5574 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. u« 105, 8. Mai 1SI1. 7. Neuwahlen: Es sind zu wählen: Vorstand: Der zweite Vorsteher an Stelle des Herrn vr. Erich Ehlcrmann-Dresden; der erste Schatz meister an Stelle des Herrn Alfred Voerster - Leipzig; der zweite Schriftführer an Stelle des ausgefchiedenen Herrn Emil Wehrend-Wiesbaden. Rechnungs-Ausschuh: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Arthur Meiner-Leipzig und Carl Oppermann-Königsberg. Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren vr. Wilhelm Ruprecht-Göttingen und Heinrich Schöningh-Münster. Verwaltungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Karl W. Hiersemann-Leipzig und Karl Weisser-Leipzig. Mitglieder der vom Vorstande des Börsenvereins als Organe des Börsenvereins anerkannten Vereine können sowohl bei den Wahlen, als bei allen aus der Tagesordnung der Hauptversammlung stehenden Gegenständen mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzungen ihre Stimmen auf ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten, und am Orte der Hauptversammlung anwesende Börsenvereins-Mitglieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimmen übertragen. Die Vollmachten müssen lt. tz 17 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen und nach den Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung für den Wahl-Ausschuß ausgesertigt sein (vgl. Börsenblatt Nr. 65 vom 20. März d. I.). Die für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen: Eintrittskarten, Ausweiskarten zur Stimmvertretung, Stimmzettel für geheime Abstimmung und Wahlzettel, sind möglichst am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend den 13. Mai 1911, nachmittags von >/,3—'/,4Uhr (sonst am Sonntag Kantate, vormittags von 10—10'/, Uhr) im Ausschuß zimmer, Portall, Erdgeschoß links, vom Wahl-Ausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Geschäftsstelle spätestens am Tage vor der Hauptversammlung zugesandt. In das alljährlich auszugebende Fremdenverzeichnis werden alle diejenigen auswärtigen Mitglieder aus genommen, welche spätestens bis Donnerstag den 11. Mai 1911, nachmittags 3 Uhr mittels besonderen Anmeldezettels der Geschästsstelle angezeigt haben, daß sie zur Buchhändlermesse selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sein, und ob sie selbst oder durch ihren Kommissionär abrechnen, und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdenverzeichnis steht von Freitag den 12. Mai 1911, vormittags 9 Uhr an in der Geschäftsstelle zur Verfügung der Mitglieder. Leipzig, den 25. April 1911. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler ;u Leiprig. Karl Stegismund. Artur Seemann. Alfred Voerster. vr. Erich Ehlermann. Hermann Seippel. Verzeichnis der im Monat April 1911 bei der Geschäftsstelle hinterlegten Rundschreiben mit eigenhändiger Unterschrift.*) A. Bonz' Erben in Stuttgart. Herrn Adolf Bonz wurde Prokura erteilt. <3. April 1911.) Ferd. Tümmlers Verlagsbuchhandlung in Berlin ging nach dem erfolgten Ableben des Herrn Wilhelm Lange in den alleinigen Besitz von Frau Anna Lange über. (April 1911.) Hahnsche Buchhandlung in Hannover. Der bisherige Geschäftsführer und Prokurist Herr Georg Schmidt ist zum Mitinhaber der Firma ernannt worden. (24. April 1911.) Reinhold Horn in Lodz s. I. Winkopf, Lodz. Felix Meiner in Leipzig. Unter dieser Firma gründete Herr vr. Felix Meiner eine Verlagsbuchhandlung. (1. April 1911.) Meißner L Buch in Leipzig. Den Herren Emil Kunis, Arthur Otto, Hans Schneidt, Oscar Hermann wurde Gesamtprokura erteilt. Es sollen immer je zwei der Herren berechtigt sein, die Firma gemeinschaftlich zu zeichnen. (27. März 1911.) ») Da öfters Rundschreiben über Geschäfts-Gründungen oder -Veränderungen mit der nicht zutreffenden Be merkung versehen sind, daß ein eigenhändig Unterzeichnete« Exemplar bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins hinter legt sei, hat der Vorstand bestimmt, daß in dem monatlichen Verzeichnis derartiger Rundschreiben nur diejenigen Ausnahme finden, von welchen tatsächlich ein eigenhändig unterzeichnetcs Exemplar hinterlegt worden ist. Die Geschästsstelle ist beauftragt, gegebenenfalls die betreffenden Firmen an die Einsendung zu erinnern.