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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^5 105, 8. Mai 1911, Nichtamtlicher Teil. 200 000 Lehrer. Die Deutschen in Österreich müssen es tief be- dauern, daß jetzt, wo sie so schwer um ihr Deutschtum zu kämpfen haben, der Reichstag nichts Besseres zu tun hat, als daß er die deutsche Schrift abschaffen will. Es kann sogar einmal der Tag kommen, wo sich die Fraktur in der ganzen Welt verbreitet haben wird. Wollen wir dem Auslande das würdelose Schau spiel geben, daß wir unsere Schrift, die wir uns in mühsamer künstlerischer Arbeit geformt haben, die unserer Sprache ent- spricht, wegwerfen? Wir würden uns vor dem Auslande un sterblich blamieren und lächerlich machen. Deshalb bitte ich Sie, meinen Antrag anzunehmen, über den törichten Beschluß der Kommission, wie ich ihn leider nennen muß, im Interesse unseres deutschen Volkstums zur Tagesordnung überzugehen. Vizepräsident Vv. Spahn: Sie haben den Beschluß der Kommission als töricht bezeichnet. (Zuruf des Abg. Bindewald: Stimmt! Ja! Heiterkeit.) Das ist nicht zulässig. Ein von der Rechten ausgehender Antrag auf namentliche Abstimmung findet nicht genügende Unterstützung. Nach Vor nahme der einfachen Abstimmung erklärt der Vizepräsident Spahn den Antrag Bindewald auf Übergang zur Tagesordnung für angenommen. (Lebhafter Widerspruch. Zurufe: Gegenprobe!) Bei der Gegenprobe erklärt das Bureau das Ergebnis der Abstimmung für zweifelhaft, es muß Auszählung des Hauses erfolgen. Diese ergibt die Anwesenheit von 167 Mitgliedern. Von diesen stimmen 86 für den Antrag Bindewald, 82 dagegen. Das Haus ist also nicht beschlußfähig, die Beratung muß abgebrochen werden. Kleine Mitteilungen. Der Vorstaud des Verbandes der Kreis- und Orts Vereine im Deutschen Buchhandel versendet soeben die Tages ordnung der 33. ordentlichen Abgeordnetenversammlung, die, wie wir bereits in Nr. 96 mitteilten, am Sonnabend, den 13. Mai, nachmittags 3 Uhr (pünktlich) im linken kleinen Saale des Buchhändlerhauses (Eingang Portal I) abgehalten werden soll. Darnach werden folgende Punkte die Versammlung be schäftigen: 1. Jahresbericht, erstattet vom Vorstande. — 2. Rechnungs legung für das abgelaufene Jahr, erstattet vom Schatzmeister. — 3. Antrag auf Entlastung des Vorstandes. — 4. Voranschlag für das laufende Jahr. — 5. Festsetzung des Jahresbeitrages auf den Kopf der Mitglieder der Verbände für 1911/12. — 6. Antrag des Vorstandes: Die 33. ordentliche Abgeordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorstand wird ermächtigt, auch in diesem Herbst eine außerordentliche Abgeordnetenversammlung des Ver bandes einzuberufen. — 7. Tagesordnung der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler: a) Antrag des Vorstandes: »Die Hauptversammlung wolle den der Nummer 35 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel vom 11. Februar 1911 beigelegten Entwurf abgeänderter Satzungen des Börsen vereins genehmigen.« b) Antrag des Vorstandes: »Die Haupt versammlung wolle beschließen, zur Revision der Verkaufsordnung ür den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum einen außerordentlichen Ausschuß einzusetzen, dessen Mitglieder vom Vorstande in Gemeinschaft mit dem Wahlausschuß zu be rufen sind." e) Antrag des Herrn Ferdinand Lomnitz uno Ge nossen namens des Vereins der Buchhändler zu Leipzig: Die Hauptversammlung wolle folgende Änderungen in der Buch händlerischen Verkehrsordnung beschließen: § 1 Absatz 2: Die Klammern hinter den Worten: »Hersteller«, »Verbreiter« oder »Ver mittler« zu streichen. § 2: Hinter dem Satze »Ein Lieferungs zwang der Buchhänder untereinander besteht nicht« neu anzu fügen: »Aus Kauf-, Lieferungs-, Vertretungs- und ähnlichen Verträgen können in Streik- oder Aussperrungsfällen An sprüche von Buchhändlern gegeneinander nicht erhoben werden.« ck) Neuwahlen: Es sind zu wählen: Vorstand: Der zweite Vorsteher an Stelle des Herrn vr. Erich Ehlermann-Dresden; der erste Schatzmeister an Stelle des Herrn Alfred Voerster-Leipzig; der zweite Schriftführer an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Emil Behrend-Wiesbaden. Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Arthur Meiner-Leipzig und Carl Opper- mann-Königsberg. Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren vr. Wilhelm Ruprecht-Göttingen und Heinrich Schöningh-Münster. Verwaltungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Karl W. Hiersemann-Leipzig und Karl Weißer- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Leipzig. — 8. Etwaige Anträge und Berichte der Abgeordneten aus den Kreis- und Ortsvereinen. Der 3. Band von BiSmarüS »Gedanken und Er innerungen«. — Über den dritten Band von »Bismarcks Gedanken und Erinnerungen« hat sich, nach der Wiener Neuen Freien Presse, abermals eine Polemik entsponnen. Der Reichs tagsabgeordnete Konrad Haußmann hat wieder die Forderung aufgestellt, daß der dritte Band möglichst bald veröffentlicht werde. Der erste Reichskanzler habe einen Zeitpunkt für die Veröffentlichung des dritten Bandes nicht vorgeschrieben, sondern die Bestimmung darüber seinem ältesten Sohne Herbert überlassen. Fürst Herbert Bismarck sei im besten Mannesalter gestorben, und seine Erben lassen nunmehr Jahr um Jahr verstreichen und scheinen abwarten zu wollen, bis Kaiser Wilhelm die Augen geschlossen habe. Das deutsche Volk dürfe es nicht hinnehmen, daß das Vermächtnis seines hervorragendsten Staatsmannes ihm vorenthalten werde. Demgegenüber berichtet die »Deutsche Tageszeitung«: »Die jetzt lebenden Erben des Reichskanzlers tragen keine Schuld, daß die Veröffentlichung bisher unterblieben ist und voraussichtlich noch geraume Zeit unterbleiben wird. Fürst Herbert Bismarck hat, soweit wir unterrichtet sind, letztwillig über den Zeitpunkt der Veröffentlichung verfügt, und zwar durchaus im Sinne seines Vaters. An dieser letztwilligen Verfügung zu rütteln, ist weder möglich, noch geboten«. Die doppelte Moral in neuer Auflage. — Peter Ganter, der ingeniöse Verfasser der blauen Briefe, hat dieser Tage wieder von sich reden gemacht. Diesmal handelt es sich um die Gründung eines Instituts für Edelmassage, für das er durch Herausgabe einer elegant ausgestatteten Flugschrift über die Verschönerung des Weibes Propaganda zu machen suchte. Die Schrift enthält eine Reihe anstößiger Aktbilder, die mit dem Text kaum in irgendwelchem Zusammenhänge stehen, so daß Damen, denen er das Heft mit einem noch anstößigeren Briefe ins Haus sandte, um sie für die Edelmassage zu inter essieren, gegen Herrn Paul Gilmans — so nannte sich Ganter in seinem neuen Wirkungskreise — Strafantrag wegen Beleidigung stellten. Während der Vorbereitungen zu dem jetzt vereitelten Massenversand seines Buches ließ »Gilmans« junge Mädchen ausbilden, die später in seinem Laboratorium die Edel massage ausüben sollten. Sie hatten nun die 100 die sie für die Ausbildung bezahlten, umsonst geopfert. Auch die Lieferanten, die Ganter sein »Institut« in der Gleditschstraße einrichteten, haben das Nachsehen, da er ohne Begleichung der Rechnungen, wie es heißt, nach London »abgereist« ist. Bom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Bücher als Zugabe bei Darlehnsgeschäften. Vom Landgerichte Leipzig sind am 7. Dezember W. B. und A. G. wegen Wuchers zu 2 bzw. 4 Monaten Gefängnis verurteilt worden. G. war vom Dezember 1906 an Geschäftsführer der Vereinigten Verlags- und Reise- Buchhandlungen G. m. b. H. Der Angeklagte B. machte um diese Zeit Geldgeschäfte und sollte dem in Geldverlegen heit sich befindenden Fabrikanten E. ein Darlehn be schaffen. G-, an den sich B. wandte, war bereit, aus den Mitteln seiner Gesellschaft Geld darzuleihen. Dieses Weise geliefert, daß E. auf drei Wechsel im Betrage von 3000 noch nicht 1900 erhielt. Der Rest wurde ihm in Büchern ge liefert, die er aber nicht übernahm, da er — als Maschinen fabrikant — damit garnichts anzufangen wußte. Das Gericht hat festgestellt, daß E. sich in einer Notlage befand und daß diese von den Angeklagten in der Weise ausgenutzt worden ist, daß sie sich übermäßige Vorteile wechselmäßig und verschleiert ver sprechen ließen. E. hat die Wechsel nach drei Monaten eingelöst und nach der Berechnung des Landgerichts für das Darlehn 230 Prozent Zinsen gezahlt. Die »gelieferten« Bücher wurden bei Berechnung des dem E. gewährten Darlehns nicht berück sichtigt. Für Wechsel sind höchstens 10 Prozent jährlich üblich, bei besonderem Risiko 16 Prozent, aber schon 25 Prozent über schreiten den üblichen Satz erheblich, um so mehr 230 Prozent. Der Wert der Bücher wurde von den Angeklagten auf 860 ^ beziffert, ist aber nach Ansicht des Gerichtes unerheblich, da der 727
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