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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-06
- Tag1897-06-25
- Monat1897-06
- Jahr1897
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1897
- Autor
- No.
- [7] - 4615
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144, 25. Juni 1897. Nichtamtlicher Teil. 4615 in einer Weise zeigte, die selbst den intimsten Geschäfts freunden bisher fremd war. Keller, Erdgeschoß, drei Ober geschosse und Bodenraum, also sechs Geschosse des mächtigen Hauses Ecke der Stephanstraße und Seeburgstraße waren mit Liefcrungsioerken belegt. 2000 Kommittentenfächer, 3 große Kontore und ein Personal von 75 Angestellten legen Zeugnis ab nicht nur von der Bedeutung dieses Hauses, sondern auch von der Bedeutung der Kolportage überhaupt. Abends vereinigten sich die Teilnehmer der General versammlung im Hotel »Stadt Nürnberg« bei Konzert und Ball. Mitwirkende waren Konzertsängerin Fräulein Jda Wedemann, der Militärgesangverein »Kameradschaft« und der »Turngesangverein« zu Leipzig-Volkmarsdorf. Als Chordirigenten waren die Herren P. Preußer und A. Nadefeld thätig. Musikkapelle: F. Nitsche. Herr F. W. v. Biedermann hielt die Festrede. Er sprach über die Angriffe, die die Kolportagebuchhändler seit Jahren siegreich abgeschlagen hätten, und ermahnte die Ver sammelten, sich auf neue Angriffe vorzubereiten. Ferner wies er auf die Kulturaufgabe hin, die darin bestehe, dem armen Manne die geeignete geistige Nahrung zu reichen. Der Redner rekapitulierte das Entstehen des Centralvereins und dessen Schicksale, belobte das Zusammengehen des Leipziger Buch handels mit den Zielen des Vereins, was ihn ermutige zu dem Wunsche: »Der Verein wachse, blühe und gedeihe!« — Herr Paul-Nürnberg dankte für die Rede und brachte ein Hoch auf Herrn von Biedermann aus. Die künstlerischen Dar bietungen des Abends fanden die verdiente Anerkennung. — Am Dienstag den 22. Juni wurden die Verhandlungen um 10 Uhr vormittags im kleinen Abrechnungssaale des Buch händlerhauses wieder ausgenommen. Es wurde ohne Unter brechung bis 7 Uhr abends getagt. Es ist unmöglich, allen Phasen dieser neunstündigen Verhandlungen zu folgen, und auch überflüssig, weil lange Debatten wiederholt ein negatives Resultat hatten, d. h. zur Ablehnung der gestellten Anträge führten. Wir geben deshalb nachstehend nur die bezüglichen Anträge mit kurzer Begründung und Angabe ihres Schicksals. Antrag des Vereins Hamburg-Altona und Umgegend: »Die General-Versammlung des Central-Vereins Deutscher Kolportage-Buchhändler wolle beschließen, von denjenigen Ver legern, Kommissionären oder Buchhändlern, die gegen die Satzungen, Beschlüsse, resp. Geschäftsordnung des Central- Vereins Deutscher Kolportage-Buchhändler handeln, keine An noncen in der »Deutschen Kolportage-Zeitung« aufzunehmen.« Begründung: Da es wiederholt vorgekommen ist, daß Wünsche und Beschlüsse des Central-Vereins keine Berücksichtigung bei Kommissionären rc. fanden, so ist dieser Antrag unbedingt erforderlich, um unseren Satzungen dadurch mehr Nachdruck zu verleihen.« Dieser Antrag wurde angenommen. Antrag des Württembergischen Vereins: »Wir beantragen, wenn über die Generalversammlung ein Bericht veröffentlicht werden soll, eine am Orte wohn hafte Person, welche dem Central-Verein nicht angehört, dazu zu beauftragen. Uebrigens erachten wir die Ver öffentlichung des vom Schriftführer verfaßten Protokolls überhaupt als den besten und zweckmäßigsten Bericht über die Generalversammlung « »Wir begründen diesen Antrag unter Hinweis auf den entstellten Bericht über die letzte Generalversamm lung, wodurch weitgehende Differenzen zwischen unserem Verein und dem Vorstand des Central-Vereins, der Redaktion selbst entstanden sind.« Dieser Antrag ist nach längerer Debatte zurückgezogen worden. Abgelchnt wurde wieder der folgende Antrag des Württembergischen Vereins: »In unserer Zeitung soll an möglichst hervortretender Stelle eine Rubrik eingeschaltet werden, etwa mit folgender Ueberschrift: »I!I Achtung Ü! »Außer den 10-Pfennig-Romanen erhalten wir bei folgenden Werken den höchsten Rabatt. (Hierunter sollen nur solche Werke Aufnahme finden, welche mit 50o/g und mehr Rabatt geliefert werden. Liefert ein Verleger seine sämtlichen Artikel mit 50o/y, so kann auch der Verlag aufgeführt werden.)« Angenommen wurde dagegen der folgende wichtige An trag des Vereins Bremen, der dem Central-Verein viel Opfer an Arbeit und Geld auferlegt. Er lautet: »Um gegen unsaubere Elemente im Kolportage-Buchhandel eine schnelle Warnung unter den Kollegen bewerkstelligen zu können, wolle der Central-Verein von nachfolgendem Schema Formulare anfertigen lassen, von denen jedes Mitglied einige Exemplare im Besitze hat. Wird ein Kollege geschädigt, so sendet er ein ausgefülltes Exemplar an den Vorstand des Central-Vereins. Sofort nach Eintreffen einer solchen War nung sendet der Vorstand des Central-Vereins an sämtliche Mitglieder eine Kopie « Warnung. Ort und Datum: Firma: Name des Reisenden oder Boten, Geburtsort und Datum der Geburt, event. früherer Stand: Art des Vergehens: Ist Anzeige erstattet?: Angenommen wurde ferner der vom Berliner Verein gestellte Antrag auf Aenderung von Z 1 der Satzungen, Unter- stützungs- und Sterbekasse betreffend: »Für solche Mitglieder im Sterbefalle, welche keine Leibes-Erben hinterlassen und im Jahre vorher Unterstützungen erhalten haben, sind diese vom Sterbegeld abzuziehen«. Alle anderen zahlreichen auf die Tagesordnung gestellten Anträge wurden mit Ausnahme eines einzigen abgelehnt. Der angenommene Antrag betraf eine kleine Aenderung des H 7 der Geschäftsordnung der »Deutschen Colportage-Zeitung« und war vom Württembergischen Verein eingebracht worden. Auch Punkt 6 der Tagesordnung, »Verschiedenes-, för derte nichts Wesentliches zu Tage. Lehrreich war aber die Debatte über die Versicherungspflicht der Buchhandlungs reisenden. Man sah aus den Mitteilungen der einzelnen Redner, daß trotz des Reichsgesetzes überall andere Bestim mungen getroffen werden. In Sachsen und in Berlin sind Buchhandlungsreisende, die nur Provision erhalten, nicht versicherungspflichtig. In Breslau dagegen wurde Herr Schild gerichtlich verurteilt, weil er seinen Reisenden nicht versichern wollte. Das Urteil gründet sich darauf, daß der Reisende nicht unabhängig sei, weil Herr Schild ihm bestimmte Straßen zur Bearbeitung zugewiesen habe. Auch in Magdeburg und Hannover wurden Provisionsreisende für oersicherungspflichtig erklärt. Als Ort der nächsten Generalversammlung wurde Köln gewählt. Die Vorstandswahl hatte folgendes Resultat: I. Vorsitzender: E. Globig in Berlin. II. „ W. Müller in Braunschweig. Stellvertretender Vorsitzender: C. Schöps in Berlin, l. Schriftführer: Ad. Jser in Berlin. II. „ Robert Martin in Chemnitz. I. Schatzmeister: L. Abel in Berlin. II. „ I. Bürner in Nürnberg. 619»
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