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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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149, 30. Juni 1911. Nichtamtlicher Teil. körjenblatr f. d. Ltjchtt. vuchhanb«. 7771 des letzten Monats sind nur zwei bemerkenswert: die 2., vermehrte Ausgabe des im Börsenblatt 1910. Nr. 279 be sprochenen Lexikons dänischer Zeitgenossen »Lrak's blaa Box. lubincko nulsvsncko ckanslro Nrenä XvinäorZ I^svnsäslöb incktil ^.ar 1911«, jetzt 3148 Biographien und eine Toten- liste (seit Mai 1910), sowie empfehlende Äußerungen der Leiter der größten dänischen Bibliotheken und Archive und des Universitätsrektors enthaltend (518 Seilen. Kopenhagen, Ove Krak, Nygade 7. Preis: geb., mit Goldschnitt, Kr. 8.—) und eine zur Erinnerung an die in Gegenwart des Königs von Schweden stattgefundene Einweihung der schwedischen Gustafskirche in Kopenhagen erschienene Festschrift (in schwe discher Sprache) ihres Pfarrers N. Widner über die Schweden in Dänemarks Hauptstadt früher und heute (Kopenhagen, Gad. Kr. 5.—). Unter den Geschäftsveränderungen der letzten Wochen sind die folgenden für das Adreßbuch des Deutschen Buchhandel vorzumerken: Der bekannte Verlag V. Pio's Boghandel, Kopenhagen, Nörregade, wurde von eanä. wöä. T- Branner, dem bisherigen Besitzer, an seinen Sohn und Mitarbeiter Pool Branner übertragen. — In die Sor timentsfirma Jacob Lund, Kopenhagen (Spezialität: medizinische Literatur), hat Herr Baldur Borgen seinen Pro kuristen und langjährigen Mitarbeiter Carl F. V. Jensen als Teilhaber ausgenommen. — Die alte Firma Jacob Zeuner (gegründet 1871) in Aarhus, Vestergade 8, eine der größten Provinzbuchhandlungen (mit Buchdruckerei), wird nach dem Tode des Inhabers von seiner Witwe Jda Z. fortgesetzt. Prokura erhielt Axel Halle. — Herr C. A. Reitzel, seitdem kürzlich sein Vater starb, Allein inhaber der alten Sortimentsbuchhandlung C. A. Reitzel in Kopenhagen, hat jetzt den langjährigen Mitarbeiter und Prokuristen der Firma O. H. Mikkelsen als Teilhaber ausgenommen. 8. Kleine Mitteilungen. Wie werde ich Schriftsteller? — So lautet der Titel einer vierseitigen, splendid gedruckten Gebrauchsanweisung kleinsten Formats von Carl Friedrich Mai (?) in Teubners Verlag in Jena, dessen Name freilich kein Buchhändler-Adreßbuch und keine Mitgliederliste buchhändlerischer Vereine meldet. Der Mann hat seine eigenen Ideen, wie er seine eigenen Vertriebsmanipulationen hat, und es wäre unrecht, seine Kreise zu stören, wenn die Hereingefallenen nicht geneigt wären, für derartige Elemente den Buchhandel in seiner Gesamtheit verantwortlich zu machen. Wie Herr Teubner sein »Werk« vertreibt, geht aus nachstehender Anzeige in den Tageszeitungen hervor: Literarischer Nebenverdienst. Anleitung geg. 70 H franko Nachn. Teubners Verlag, Jena. Wer den Drang zu literarischer Betätigung in sich fühlt und 70-Z als Betriebskapital in diesem Berufe anlegen will, erhält auf sein Ansuchen prompt gegen Nachnahme die obige Gebrauchs anweisung, die ihm allerdings schon im ersten Satze »dringend« rät, »noch einen anderen ihm zusagenden Beruf zu erlernen«. Denn da sich die schriftstellerische Tätigkeit nicht erlernen lasse, sei es notwendig, »um ununterbrochen schreiben zu können, erst stundenweise zu üben«. Wer nicht selbst zu den Reingefallenen gehört, wird zugeben müssen, daß allein der Rat, noch einen Beruf zu erlernen, (vorausgesetzt, daß er befolgt wird) mit 70 H nicht zu hoch veranschlagt ist. Von den 6 Kapiteln im Umfange von durchschnittlich acht Zeilen wollen wir, selbst auf die Gefahr hin, wegen Nachdrucks belangt zu werden, das vorletzte: Wie gibt man ein Buch heraus? wortgetreu hier wiedergeben: »Das Ziel eines jeden Schriftstellers ist, seine Arbeiten in Buchform herauszugeben. Die Honorierung kommt ganz auf den Wert seines Werkes an. Bemerkt sei noch, daß der Verlag dieses Heftchens die Herausgabe eines jeden Werkes zu den günstigsten Bedingungen übernimmt.« Von ebenso großer Sachkunde zeugt auch das 2. Kapitel: Welches Thema wählt man nun?, das unter den gleichen Voraussetzungen hier zum Abdruck gelangt: »Hier heißt es: Selbsterkenntnis ist die beste; denn ein humoristisch veranlagter Schriftsteller kann niemals ein Drama schreiben, es würde ihm wohl kaum gelingen. Überhaupt muß ein Schriftsteller in seinem Fache eine gründ liche Ausbildung besitzen.« Nur diejenigen, möchten wir hinzufügen, die für Schriftsteller und solche, die es werden wollen, schreiben, können durch Dreistig keit ersetzen, was ihnen an Kenntnissen fehlt. Daß das Elaborat, dessen Preis auf dem Umschläge mit 20 H angegeben ist, nur als Mittel zum Zweck dienen soll, dem Zweck nämlich, dem Schrift stellerverein »Unsere Zeit« neue Mitglieder zuzuführen, geht aus dem Schlußkapitel hervor. Gegen Zahlung eines Vierteljahrs beitrags von 2 ^ 60 H, von dem die eingesandten 70 H in Abzug gebracht werden können, kann der durch die Broschüre so wohl vorbereitete neubackene Schriftsteller nicht nur die Mitgliedschaft des Schriftstellervereins »Unsere Zeit«, unter dessen Ägide und Mitarbeit eine gleichnamige Monatsschrift erscheinen soll, sondern auch das Recht auf Aufnahme seiner Beiträge erwerben. Leider ist es auch damit noch nicht genug. Denn außer der pünktlichen Zahlung des Mitgliederbeitrags übernehmen die Mitglieder auch die Zeitschrift selbst, ein Passus, der doch nur dahin verstanden werden kann, daß sie nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Aktionäre dieses Blattes werden. Was aber diese Tätigkeit kosten kann, läßt sich gar nicht absehen. »Jeder«, sagt Herr Mai, der sich über seinen Beruf nicht ausläßt, »muß seine eigenen Erfahrungen machen, denn kein Schriftsteller wird einem Anfänger ehrlichen Rat geben. Die Liebe zu diesem Berufe muß ihm über alles hinweghelfen.« Das ist richtig; aber um der Liebe zu unserem Berufe willen wünschen wir, daß man ihm und seinem Verleger recht bald das Handwerk lege, damit ihre Erfahrungen nicht noch in weitere Kreise dringen. Musterschutz (Musterregister). — Wie die im Aufträge des Deutschen Handelstags herausgegebene Zeitschrift »Handel und Gewerbe« mitteilt, richtete die Handelskammer zu Offenbach am 29. Mai an den Deutschen Handelstag nachstehendes Schreiben: »Auf Grund des § 5 der Ausführungsbestimmungen des Reichskanzlers über die Führung des Musterregisters vom 29. Februar 1876 (Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 123), welche ihrerseits die rechtliche Grundlage in dem § 9 Absatz 4 Satz 3 des Gesetzes, betreffend das Ur heberrecht an Mustern und Modellen, vom 11. Januar 1876 finden, können die Anträge auf Eintragung in das Musterregister schriftlich oder mündlich zu Protokoll gestellt werden. Im ersteren Falle muß die Echtheit der Unterschrift des Antragstellers von einer zur Führung eines öffentlichen Siegels berechtigten Person, unter Beidrückung dieses Siegels, amtlich beglaubigt, im letzteren Falle muß die Identität der Person des Antrag stellers, sofern derselbe dem Gericht nicht bekannt ist, durch einen bekannten und glaubhaften Zeugen erwiesen werden. — Beteiligte Kreise unseres Bezirks, namentlich solche, die die zu ständige Gerichtsbehörde nicht an dem Orte ihrer Hauptnieder lassung, beziehungsweise ihrem Wohnorte haben, fühlen sich durch diese zeitraubenden und kostspieligen Formalien beschwert. Besonders verhältnismäßig zeitraubend und kostspielig sind die selben für solche größeren Betriebe, wie sie in unserem Bezirk ausgesprochener Feinindustrien Vorkommen, in welchen sich laufend das Bedürfnis einstellt, bestimmte Muster als Geschmacks muster zur Eintragung zu bringen. Wir vermögen nun, zurzeit wenigstens, noch nicht einzusehen, welche zwingenden Gründe dieses umständliche Verfahren rechtfertigen könnten, weshalb nicht die einfache schriftliche Anmeldung oder die mündliche Anmeldung zu Protokoll genügt. So sind auch nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes, betreffend den Schutz von Ge brauchsmustern, vom 1. Juni 1891 Modelle, für welche der Schutz als Gebrauchsmuster verlangt wird, lediglich in schriftlicher, nicht auch beglaubigter Form bei dem Patentamt anzumelden. Das gleiche gilt nach § 20 Abs. 1 des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877,7. April 1891 für die An meldung einer Erfindung behufs Erteilung eines Patents beim Patentamt. Weitergehende Erfordernisse in dieser Richtung 1009*
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