Mrskndlatt für den ÄuUjeil Luchljnndel. Eigentum des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonnend Festtags und wird nur Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche, zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Pctitzeilen. 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 105. Leipzig, Montag den 8. Mai 1911. 78. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler ;u Leipzig. --zGc-- Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börseuverems der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt arrr Sonntag Kantate, den 14-. Mai 1911, pünktlich vormittags 10 Hlhr, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig (Eingang Portal III.) Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bereinsjahr 1910/11. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1910. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1911. 4. Antrag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle den der Nummer 35 des Börsenblattes sür den Deutschen Buchhandel vom 11- Februar ISI l beigelegten Entwurf abgeänderter Satzungen des Börsenvereins genehmigen." 5. Antrag des Vorstandes; „Die Hauptversammlung wolle beschließen, zur Revision der Verkaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum einen außerordentlichen Ausschuß einzusetzen, dessen Mitglieder vom Vorstände in Gemeinschaft mit dem Wahlausschuß zu berufen sind." 6 Antrag des Herrn Ferdinand Lomnitz u. Gen. namens des Vereins der Buchhändler zu Leipzig: Die Hauptversammlung wolle folgende Änderungen in der buchhändlerischen Verkehrsordnung beschließen: 8 1, Absatz 2: Die Klammern hinter den Worten: „Hersteller", „Verbreiter", „oder Vermittler" zu streichen. 8 2: Hinter dem Satze: „Ein Lieferungszwang der Buchhändler unter einander besteht nicht" neu anzufügen: „Aus Kauf-, Lieserungs-, Vertretungs- und ähnlichen Verträgen können in Streik- oder Anssperrungssällcn Ansprüche von Buchhändlern gegeneinander nicht erhoben werden." Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. 724