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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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Sortiment zugefügt hatte, waren mit eine wesentliche Ver anlassung zur Schaffung einer Verkaufsordnung. Das Sorti ment hoffte, daß der Verlag ihm entgegenkommen und einer Fassung zustimmen würde, die die vom Verlag am eigenen Leibe gespürten Schädigungen in Zukunft hintanhalten könnte. Die 10, 11, 12 der Verkaufsordnung sollten einerseits lautgewordenen Wünschen des Verlages Gewährung bringen, andererseits aber auch das Sortiment vor Unter bietungen des Verlages schützen. Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt. Zahlreiche Klagen, und zwar großen teils aus Verlegerkreisen, die sich durch Maßnahmen anderer Verleger benachteiligt erachteten, veranlaßten den Vorstand des Börsenvereins, den Vcreinsausschuß zu be auftragen, ein Gutachten über die Tragweite der ZZ10,11,12 der Verkaussordnung zu erstatten. Die Veröffentlichung dieses Gutachtens seitens des Vorstandes als eine »authentische Interpretation« veranlaßto die Erklärung der 47 Verleger, die sich direkt gegen den Vorstand des Börsenoereins und den Vereinsausschuß richtete. Mag auch die Ansicht der 47 Verleger richtig sein, daß es nicht zu den Befugnissen des Vereinsausschuffes gehört, die Satzungen authentisch zu interpretieren, so wäre es unseres Erachtens doch wohl ersprießlicher gewesen, diesen Gegen stand lediglich an den Stellen zu erörtern, die dazu be stimmt sind, nämlich in den Hauptversammlungen des Börsenvereins und des Verlegervereins. Dies wäre um so mehr geboten gewesen, als, wie schon oben erwähnt, auch ein großer Teil des Verlages die rigorose Ausnutzung des sogenannten Verlegerparagraphen und der entsprechenden Paragraphen der Verkaufsordnung mißbilligt und als gegen seine Interessen gerichtet betrachtet. Zu unserer Freude können wir feststellen, daß wir uns hierin mit dem Vorstande des Verlegervereins in voll kommenem Einverständnis befinden. In dem von ihm in dieser Ostermesse erstatteten Bericht heißt es: »Es war bei den Verhandlungen charakteristisch, zu be obachten, daß sich unter den Beschwerdeführern wegen der Praxis des doppelten Ladenpreises auch zahlreiche Verleger befanden, und von berufenster Seite wurde gesagt, daß ein großer Teil der Beschwerden, die beim Börsenvereins-Vor- stande eingingen, von dem konkurrierenden Verleger anhängig gemacht worden wären. Es mag dies zutreffen, denn unter den Verlegern ist die Konkurrenz mindestens ebenso scharf wie unter den Sortimentern, und der Verleger wird oft durch seine Autoren gezwungen, die gleichen Vertriebsorten zu wählen wie sein konkurrierender Kollege. Um nun nicht an der Schaffung einer Schraube ohne Ende mitzuarbeiten, sollte jeder Verleger bei der Einräumung von Extra bedingungen auf Grund von Z 3 Ziffer 3 der Satzungen des Börsenvereins ganz besonders — und zwar nicht im Hinblick auf ein einzelnes Werk, sondern auf seinen Verlag als Ganzer — prüfen, ob er glaubt, dadurch nicht nur seinen Absatz, sondern auch seinen Gewinn im ganzen zu vermehren. Wenn er aber Vereinen und Gesellschaften seine Zwecks nutzbar macht, so sollte er dabei niemals solche Einrichtungen zulaffen, die das Publikum zu dem Glauben berechtigen, das Sortiment verteuere den Bezug der Bücher.« Wir haben dem Frieden und der Kollegialität zuliebe seinerzeit von einer Gegenerklärung abgesehen, sind anch mit keiner dahingehenden Aufforderung an unsere Vereine herangetreten, haben vielmehr in den Fällen, wo wir zum Vorgehen aufgefordert worden sind, auf die sius ir» ab- gefaßte Erklärung von 78 Berliner Sortimentsfirmen hin gewiesen, die unsere eigene Anschauung wiedergegeben hat. Hauptsächlich der unklaren Fassung des Z 12 der Ver kaufsordnung ist es zuzuschreiben, daß die Fälle von Ver- legerschleudcrei sich im letzten Jahre stark vermehrt und uns wie allen Vorständen der buchhändlerischen Vereine eine große Arbeitslast aufgebürdet haben. Ein Kreisverein ist an uns mit dem Ersuchen herangetreten, wir mögen alles Material, das uns die Vorstände der Kreis- und Ortsvereine überweisen müßten, sammeln, sichten und von Zeit zu Zeit unseren Vereinsoorsländen vertraulich zugängig machen. Wir haben diesem Wunsche Folge gegeben, da auch wir der An sicht sind, daß bei einer mehr oder minder öffentlichen Fest nagelung typischer Schleuderfälle das Sortiment wohl in der Lage ist, den schleudernden Verlegern durch Nichtverwendung für ihren Verlag die Lust an weiterer Verletzung der Ver kaufsordnung zu benehmen. Wir fordern Sie deshalb auch an dieser Stelle aus, uns alle feststehenden Fälle von Verleger schleuderei, möglichst mit dem Beweismaterial, das zurück gesandt wird, zugängig zu machen, betonen aber, daß ein Erfolg unserer Maßnahmen nur dann zu erwarten ist, wenn alle Vereinsvorstände ausnahmslos sich in allen vorkommen den Fällen dieser kleinen Mühe unterziehen. Nicht gering war die Anzahl der Klagen, die der Vereinsbuchhandel hervorgerufen hat. Besonders ist es die Zentralbuchhandlung der Rechtsanwälte gewesen, die wir ihrer Ausdehnung und Vertriebsweise nach als besonders den Buchhandel, nicht nur den juristischen, schädigend betrachten müssen. Sie kennen aus unseren zahlreichen Veröffent lichungen unsere Tätigkeit gegen die Zentralbuchhandlung und den Vereinsbuchhandel überhaupt, und Sie haben gewiß mit allseitiger Freude davon Kenntnis genommen, daß auch der Vorstand des Börsenoereins nunmehr mutig den Kamps gegen Betriebe ausgenommen hat, die ebenso dem Sortiment wie dem Verlage über kurz oder lang unsagbaren Schaden zusügen müssen. Wenn dem Vorstande des Börsenvereins von interessierter Seite vorgeworfen wird, er sei mit seiner Sperrung einer Anzahl von Vereinsbuchhandlungen planlos und parteiisch vorgegangen, so wollen wir darüber mit ihm nicht rechten, ihm vielmehr danken, daß er nicht zaghaft ab gewogen, sondern frisch und mutig den Kampf ausgenommen hat: es ist für den Buchhandel geschehen! Ein gleiches energisches Vorgehen aller beteiligten Kreise wünschen wir den Auswüchsen des Warenhausbuch handels gegenüber. Noch immer verkaufen die Waren häuser, um nur ein Beispiel anzusühren, eben erschienene, wie sie angeben, aus ihren Leihbibliotheken stammende Romane in neu hergestellten Einbänden zu Schleuderpreisen. Wo bleibt der schon im vorigen Jahre von uns befür wortete Zusammenschluß der belletristischen Ver leger, die doch unmöglich die Gefahr verkennen oder unter schätzen können, die ihnen aus einer derartigen Verschleuderung der besten belletristischen Produktion erwächst! Mit dem Vorstande des Vereins von Verlegern deutscher illustrierter Zeitschriften sind wir auch im abgelaufenen Jahre in Verbindung getreten, um eine Ver besserung der Bezugsbedingungen bzw. eine Entschädigung des Sortiments für die Beförderung der immer zahlreicher werdenden Jnseratbcitagen der Zeitschriften zu erlangen. Der Vorstand des Vereins hat unser Ersuchen abgelehnt und uns auf Verhandlungen mit den einzelnen Verlegern verwiesen. Da dieser Weg uns durchaus ungangbar erschien, haben wir in der Herbstversammlung des Verbandes in Jena die Frage zu einer öffentlichen gemacht. Auch hier hat der beinahe vollzählig vertretene Vorstand des Vereins der Zeitschriftenverleger unsere Wünsche als unerfüllbar bezeichnet, hat aber in einem späteren Stadium der Verhandlungen zugesagt, seinen Mitgliedern eine obligatorische Bestellgebühr bei illustrierten Zeitschriften in Vorschlag bringen zu wollen. Auf unsere im Januar dieses Jahres gestellte Anfrage an den Vorstand, ob und mit welchem Erfolge er seinen Mitgliedern diese Bestellgebühr empfohlen habe, ist uns die Antwort erteilt 78S»
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