Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110505
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191105056
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110505
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-05
- Tag1911-05-05
- Monat1911-05
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5490 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Sprechsaal. ^ 103. 5. Mai 1911. an uns stellen würde. Auf die Antwort dürfen wir wohl ge spannt sein. Köln, 2. Mai 1911. Ho ursch L Bechstedt. Wie schützt sich der Verleger gegen unlautere Kritiker? Ich bitte die Herren Kollegen um einen Nat in einer An gelegenheit, die für jeden Verleger einmal aktuell werden kann, es vielleicht auch schon gewesen ist. Ein Schriftsteller bot mir dreimal hintereinander Manuskripte an, die ich wegen ihres ausgesprochenen Dilettantismus ablehnte, selbst als Verfasser sich erbot, einen Teil der Druckkosten zu zahlen. Vor der Zurückweisung ließ sich derselbe Schrift steller in kleinen Zeitungen und Zeitschriften in eitel Lobhudeleien über die Erscheinungen meines Verlags aus. Nach der Zurückweisung »verriß« er dieselben Bücher mit Gift und Galle — dieses Mal aber in allerersten, weitverbreiteten Blättern. Seit jener Zeit sucht er sich ferner jede Neuerscheinung meines Verlages zu verschaffen, und jeden zweiten Monat etwa schickt man mir eine solche, jedem kritischen Anstand und jeder Sach lichkeit Hohn sprechende, wutgeifernde Besprechung ins Haus. Wie schützt man sich gegen diesen Herrn, der seinesgleichen im lieben Deutschland gewißlich noch mehr hat? Für jede Anregung dankbar, Berlin-Wilmersdorf, Kaiserplatz 16. A. R. Meyer Verlag. Abänderung der Bezugsbedingungen und ihre Begründung. (Faktur.) Leipzig, 12. 4. 1911. Herrn A. W. Zickfeld (!), Osterwieck erhalten von Hugo Voigt in Leipzig nach Verlangen vom 11./4. 1911: 40 Peters-Trapp, Beruf und Heimat. Lesebuch (Auflagen L ^ 3.—/2.60 104.— gehen zu 40 Schonecke, Rechenbuch Ende) L 0.90/70 ^ 28.— 132.— bar. Da ich mit Rem.-Recht nicht abgeben kann, liefere nur je 40 Exemplare. — Um den Börsenvereinsbeitrag, sowie den für den Verlegerverein für dieses Jahr rauszuschlagen, liefere ich nur noch mit ca. 20 Prozent. Desgleichen bedaure ich auch keine direkten Sendungen mehr machen zu können. 2. Herrn Hugo Voigt, Verlagsbuchhandlung, Leipzig. Sehr geehrter Herr! Unterm gestrigen Tage lieferten Sie mir 40 Peters-Trapp, Lesebuch und 40 Schonecke, Rechenbuch mit einem Rabatt von nur 20A. Der Expedient motivierte den geringeren Rabatt mit folgender Bemerkung auf der Faktur: Um den Börsenvereins beitrag sowie den für den Verleger-Verein für dieses Jahr raus- zuschlagen, liefere ich nur noch mit ca. 20A. Ich bitte Sie höfl. um gefl. umgehende Rückäußerung, ob a) die geringere Rabattie rung und b) die Bemerkung des Herrn Expedienten in Ihrem Auftrag und in Ihrem Sinne geschehen ist oder ob Sie geneigt sind, mir den bisher gewährten Rabatt von 25A auch für diese und künftige Sendungen einzuräumen. Für Ihre gefl. Rückäußerung gestatte ich mir ein Freikuvert hier beizufügen und zeichne hochachtungsvoll Osterwieck, den 13. April 1911. (gez.) A. W. Zickfeldt. Einschreiben! Freikuvert. 3. Herrn A. W. Zickfeldt, Osterwieck a/H. Sehr geehrter Herr! Die Bemerkung auf der Nota erfolgte in meinem Aufträge. In Zukunft liefere ich meine Schulbücher nur noch mit 20 Prozent Rabatt und auch nur durch Kommissionär. Der Erfolg des Be mühens Ihrer Kreisvorstände wird der sein, daß bei mir die Schulen die Bücher bestellen, für deren Einführung ich doch allein Sorge trage. Ob Herr Direktor Sch. in B. noch ferner Schul bücher aus meinem Verlage bei Ihnen bestellt, scheint mir schon heute sehr zweifelhaft. Das verspätete Antworten wollen Sie mit meiner Oster reise entschuldigen. Hochachtungsvoll Leipzig, den 20. April 1911. (gez.) Hugo Voigt. 4. Herrn Hugo Voigt, Verlagsbuchhandlung, Leipzig. Sie haben mir bisher stets mit 25 A Rabatt, auch bei Einzel- bezug Ihrer Schulbücher, geliefert, sind also nach tz 6g. der Ver kehrsordnung nicht berechtigt, den Rabatt jetzt willkürlich und ohne mir zuvor eine entsprechende Mitteilung gemacht zu haben aus 20A herabzusetzen. Ihre Faktur vom 12. 4. beträgt brutto 166.—, also netto ^ 112.—. Sie berechneten 132.— und schrieben mir auf Ihrer Faktur vom 18. 4. nachträglich auf meine Reklamation bisher nur 8.— gut. Ich bitte Sie höflichst, mir den noch zustehenden Rest von 12.— gef. umgehend zugehen zu lassen. Bin ich bis zum 26. d. M. nicht im Besitz des Be trages, so nehme ich an, daß Sie die Austragung der Angelegen- heit durch die berufenen Instanzen des Börsenvereins wünschen. Hochachtungsvoll Osterwieck, 21. April 1911. (gez.) A. W. Zickfeldt. Einschreiben! 6. Herrn A. W. Zickfeldt, Osterwieck a. H. Es dürfte vielleicht nicht ohne Interesse für Sie sein, durch mich zu erfahren, daß ich den Ereignissen zuvorgekommen und schon vor dem Eintreffen Ihrer Bestellung aus dem Börsenverein ausgetreten bin. Die Verkehrsordnung hat damit also keine Be deutung für mich. Ich bin aber gern bereit, Ihnen den Betrag zurückzuzahlen und dann mit Herrn Direktor Sch. direkt darüber zu verrechnen. Mir liegt an solchen Lieferungen nicht besonders, die Einführung genügt mir, will aber der Börsenverein meine Einnahmen durchaus erhöhen, dann bin ich schließlich auch kein Unmensch. Das wären Sie in solchen Fällen auch nicht! Hochachtungsvoll Leipzig, den 22. April 1911. (gez.) Hugo Voigt. Ml. Die Gutschrift erfolgte, da irrtümlich mit 16A Rabatt geliefert. Ohne auf die eigenartige Begründung der Abänderung der Bezugsbedingungen, die den Gedanken nahelegt, daß eine Tren nung für beide Teile sich als wünschenswert erweist, näher ein zugehen, möchten wir nur bemerken, daß der Austritt des Herrn V. aus dem Börsenverein auf die Rechtslage schon deswegen ohne jede Wirkung ist, weil der § 5a der Verkehrsordnung*) — von ihrer Ausdehnung auf alle Buchhändler hier einmal ab gesehen — kein spezifisch »buchhändlerisches« Recht dar stellt, sondern sich durchaus mit der herrschenden Verkehrs sitte im allgemeinen Handel deckt. § 242 des BGB. be stimmt nämlich ausdrücklich: »Der Schuldner« (im Sinne des BGB. jeder, der aus einem Vertragsverhältnis dem anderen zu einer Leistung verpflichtet ist) »ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrs sitte es erfordern.« Treu und Glauben aber verlangen, daß der Verleger vor Ausführung einer Bestellung die Abänderung der Bezugsbedingungen, die ihm natürlich freisteht, dem Besteller bekanntgibt. Dadurch, daß er sich später zur Rücknahme der Sendung bereit erklärt, wird er seinen Verpflichtungen dem Be steller gegenüber nicht gerecht, da dadurch der Anspruch desselben auf den ihm entgangenen Gewinn unbefriedigt bleibt. Red. *) Der Verleger ist zur Einhaltung der für seinen ganzen Verlag oder für einzelne Verlagsartikel von ihm festgesetzten Bezugsbedingungen verpflichtet, wenn er nicht vor Ausführung einer Bestellung die Abänderung öffentlich (§ 3 a, b) oder durch besondere Mitteilung bekanntgemacht hat.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder