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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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6026 Börsenblatt f. b. Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 113. 17. Mai 1911. Parteisekretär in Treptow bei Berlin: Bernhard Bruns, Stadtverordneter in Berlin. Die Gesellschaft ist eine Gesell schaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 22/23. März 1911 abgeschlossen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so erfolgt die Vertretung durch zwei Ge schäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Als nicht eingetragen wird veröffent licht: Als Einlage auf das Stammkapital wird in die Gesellschaft eingebracht von den Gesellschaftern Parteisekretär Hermann Molkenbuhr in Schöneberg, Verlagsbuchhändler Heinrich Dietz in Stuttgart, Friedrich Ebert, Parteisekretär in Treptow, das von ihnen unter der Firma »Buchhandlung Vorwärts Paul Singer« in Berlin betriebene Handelsgeschäft zum vereinbarten Werte von je 7000 Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im »Vorwärts« Berliner Volksblatt. Berlin, den 9. Mai 1911. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 167. (Voss. Zeitung vom 13./V. 1911.) Kunstdruck- uud VerlagSanftalt A.-G. vorm. Müller L Lohse, Dresden — Es ist gelungen, eine Vereinigung des Unternehmens mit der Kunstanstalt von Adolf May, deren In haber sich bereit erklärt hat, in den Vorstand der vereinigten Unternehmungen einzutreten, herbeizuführen. Eine auf den 9. Juni d. I. einzuberufende außerordentliche Generalversamm lung soll hierüber Beschluß fassen und ferner genehmigen, daß das Grundkapital der Gesellschaft im Verhältnis von 3:2 zu sammengelegt und gleichzeitig unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechtes der Aktionäre um 634 000 ^ auf 1 100 000 er höht wird. Die Verwaltung verspricht sich von der geplanten Vereinigung für die Zukunft erhebliche Vorteile, um so mehr, als beide Betriebe für die Folge räumlich in dem modernen und noch entsprechend zu erweiternden Fabrikbau der Firma Adolf May vereinigt sein werden. (Leipz. Ztg.) Neue Bücher, Kataloge «sw. für Buchhändler. Liersemann in l^eipri^, Xönjx8tr. 29. Zo. 74 8. 335 Nrn. Kantate-Literatur 1911. 1. Programm der Kantatefestlichkeiten 1911. 32x23 om. 4 S. Zeichnungen von Arthur Michaelis, Klischees von Meisenbach, Riffarth L Co., Papier von Fr. Adam Seidel, Druck von Oskar Leiner. Sämtlich in Leipzig. 2. Tafelkarte zum Cantatefestmahl im Buchhändlerhaus. Sonntag, den 14. Mai 1911, nachmittags '/,4 Uhr. Zeich nung von Albert Andresen. 3. Kantate-Sonntag. 14. Mai 1911. Speisenfolge. Mit Kupfer stich auf dem Umschlag von O. R. Bossert (Druck des Stichs von F. A. Brockhaus), Satz und Druck der Speisenfolge von Fr. Richter G. m. b. H., Papier von Edm. Obst. Sämtlich in Leipzig. 4. l?6Uobt.kröbIiolisr Inscksrk ranL kür m688V6rgnü^t6 Luobbancklsr. XVII. Lekt. Xantats 1911. 9X13,6 ein. 16 8. vruek von kopk L Härtel in IHpLiS. 6. Buchhändler-Lied gesungen in der Oster-Messe 1868 im Schützenhause zu Leipzig. Wiederhervorgeholt Cantate 1911 und mit alter Begeisterung gesungen im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig. 8°. 4 S. Material, Satz und Druck von der Schriftgießerei C. F. Rühl in Leipzig. 7. Offizieller Kantate-Kalender, dem deutschen Buchhandel gewidmet von Hübel L Denck, Kgl. Bayer. Hofbuchbinderei und Einbanddeckenfabrik in Leipzig. In Ganzleder geb. Mit Ersatz-Blocks. 8. Montag-Abend-Programm: Xantate-l^onta^ 16. Nai 1911. 36X23,6 ow. 4 8. 2oiolinun§ v. H. lMller. 9. Verdrehte Signete. Heft I. 28x22 ein. 48 S. Signete m. Erläuterungen. Erschienen in Leipzig, Cantate 1911, im Verlag des Festausschusses des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Zeichnungen von Erich Grüner, Klischees Sinsel L Co. Papier Ferd. Flinsch G. m. b. H. Druck von Fr. Richter G. m. b. H. Papier des Umschlags von Edm. Obst. — Sämtlich in Leipzig. Wertvolle Werke aus allen Gebieten. — ^Qt,igu.-H.nrejA6r Nr. 125 10?8. " ^ m reu I, 8onn6nk6l8xa.8e 11. aneienve Xeo 8. Olsebki ä Xloreooe. 8". 8. 1073—1192. Alit einer l'afel unck 119 Xaesirniles. No 3429-3521. Pers onalnachrichtei». Professor Carl Hennig -s-. — Der Geheime Medizinalrat Professor vr. weck. Carl Hennig in Leipzig ist am 16. Mai im 86. Lebensjahre an Altersschwäche gestorben, nachdem er 60 Jahre hindurch als Lehrer an der Leipziger Universität gewirkt hat. Der Verstorbene genoß als Spezialist für Frauen- und Kinder krankheiten großes Ansehen. Sein literarisches Schaffen erstreckte sich auf ein »Lehrbuch für Krankheiten des Kindes«, das in drei Auflagen erschien, sowie auf eine interessante im Abriß dargestellte Schrift »Die Geburtshilfe«. In Gerhardts Handbuch der Kinder- krankheiten und in der Enzyklopädie der Geburtshilfe und Gynäko logie bearbeitete er mehrere Abschnitte. Sprechsaal. Aufnahme in die Kataloge. Immer wieder und wieder werden Klagen der Buchhändler laut, daß dieses oder jenes Buch in den allgemein benutzten Katalogen nicht verzeichnet ist. Ich selbst habe oft genug die traurige Erfahrung gemacht, daß diese Klage nur allzusehr be rechtigt ist. Jedoch wird die Schuld immer auf den Herausgeber des Katalogs geschoben. Dies ist aber im höchsten Maße ungerecht. Die Schuld trifft fast ausnahmslos die Verleger der nicht katalogi sierten Bücher: sie halten es bei kleineren Verlagswerken eben nicht für nötig, die Herausgeber der Kataloge von deren Er scheinen in Kenntnis zu setzen. Es kann für die Verleger doch nur vorteilhaft sein, wenn ihre Bücher in die Kataloge ausge nommen werden. Kurz gesagt, es wäre sehr wünschenswert, wenn die Verleger sofort beim Erscheinen ihrer Verlagswerke den genauen Titel des Buches mit Preisangabe und Seitenzahl an die Hinrichs'sche Buchhandlung*) und an Chr. Herm. Tauchnitz, den Verleger des Kayserschen Bücherlexikons, einsenden würden. Unsere Kataloge sind dem Auslande gegenüber immer noch die genauesten. Wir wollen uns bemühen und eifrig dafür Sorge tragen, daß sie ganz zuverlässig sind und jedes erschienene Buch enthalten. Berlin, im Mai 1911. Hans Weither, Buchhändler. Muß der »Mindestverkaufspreis« ohne weiteres cinqehalten werden? Nach der Verkehrsordnung § 4d, Absatz 3, ist der Sorti menter berechtigt — die Praxis zwingt ihn sogar oft dazu! —, den Ladenpreis infolge Verleger-Manipulationen nicht mehr ein zuhalten. Hat der Verleger dann noch das Recht, einen »Mindest verkaufspreis« festzusetzen? Ist es nicht vielmehr dem Sorti menter nach § 16 der Verkaufsordnung vollkommen überlassen, solche Werke zu beliebigem Preise zu verkaufen, solange nicht ausdrücklich ein Mindestverkaufspreis zwischen dem Sortimenter und dem Lieferanten (Verleger oder Großantiquar) verein bart ist? X. *) Erfordernis für die Aufnahme in die Hinrichssche Biblio graphie ist die Einsendung eines Exemplars des betreffenden Buches im Original; die bloße Titel- und Preisangabe usw. genügt nicht. Nach erfolgter Aufnahme wird das Buch zurück- ! gesandt. Red.
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