab schnitte, insbesondere aber aus. der fast durchgängig nahezu wörtlichen Uebereinstimmung des Textes beider Schriftwerke. Durch diesen neuen Abdruck seines Werkes, welchen Vestner als Urheber veranstaltete, hat Vestner dem zwischen ihm und der Verlagsbuchhandlung Gustav Fock in Leipzig bestehenden Vertrag zuwider gehandelt. Die Veranstaltung des Abdruckes verstößt nämlich gegen die eingangs wörtlich citierte Bestimmung in § 13 des Ver lagsvertrags. Eine auf Vereinbarung beruhende Auflösung dieses Ver trages hat bisher nicht stattgefunden, eine einseitige Kündigung des Vertrages seitens des Vestner war nicht zulässig und auch durch das Vorgehen der Firma Fock bei Veranstaltung der Titelauflage (sog. 6. Auflage) nicht gerechtfertigt, denn, wie festgestellt ist, wurde diese Titelauflage nach erholter Zu stimmung des Vestner veranstaltet und hat die Rechtsoerbind- lichkcit des Vertrags daher nicht beeinflussen können. Auch im übrigen sind die Voraussetzungen, unter welchen 1173
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