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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.05.1911
- Strukturtyp
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- 1911-05-17
- Erscheinungsdatum
- 17.05.1911
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- Deutsch
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^ 113, 17, Mai 1911. Amtlicher Teil, LönenblaU tz. LrcchL. :. 6017 Herr Max Merseburger-Leipzig tritt Herrn Faust entgegen, wenn dieser die Musikalienhändler nicht als voll- bürtig gelten lassen wolle. Der Musikalienhandel brauche einen stärkeren Rückenhalt am Börsenoerein, der ihm durch die Vertretung im Vereinsausschuß gewährleistet erscheine. Daß der Verein dann ein Übergewicht im Vereinsausschuß zugunsten des Verlags Herstellen würde, davon könne nicht die Rede sein, Redner bittet also, dem Entwurf insoweit zuzustimmen, Herr Kammerrat Wilhelm Müller-Wien führt aus, daß seit langen Jahren in Österreich Musikalienhändler und Kunsthändler mit den Buchsortimentern gleichberechtigt seien. Herr Geheimrat vr, Oscar von Hase-Leipzig weist darauf hin, daß der Verein der Deutschen Musikalien händler schon lange Kreisoerein sei, und daß der Mustkalienhandel auch im Rabattwesen dem Buchhandel wesentlich näher gekommen sei. Das ruinöse Rabattgeben sei geschwunden. Dies würde noch besser werden, wenn man dem Verein der Deutschen Musikalienhändler noch einen größeren Einfluß einräumen würde. Herr Eduard Faust-Heidelberg zieht hierauf seine Opposition gegen H 13 zurück. Hierauf wird die Diskussion zu den Anträgen des Herrn Prager eröffnet, Herr vr, Erich Ehlermann-Dresden bezeichnet zunächst den Zusatz zu Z 3 Ziffer 4 als verhängnisvoll und nicht ausführbar. Er verkenne durchaus nicht die Berechtigung einer Aktion gegen die Warenhäuser. Die betreffende Stelle enthalte die alte Verlegererklärung. Es sei reiflich zu erwägen, ob nicht durch die vorgeschlagene Änderung be rechtigte Interessen geschädigt und teilweise sogar eine Ungerechtigkeit erzielt würde. Vor allem aber gehe der Zusatz über den Umfang der möglichen Satzungsänderung hinaus. Hinsichtlich der Aufnahmefähigkeit ins Adreßbuch würde eine Unsicherheit geschaffen, die nicht zu begrüßen wäre. Man würde außerdem empfindlich in die Interessen der Kom missionäre eingreifen und eine gerechte Entscheidung der mit der Aufnahme befaßten Instanz nicht erwarten können. Redner bittet hierauf den Zusatz zu Z 3 Ziffer 4 als mindestens gegenwärtig noch nicht spruchreif abzulehnen; vor allen Dingen sei, wie bereits erwähnt, der Zusatz keine Richtigstellung mehr, sondern ginge weit über die erlaubte Satzungs änderung hinaus. Der Registerrichter würde daher die Eintragung versagen, Herr R, L, Prager-Berlin bemerkt, daß es sich zwar nicht bloß um eine Richtigstellung handle, sondern auch um eine Fortbildung und diese sei möglich. Hierauf wird der Zusatz des Herrn Prager zu 8 3 Ziffer 4 gegen wenige Stimmen abgelehnt. Ebenso wird der Antrag des Herrn Prager zu Z 5 mit großer Mehrheit abgelehnt, es bewendet also bei der Fortlassung der Worte »als solche«. Hierauf wird der Antrag des Herrn Prager auf en btoo-Annahme zur Abstimmung gestellt. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Der Vorstand erhält dis Genehmigung, etwaige redaktionelle Änderungen noch vornehmen zu können. Punkt 5 der Tagesordnung: Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses zur Revision der Verkaussordnung, Herr vr. Erich Ehlermann begründet ihn. Die Revision sei durch die verschiedentliche Aus legung des Z 12 der Verlaufsordnung notwendig geworden; ferner habe dis Kommission in der Schulbücherfrage die Lieferung von Prüfungs-Exemplaren an die Lehrer zu ermäßigtem Preise als erwünscht bezeichnet, falls dies durch das Sortiment geschehe. Dies sei jetzt nicht möglich. Der Antrag wird hierauf ohne Diskussion einstimmig angenommen. Punkt 6: Antrag des Herrn Fsrd. Lomnitz in Leipzig u. Gen, Herr Lomnitz erklärt, daß er den ersten Teil des Antrages zu Z 1 infolge des Verlaufs der gestrigen Delegierten-Versammlung zurückziehe, im übrigen stelle er den Antrag nicht zu Z 2, sondern zu ß 19 der Verkehrsordnung, er habe ihm infolgedessen eine etwas veränderte Fassung gegeben, die er verliest (vgl, Anlage 6). Der Zusatz sei notwendig, weil man im Herbst d, I, Lohnschwierigkeiten auf seiten der Arbeitnehmer befürchten müsse, die zu Streiks und Aussperrungen führen könnten. Der hiesige Arbeitgeber müßte deshalb vor etwaigen Regreßansprüchen seitens der Kunden gesichert werden. Dies erscheine möglich, wenn eine ent sprechende Bestimmung in die Verkehrsordnung ausgenommen werde. Er bittet, diese anzunehmen. Herr Kommerzienrat Siegismund stellt fest, daß der Antrag rechtzeitig gestellt und es Herrn Lomnitz auch gestattet sei, die heutige Einschränkung des Antrags zu machen, Herr Albert Brockhaus-Leipzig führt aus, daß er von der Abänderung des Antrags völlig überrascht sei. Er spreche nicht gegen den Antrag, wünsche aber nicht, daß er heute in der abgeänderten Form zur Beschlußfassung gestellt werde. Er übersehe die Tragweite nicht, sei aber sicher, daß sie den logischen Ausbau der Verkehrsordnung durchbreche. Herr Alfred Voerster-Leipzig erklärt, daß er es bedauern würde, wenn der Antrag abgelehnt würde, Herr Alexander Ganz-Köln empfiehlt ebenfalls die Ablehnung des Antrags als in seinen Folgen noch nicht übersehbar, Herr Kammerrat Wilhelm Müller-Wien empfiehlt, einen Mittelweg zu beschreiten und den Antrag vor behaltlich der Nachprüfung durch den Vorstand anzunehmen. Herr Kommerzienrat Siegismund führt ans, daß nur die Hauptversammlung die Verkehrsordnung beschließen könne, man müsse deshalb den Antrag entweder ablehnen oder annehmen.
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