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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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.V 103. 5. Mai IS11. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhalter. 5489 lottenburg, Wilhelm Laese, Kaufmann in Berlin. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschafts vertrag ist am 31. März, 20. April 1911 abgeschlossen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so erfolgt die Vertretung durch mindestens zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Als Einlage auf das Stammkapital werden in die Gesellschaft eingebracht von den Gesellschaftern Fritz Matecki und Wilhelm Laese Bücher. Zeitschriften, Ladeneinrichtung und Geschäftsutensilien zum vereinbarten Werte von je 5000 Öffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur durch den Deutschen Reichsanzeiger. Berlin, den 27. April 1911. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 167. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 104 vom 3. Mai 1911.) Katalogsammlung des Kaiserlichen Konsulats in Belgrad. — Nach einer Mitteilung des Kaiserlichen Konsulats in Belgrad hat sich der Besuch serbischer Einkäufer auf dem Konsulat zwecks Erhaltung von Auskünften über deutsche Bezugsquellen erheblich vermehrt, insbesondere seitdem das zum Nachweis deutscher Bezugsquellen erforderliche Nachschlags, material, wie allgemeine Adreßbücher, Kataloge, Preislisten, Fachzeitschriften usw., nach Materien übersichtlich geordnet, in einem besonderen Raume der Kanzlei aufgestellt worden ist. Die deutschen Fabrikanten werden auf die Katalogsammlung des Konsulats hiermit hingewiesen und ersucht, dieser Be hörde regelmäßig ihre neuesten Kataloge, möglichst mit Preisen und Rabatten, zuzusenden. Die Kataloge sind am besten in deutscher Sprache abzufassen. Sin Verein der Polnischen Buchhändler in Deutschland ist am 6. Februar 1911 mit dem Sitz in Posen gegründet worden. Seine Tätigkeit umfaßt statutengemäß Posen, Schlesien, Ost- und Westpreußen und die polnische Einwanderung in den Grenzen des Deutschen Reichs. Vorsitzender ist Jaroslaw Leit geber, stellvertretender Vorsitzender Karl Kozlowski, Schriftführer Marjan Niemierkiewicz, Kassierer Viktor Temptowicz. (»kl-L6§Iqck L8i^Aarslri.«) Jnsel-Bcrlag G. m. b. H. in Leipzig. — Durch Beschluß der Gesellschafter vom 11. März 1911 ist das Stammkapital des Jnsel-Verlages von 270 000 auf 405 000 erhöht worden. Bazar A.-G in Berlin. — Laut einem Auszuge aus dem Geschäftsbericht für 1910/11 beläuft sich der Reingewinn ein schließlich des Vortrags aus dem Vorjahre in Höhe von 65 832 ^ (i. V. 86 487 ^!) auf 351 632 (376 178 ^L). Daraus soll wiederum eine Dividende von 72 pro Genußschein ausge schüttet und 41 345 (65 832 ^c) auf neue Rechnung vorge tragen werden. Die Verwaltung hofft, auch in dem begonnenen Geschäftsjahre einen befriedigenden Reingewinn zu erzielen. Reue Bücher, Kataloge «sw. für Buchhändler. SKNA. Ni-. 4. I^ex.-8". 8. 126—162. ' 12. ^uli 1910. ^ 90 8^2078 I?ro. ^ ^oniZst Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Xl. Ar. 4 (134) vom 21. ^pril 1911. 8°. 8. 61—80. Nr. 577—824. Sprechsaal. Jugendschriften-Prüfungsausschüsse. Zu den verschiedenen Artikeln, die in der letzten Zeit das Börsenblatt über die »Jugendschriften-Prüfungsausschüsse« brachte, möchten wir folgenden kurzen, aber bezeichnenden Beitrag liefern. Wir erhielten eben nachstehenden Brief, den wir mit Hinweg- lassung des Namens und des Wohnorts des Schreibers wörtlich wiedergeben: »Nachdem die Geschäftsordnung des Jugendschriften-Aus- schusses vom genehmigt worden ist, ersuche ich Euer Wohlgeboren, dem Jugendschriften-Ausschuß je 2 Exemplare Ihrer Jugendschriften kostenlos zu überlassen. Der Ausschuß wird be- strebt sein, sein Möglichstes zur Verbreitung Ihrer Jugendschriften, das Nötigste dazu beizutragen. Der- selbe plant auch zu Weihnachten eine Ausstellung von Jugend- schriften zu veranstalten, um die Familien für ihre Kinder gute Bücher zu erwerben zu veranlassen. Gleichzeitig liegt eine Geschäftsordnung bei.« Wir geben gern zu, daß im allgemeinen der Lehrstand infolge seines Bildungsganges und seiner Berufstätigkeit in erster Linie befähigt ist, ein richtiges Urteil über den Wert oder Unwert von Jugendschriften abzugeben. Aber gewiß wird niemand be haupten, daß gerade jeder Lehrer zu einem solchen Richteramt geeignet ist; dazu gehört neben manchen anderen sehr notwendigen Eigenschaften auch ein fein entwickeltes Sprachgefühl. Das steht fest, daß dem Schreiber des oben abgedruckten Briefes, der sich noch als »Obmann des Jugendschriften.Ausschusses« unterzeichnet, auch das primitivste Sprachgefühl fehlt und daß ein Schüler der dritten Volksschulklasse, der eine solche Stilarbeit liefern würde, im Deutschen eine sehr schlechte Note erhielte. Die Frage wäre nicht unbescheiden, in welcher Weise denn die Zusammensetzung der »Jugendschriften-Prüfungsausschüsse« erfolgt; ob jeder, der den Drang in sich fühlt, Jugendschriften zu kritisieren, einem solchen Ausschüsse beitreten darf, oder wem die Ernennung zum Ausschußmitgliede obliegt. Schließlich sei noch erwähnt, daß Punkt 29 der »Geschäfts ordnung« sagt, daß die erforderlichen Geldmittel u. a. beschafft werden »durch den Erlös für verkaufte überzählige Bücher, die dem Jugendschriften-Ausschusse gespendet worden sind«. Ein Verleger. Auch eine Art Vücherbettel! Von einem der bekanntesten Vortragskünstler Deutschlands, der durch seine künstlerischen und klingenden Erfolge gleich berühmt ist, erhielten wir folgende Zuschrift: Sehr geehrter Verlag! Darf ich Sie bitten, mir freund- lichst umgehend »1 Exemplar des neuen Vortragsbuches von Becker« broschiert zur Ansicht und Lektüre »bzw. zum halb- ermäßigten (!) Buchhändlerpreis« einzusenden, da ich prüfen möchte, ob darin, wie ich annehme, geeignete Stücke für mein Vortrags-Repertoire enthalten sind. Mit verbindlichem Dank für Ihre Freundlichkeit empfehle ich mich usw. Der in Anführungszeichen gesetzte Text ist in ein verviel fältigtes Schema mit Maschinenschrift eingetragen, das besagt also, daß der Herr Professor grundsätzlich das Sortiment über geht und sich direkt an den Verlagsbuchhandel wendet. Wenn er dort bisher nicht häufiger Ablehnungen erfahren hat, dann ist dies wohl darauf zurückzuführen, daß die betreffenden Verleger diese Exemplare als eine Art Rezensions - Exemplare angesehen haben, wenn auch ganz zu Unrecht. Wir haben dem Herrn als Antwort auf sein Ersuchen die Frage vorgelegt, welche Gegen- leistung er uns zu gewähren beabsichtige, da wir nicht annehmen könnten, daß er ohne jede Gegenleistung eine derartige Forderung 716
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