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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.05.1911
- Strukturtyp
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- 1911-05-15
- Erscheinungsdatum
- 15.05.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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5918 Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 111, 15. Mai 1911. er schon kennt. Endlich hat er ein Dutzend Hefte gewählt: Den Bluthund der Opiumhöhle, Die Schreckensbrautnacht im Grandhotel, Das Skelett im Piano, Den Doppelmord durch Hypnose. Einen Tag unter weiblichen Bestien, Aben teuer eines Gehenkten u. a. Er zahlt und fragt: »Können Sie mir ein Räuberbuch für einen neunjährigen Jungen empfehlen, aber recht was Wildes?« Mein Freund hatte sich bereits äußerlich beruhigt, jetzt aber funkeln seine Augen gräßlich, als er antwortet: »Ja, da muß ich zuvor wissen, worauf der junge Herr vorbereitet wird: auf den Galgen, aufs Zuchthaus oder nur auf die Börsenjobberei«. Nervös rafft der Jüngling sein Bündel geistiger Nahrung auf und ruft: »Sie brauchen nicht gleich ausfahrend zu werden! Wollen Sie nichts verkaufen, denn sind auch andere Buden da!« Als er hinaus ist, sinkt mein Freund erschöpft auf einen Stuhl: »Lieber Steinklopfer sein als Buchhändler. Was ich hier unter Unverstand, unter Roheit und Gemein heit zu leiden habe, das übersteigt meine Kräfte! Und ich habe den Laden doch nur übernommen, weil ich hoffte, Bildung, Gesittung und Aufklärung besser fördern zu können!« — »Armer Kerl«, sage ich, »du eignest dich zu diesem Metier wie der Esel zum Lautenschlagen. Ramsch handel und Pädagogik ist zweierlei. Und du bist nur Schulmeister. Bevor dein idealer Buchhändler auftreten und — bestehen kann, müssen noch viele Birken gestutzt, viele spanische Rohre zersplittert, viele Karzerslunden ab gesessen, viele Freibibliotheken gegründet werden. Eile mit Weile. Laß dir raten: Sei wieder, was du gewesen bist! Willst du dem jungen Nachwuchs nützen, so wend' einen Teil deiner Erbschaft an, eine gediegene Schulbibliothek nach deiner Wahl und Einsicht zusammenzustellen!« Er richtet sich auf: »Du hast recht. Gleich morgen biet' ich den Laden aus! Bruno, schließ die Tür!« Kleine Mitteilungen. Einführung der Bücher in den UnterrichtSgebrauch der Lehrerbildungsanstalten in Preußen. — Wie wir dem Zentral blatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen (lvll, Heft 4/5) entnehmen, hat der Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten unterm 13. Februar 1911 nach- stehenden Erlaß an die Kgl. Provinzialschulkollegien in Preußen gerichtet: Nachdem die neuen Lehrpläne für die Lehrerbildungsanstalten feit fast zehn Jahren im Gebrauch sind, erscheint es erforderlich, daß auch für die Bücher der Anstalten eine Regelung eintritt, um den auf diesem Gebiete vorhandenen Mißständen zu be gegnen. Ich ordne daher im Anschluß an den Runderlaß vom 6. November 1906 — 17 III 6402 — folgendes an: Die Einführung von Büchern in den Unterrichtsgebrauch der Seminare und Präparandenanstalten bedarf nach den geltenden Bestimmungen meiner vorher zu erteilenden Genehmigung. Diese ist auch einzuholen, wenn die Neuausgabe eines Buches so starke Veränderungen zeigt, daß die alte Ausgabe neben ihr nicht gebraucht werden kann. Es wird daher nötig sein, alle Lehr- und Lernbücher der genannten Anstalten einer eingehenden Prü fung zu unterziehen. Da die Präparandenanstalten und die Seminare in organi schem Zusammenhang stehen, die Seminare aber vielfach ihre Zög linge aus verschiedenen Präparandenanstalten erhalten, machen es unterrichtliche wie wirtschaftliche Gründe nötig, daß in den Lehrerbildungsanstalten der einzelnen Provinzen möglichste Ein heitlichkeit der für die Hand der Zöglinge bestimmten Lehrbücher besteht. Um eine solche herbeizuführen, gleichzeitig aber auch die Erfahrungen, welche die Lehrer mit Lehr- und Lernmittel gemacht haben, ausgiebig zu benutzen, wird es sich bei der Auswahl der Bücher durch das Königliche Provinzialschulkollegium empfehlen, daß von vornherein neben Direktoren auch Fachlehrer, besonders derjenigen Seminare und Präparandenanstalten, die durch Über gang der Schüler miteinander in Verbindung stehen, veranlaßt werden, auf Grund ihrer Kenntnis der Fachliteratur über das für die Einführung auszuwählende Buch sich zu äußern. Ge- gebenenfalls können auch die Versammlungen der Seminarlehrer vereinigungen dafür nutzbar gemacht werden. Ohne Schwierigkeiten für die Unterrichtserteilung wird es sich ermöglichen lassen, für die Lehr- und Lernbücher verschiedener Unterrichtsfächer, wie z. B. des Deutschen und der Naturkunde, innerhalb der Provinz volle Einheit herbeizuführen. Nachdem die Einführung eines bestimmten Buches von dem Königlichen Provinzialschulkollegium in Erwägung genommen ist, tritt dessen eingehende Prüfung ein. Für sie wird sich die Be sprechung in den Lehrerkollegien der Anstalten auf Grund eines Gutachtens empfehlen, das von einem Fachlehrer zu erstatten ist, der indes nicht Verfasser des Buches sein darf. Bei der Be urteilung sind folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: 1. Die Lernbücher sind Hilfsmittel, die dem Seminaristen die Aneignung und Wiederholung der Stoffe erleichtern, welche der Lehrer im Unterricht behandelt hat. Auf keinen Fall dürfen sie so angelegt sein, daß sie als Ersatz des Lehrers gelten, dem Schüler das Durchdenken des Unterrichtsstoffs und die eigene sprachliche Gestaltung abnehmen und einem Lehrverfahren Vor schub leisten, das wesentlich darin besteht, die Stoffe des Buches aufzugeben und zu überhören. Ergibt sich hieraus, daß das Lehrbuch seinem Umfang nach beschränkt sein muß, so darf es anderseits doch nicht den Charakter eines bloßen Schulleitfadens tragen, der lediglich eine trockene Zusammenfassung des Unter richtstoffs bietet. Es soll vielmehr in zusammenhängender, ge- drängter aber inhaltvoller, auch sprachlich musterhafter Darstellung das wesentliche Tatsachenmaterial der einzelnen Wissensgebiete vor Augen führen. 2. Entsprechend den Lehrplänen vom 1. Juli 1901 hat das Lehrbuch der Eigenart der Heimat möglichst weitgehend Rechnung zu tragen. 3. Daß das Hilfsbuch den Stoff wissenschaftlich durchaus ein wandfrei darzubieten hat, daß es ferner den Vorschriften der Rechtschreibung genügen und bei angemessenem Preise in Papier, Druck und äußerer Ausstattung allen schultechnischen und gesund heitlichen Anforderungen entsprechen muß, ist selbstverständliche Voraussetzung. Die Genehmigung der Einführung ist gemeinsam für alle in Betracht kommenden Anstalten bei mir durch das Königliche Provinzialschulkollegium nachzusuchen. Jedem Gesuche sind bei- zufügen: u) ein Exemplar des bisher gebrauchten wie des einzuführenden Buches mit Angabe der Preise. v) das Gutachten eines der Fachlehrer, welches auch die Mängel des bisher gebrauchten Buches berücksichtigt; sind auch Gutachten gegen die Einführung erstattet, so ist ein solches mit einzusenden, o) ein kurzes Urteil des Königlichen Provinzialschulkollegiums selbst. Die Einführung neuer Lehr- und Lernbücher kann nur mit Beginn eines Schuljahrs erfolgen. Sie findet in der untersten der Klassen statt, in denen sie gebraucht werden sollen, so daß die Schüler bei regelmäßiger Versetzung die Lernbücher nicht wechseln. Für die im Lehrplan vorgeschriebenen Schulschrift steller und für Wörterbücher der fremden Sprache bedarf es nicht der Genehmigung von hier aus; doch sind die in diesem Erlasse gegebenen Weisungen bei ihrer Einführung sinngemäß anzuwenden. Zu den Vorschlägen für die Einführung neuer Neligions- bücher hat das Königliche Provinzialschulkollegium die Zustimmung der zuständigen kirchlichen Behörden der Provinz einzuholen und dies in den hierher einzureichenden Anträgen anzugeben. Besteht ein einzuführendes Buch aus mehreren Teilen, so kann es zur Einführung erst in Vorschlag gebracht werden, wenn alle Teile vollendet vorliegen. Die Anschaffung anderer als der für den Unterricht ge nehmigten Bücher darf von den Seminaristen und Präparanden nicht gefordert werden. Ebenso haben die Lehrer die Empfehlung der Anschaffung von Büchern für den Unterrichtsgebrauch zu vermeiden Die Anträge auf Einführung können bei mir bis spätestens vier Monate vor Schluß des Schuljahrs eingereicht werden, das
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