Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-05-20
- Erscheinungsdatum
- 20.05.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19110520
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191105206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19110520
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1911
- Monat1911-05
- Tag1911-05-20
- Monat1911-05
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 118, 20. Mai 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 6175 und Anwalt gefunden. Vor allem ist es auch der unermüd lichen Aufklärungsarbeit des Vereins in Wort und Schrift zu danken, daß im deutschen Volke die Erkenntnis der Bedeutung allmählich durchdringt, welche diese über 30 Millionen Deutsche im Ausland für die Erhaltung des deutschen Volksbodens und Sprachbesitzes, für die deutsche Kulturstellung auf der Erde, für die Förderung friedlicher Beziehungen zwischen dem Deutschen Reich und den anderen Mächten und nicht zuletzt für die Aus breitung des deutschen Außenhandels und der deutschen Export industrie über die ganze Erde hin besitzt. Der Verein hat es ver standen, über alle ständischen, konfessionellen und parteipolitischen Gegensätze hinweg Mitarbeiter aus allen Lagern des deutschen Volkes zu gewinnen, und das Tempo des Anwachsens seiner Mitgliederzahl (heute über 44 000) läßt hoffen, daß er bald eine Stärke erreichen wird, die es ihm möglich macht, seiner bedeut- samen Arbeit in noch ganz anderem Maße gerecht zu werden als bisher. Auf der Coblenzer Tagung werden Vertreter der verschiedensten deutschen Gebiete erscheinen, um die Anerkennung der Auslanddeutschen für die Arbeit des Vereins zu bekunden. (Die Zentralstelle des Vereins befindet sich Berlin >V., Kurfürsten straße 105. Der Jahresbeitrag beträgt 3 ^.) Bereinigung zur Erhaltung alter Burgen. — Die dies- jährige Burgenfahrt der Vereinigung zur Erhaltung deutscher Burgen wird nach Württemberg führen. Die Fahrt findet vom 11. bis >4. Juni statt und soll in Bad Mergentheim ihren An- sL. Vom Reichsgericht. — (Nachdruck verboten.) Ist der Setzer »Drucker« im Sinne des Preßgesetzes? Nach der herrschenden Ansicht der Theorie und des Reichsgerichts ist als »Drucker« einer Zeitschrift diejenige Person anzusehen, die den Druck einer selbständigen Druckschrift besorgt, und wird demgemäß der Regel nach als »Drucker« der Inhaber der Anstalt anzusehen sein, in der die Vervielfältigung hergestellt wurde. Aber nicht nur der »Drucker«, in diesem Sinne kann den Vor schriften des Reichspreßgesetzes zuwiderhandeln, sondern bei Hinzuziehung der allgemeinen Strafrechtsgrundsätze, deren Anwendung das Preßgesetz durchaus nicht absolut ausschließt, ist schuldhaftes Handeln den Tatbestand, den das Gesetz reprobiert, verwirklicht. — Das Landgericht Berlin I hatte den Setzer L., der auf der in Berlin erscheinenden Wochenschrift »Die Tribüne«, die von dem Schriftsteller Schneidt heraus gegeben wird, als verantwortlichen Redakteur vr. Lauter- bach benannt hatte, obwohl dieser in der fraglichen Zeit nicht in Berlin anwesend gewesen war und sich nicht um die Redaktionsgeschäfte gekümmert hatte, von der Anklage des Preß- Vergehens sreigesprvchen, da er sich nicht für befugt gehalten habe, diese Angaben zu ändern. Daß er die Befugnis gehabt habe, habe das Gericht nicht als erwiesen angesehen. Der Angeklagte L sei als Setzer nicht »Drucker« im Sinne des Preßgesetzes. Denn es sei nicht erwiesen, daß L. der gewerbliche Unter nehmer oder der Geschäftsführer gewesen sei, der selbständige Geschäfte abschließen könne. Für die Richtigkeit der An gabe des Redakteurs sei der Herausgeber Schneidt verant wortlich und zu bestrafen. — Der höchste Gerichtshof hob auf die Revision der Staatsanwaltschaft dieses freisprechende Urteil auf und wies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die Vorinstanz zurück. L. sei zwar nicht Vertreter der Firma gewesen, aber er habe die Unrichtigkeit der Angabe gekannt, und so hätte sein Verhalten von allgemein strafrechtlichen Gesichtspunkten aus beurteilt werden müssen. Die Frage, ob er zu der Änderung berechtigt gewesen sei, sei durchaus nicht durchschlagend. Er hätte ja seine Mitwirkung versagen können. (Aktenz. 2 0 257/11.) F. vruckmanu A.--G. in München, Augsburg und Berlin. — Die Ergebnisse des Betriebes waren nach dem ver öffentlichten Geschäftsbericht auch im Jahre 1910 befriedigende. Das Bruttoerträgnis des Geschäftsjahres 1910 stellt sich auf 698 441 ^ 69 -Z (752 868 14 --), von welchem 204 777 ^ 19 -j (214 300^62^) Abschreibungen und 70 567^ 31 H (64 960 7 H) allgemeine Verlagsunkosten zu decken sind, so daß einschließlich des Vortrages von 94 152 60 H (63461 28 -Z) ein Rein gewinn von 517 249 ^ 79 H (667 068 73 H) der Generalver sammlung zur Verfügung steht. Neben dem gesetzlichen Reservefonds von 150000 (126000^) besteht ein Spezialreservefonds von 600 000 (360 000 ^t). Die Bankhypotheken gingen durch Annuitätenzahlungen von 957717 44 H auf 952 641 57 zurück. Den sonstigen Schulden von 163 629 32 H (215941 ^ 55 H) stehen Guthaben im Betrage von 657 022 ^ 72 -Z (702 89Z 90 -Z) sowie 64027 ^ 6 -Z (111 222 ^ 20 ^) in Wechseln und bar gegenüber. Auf Übergangskonto sind 157 810 20 H zurückgestellt, teils voraus vereinnahmte Abonnementsbeträge, teils erst 1911 fällig werdende Verbindlichkeiten. Auf den Kaufschillingsrest für erworbene Zweiggeschäfte wurden im Berichtsjahr 812298 ^ 62 «H abbezahlt; dieser Posten steht nun noch mit 465 520 ^ 83 H in den Büchern. — Am 21. Dezember 1910 wurden auf das Aktien- kapital weitere 600 000 mit Dividendenberechligung ab 1. Januar 1911 einbezahlt. — Die Generalversammlung ist auf den 30. Mai 1911 einberufen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, von dem Reingewinn von 517 249 -k 79 H dem gesetzlichen Reservefonds 25 000 ^ zuzuweisen; dann zur Verteilung einer Dividende von 20 Prr-zent (20 Prozent) auf das dividenden berechtigte Aktienkapital von 1250 000 ^ die Summe von 250 000 zu verwenden und nach Abzug der satzungsgemäßen Gewinnanteile 90 010 ^ dem Spezialreservefonds zu überweisen. Die verbleibenden 101 910 ^ 21 H werden auf neue Rechnung vorgetragen. Nach diesen Zuweisungen steigen die Reserven ein schließlich des Gewinnvortrages auf 866 910 21 H. — Die am 1. Januar 1907 gegründete Rentenkasse von F. Bruckmann A.-A. besaß am 31. Dezember 1910 ein Vermögen von 92 967 16 H. Außer dem in der Bilanz mit 50 015 4H ausgewiesenen Unter stützungsfonds bestehen noch Hilfsfonds für Angestellte im Betrage von 241 600 Berlagshaus für Bolksliteratur und Kunst, G. m. b. H. in Berlin. ' Handelsregistereintrag. — In das Handels register 6 des Unterzeichneten Gerichts ist am 9. Mai 1911 folgendes eingetragen worden: Nr. 9219. Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb des bisher vom Verlagsbuchhändler Richard Ahrens in Berlin unter der Firma »Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst (Ahrens L Hauschild)« betriebenen Verlagsgeschäftes, sowie ferner der Betrieb von Ver lagsunternehmungen aller Art, von Buchdruckereien, Buchbinde reien und allen damit verknüpften Nebengewerben und Ge schäften, ferner der Erwerb von Grundstücken, der für den Be trieb dieser Verlagsgeschäfte sich als notwendig Herausstellen sollte, endlich die Herausgabe von Zeitschriften. Das Stamm kapital beträgt 460 000 Geschäftsführer: Verlagsbuchhändler Richard Ahrens in Berlin, Verlagsbuchhändler Friedrich Butsch in Berlin. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 6. April 1911 abgeschlossen Jedem der Geschäftsführer Ahrens und Butsch steht die selbst ständige Vertretung der Gesellschaft zu. Außerdem wird ver öffentlicht: Es bringen in die Gesellschaft ein: 1. Verlagsbuch händler Richard Ahrens in Berlin das von ihm unter der Firma »Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst ^Ahrens L Hauschild)« in Berlin betriebene Verlagsgeschäft mit allen Aktiven und Passiven, insbesondere auch mit allen Rechten aus ab- geschlossenen Verträgen zu dem von allen Gesellschaftern hiermit übereinstimmend festgesetzten Werte von 90 000 unter Anrechnung dieses Betrags auf seine Stammeinlage; 2. L) Verlagsbuchhändler Friedrich Butsch in Berlin, b) Buch druckereibesitzer Heinrich W. Kleine in Leipzig, e) Kunstmaler Fritz Seyffert in Leipzig, jeder seine ihm gegen die Firma »Verlags- Haus für Volksliteratur und Kunst (Ahrens L Hauschild)« zu- stehende Forderung, und zwar zu rr) von 30 000 zu b) von 10 000 zu e) von 320 000 unter Anrechnung dieser Beiträge auf ihre Stammeinlage. Berlin, den 9. Mai 1911. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 122. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 116 vom 17. Mai 1911.) 802*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder